Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
01.10.2020 um 10:02Jaime schrieb:Wobei ich denke dass das Problem nicht die offenen Grenzen sind, sondern der Umstand das sich unser Sozialstaat für absolut jeden der mal über die Grenze gekommen ist irgendwie verantwortlich fühlt. Ganz einfache Sache, Sozialstaat nur für deutsche Staatsbürger, Sozialversicherung nur für Beitragszahler und Asyl in Form von Versorgung, Unterkunft, Geld nur für jene die sich ausweisen(wer seinen Pass verbrennt oder vor der Grenze fürs Klo runterspült hat pech gehabt) und nachweisen können da sie tatsächlich politisch verfolgt werden. Alle anderen werden wie Gäste/Urlauber behandelt und müssen ihren Aufenthalt eben aus der eigenen Tasche bezahlen.Ich kann das zB Teil nachvollziehen. Realistisch ist das aber nicht. Sozialstaat für deutsche Staatsbürger klingt ja eigentlich ganz logisch, ist aber im Rahmen von EU Abkommen und EU Freizügigkeit so gar nicht zulässig.
Ich hielte es aber für durchführbar, Geldmittel erst nach positiver Asylprüfung auszuzahlen, die natürlich eine sichere Identitätsfeststellung einschließen muss. Vorher darf es nur Gemeinschaftsunterkünfte und ausschließlich Sachleistungen geben. Und es sollte auch klar sein, wer im Asylverfahren bewusst falsche Angaben macht, dessen Asylprüfung muss sofort abschlägig beendet sein.
Zum Thema 'Kein Pass': Einerseits gibt es Herkunftsländer, aus denen der Asylbewerber keine Möglichkeit hat, überhaupt einen pass zu erhalten. Das muss man berücksichtigen. Bei 'Pass verloren' stellt sich dann die Frage warum Pass weg aber Handy am Mann? Und wenn ich mich auf eine gefahrvolle Reise mit Unwägbarkeiten begebe, ist es nicht zu viel verlangt ein paar Handy Fotos vom Pass zu machen und wo immer wlan ist, online zu speichern. Wer ein Smartphone hat, hat eigentlich keine Ausrede mehr, nicht wenigstens ein Bild von seinem Pass zu haben. Das reicht als Ersatz nicht aus, wäre aber ein guter erster Anhaltspunkt.