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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:02
Zitat von JaimeJaime schrieb:Wobei ich denke dass das Problem nicht die offenen Grenzen sind, sondern der Umstand das sich unser Sozialstaat für absolut jeden der mal über die Grenze gekommen ist irgendwie verantwortlich fühlt. Ganz einfache Sache, Sozialstaat nur für deutsche Staatsbürger, Sozialversicherung nur für Beitragszahler und Asyl in Form von Versorgung, Unterkunft, Geld nur für jene die sich ausweisen(wer seinen Pass verbrennt oder vor der Grenze fürs Klo runterspült hat pech gehabt) und nachweisen können da sie tatsächlich politisch verfolgt werden. Alle anderen werden wie Gäste/Urlauber behandelt und müssen ihren Aufenthalt eben aus der eigenen Tasche bezahlen.
Ich kann das zB Teil nachvollziehen. Realistisch ist das aber nicht. Sozialstaat für deutsche Staatsbürger klingt ja eigentlich ganz logisch, ist aber im Rahmen von EU Abkommen und EU Freizügigkeit so gar nicht zulässig.

Ich hielte es aber für durchführbar, Geldmittel erst nach positiver Asylprüfung auszuzahlen, die natürlich eine sichere Identitätsfeststellung einschließen muss. Vorher darf es nur Gemeinschaftsunterkünfte und ausschließlich Sachleistungen geben. Und es sollte auch klar sein, wer im Asylverfahren bewusst falsche Angaben macht, dessen Asylprüfung muss sofort abschlägig beendet sein.

Zum Thema 'Kein Pass': Einerseits gibt es Herkunftsländer, aus denen der Asylbewerber keine Möglichkeit hat, überhaupt einen pass zu erhalten. Das muss man berücksichtigen. Bei 'Pass verloren' stellt sich dann die Frage warum Pass weg aber Handy am Mann? Und wenn ich mich auf eine gefahrvolle Reise mit Unwägbarkeiten begebe, ist es nicht zu viel verlangt ein paar Handy Fotos vom Pass zu machen und wo immer wlan ist, online zu speichern. Wer ein Smartphone hat, hat eigentlich keine Ausrede mehr, nicht wenigstens ein Bild von seinem Pass zu haben. Das reicht als Ersatz nicht aus, wäre aber ein guter erster Anhaltspunkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:17
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich hielte es aber für durchführbar, Geldmittel erst nach positiver Asylprüfung auszuzahlen, die natürlich eine sichere Identitätsfeststellung einschließen muss. Vorher darf es nur Gemeinschaftsunterkünfte und ausschließlich Sachleistungen geben. Und es sollte auch klar sein, wer im Asylverfahren bewusst falsche Angaben macht, dessen Asylprüfung muss sofort abschlägig beendet sein.
ja, was Du so alles als durchführbar ansiehst....nur hat das Bundesverfassungsgericht da irgendwie eine andere Meinung und bezieht sich da auf Menschenrechte. Hm.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:20
@Tussinelda

Tatsächlich ist immer ein Unterschied zwischen dem, was man unter einem Aspekt wie zB kein Setzen von Fehlanreizen sinnvoll findet, und dem was dann aus anderen Erwägungen heraus möglich ist. Allerdings hat das BVerfG nicht meinen Vorschlag entschieden, sondern jeweils an ähnlich aber nicht gleich gelagerten Fragestellungen. Das BVerfG ist ja nicht eine Art Überregierung, sondern entscheidet relativ konkrete Fragestellungen.

Das BVerfG hat definitiv nicht entschieden, ob es in keiner Konstellation möglich ist, Sachleistungen statt Geldleistungne auszugeben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:21
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur hat das Bundesverfassungsgericht da irgendwie eine andere Meinung
aufgrund welcher Gesetze?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und bezieht sich da auf Menschenrechte
das ist mMn zu dünn.

Würde ja bedeuten, jeder Mensch der es über die Grenze schafft, hat das Recht auf Sozialleistungen in Form von Geld.
Und es ist ja nun ein Leichtes, erst mal zu behaupten - ich hab ein Asylbegehren. Das muss ja erst mal geprüft werden. Aber bis dahin kann derjenige Geld beziehen.
Wie gesagt, kann jeder aus jedem Land so machen und das finde ich nicht okay, dieses Gesetz gehört geändert - da es in der bisherigen Form Anreize schafft (wie sacredheart auch schon anmerkte)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:23
@Tussinelda
@Optimist

Wenn das BVerfG entschieden hätte, dass ein Stellen von Asylbegehren automatisch zu Geldleistungen verpflichten würde, dann könnte ich ja in jedem Land, in das ich reise einen Asylantrag stellen und wenn dann keine Kohle rankommt, verstoßen diese Länder dann ja alle gegen die Menschenrechte. So ist das garantiert nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:29
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das BVerfG hat definitiv nicht entschieden, ob es in keiner Konstellation möglich ist, Sachleistungen statt Geldleistungne auszugeben.
pfff
hier das Urteil, ich empfehle es ganz zu lesen in Verbindung mit dem Asylbewerberlesitungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das ist mMn zu dünn.
ach so, ja Menschenrechte sind natürlich kein adäquater Grund, das ist zu dünn :shot:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:43
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei den Pässen muss wegen der Korrektheit noch mit rein: Und diejenigen, welche ihren Pass tatsächlich verloren haben oder aus anderen Gründen keinen Ausweis haben und daran keine Schuld tragen - zB weil sie im Heimatland nie einen hatten usw.

Nur kann das halt bei der Gesetzgebung nicht berücksichtigt werden, weil es ja schlecht beweisbar ist, ob der Pass weggeschmissen wurde oder dieser schuldlos wegkam oder noch nie existierte.
Was redet ihr von neuer Gesetzgebung? Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Dann soll die AfD halt neue Gesetzanträge einbringen.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Sozialstaat für deutsche Staatsbürger klingt ja eigentlich ganz logisch, ist aber im Rahmen von EU Abkommen und EU Freizügigkeit so gar nicht zulässig.
Immerhin gut, dass du das auch sagst. Alles jenseits davon ist dann schon wirklich bedenklich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:49
Zitat von RealoRealo schrieb:Was redet ihr von neuer Gesetzgebung?
man sollte dazu die jetzige erst einmal kennen würde ich meinen........


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:50
Zitat von RealoRealo schrieb:Was redet ihr von neuer Gesetzgebung? Sind wir ein Rechtsstaat oder eine Bananenrepublik? Dann soll die AfD halt neue Gesetzanträge einbringen.
@Realo

Nur mal so als Gedanke dazu: Wie lautet noch mal der Thread Titel? Könnte das eine Erklärung sein, über das Thema nachzudenken?
Das könnte der Grund sein, warum hier gerade keine Gartenfotos gepostet werden und nicht über UFOs spekuliert wird.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:53
@Tussinelda

Das ist schon ordentlich Flughöhe, die Du da an den Tag legst. Bist Du sicher, dass Du denn sämtliche Gesetze, alle Änderungen, Ergänzungen, Verodnungen und Urteile in- und auswendig kennst? Du äußerst Dich ja auch gerne hier.

Hier ist nun mal ein Forum, in dem Privatpersonen Idee austauschen. Da muss man nicht von allen erwarten, in gleicher Weise wie ein Verfassungsrichter informiert zu sein. Und selbst der wird vieles nicht auswendig wissen, sondern liest es nach oder bemüht seine Mitarbeiter, ihm Dinge zuzuarbeiten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:56
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Könnte das eine Erklärung sein, über das Thema nachzudenken?
Es geht darum, nicht zweierlei Recht zu schaffen, eins für Deutsche, eins für Nichtdeutsche.

Das hat mit der Asylgesetzgebung an sich rein gar nichts zu tun, also Verfahren, wie mit Leuten verfahren wird, die einen Asylantrag gestellt haben. Ob da was verändert wird oder nicht, wird sich zeigen.

Was aber nicht eingeführt werden darf, ist ein Doppelrecht - eins für Deutsche und eins für alle anderen. Dann ist es nicht mehr weit zu Nürnberger Gesetzen 2.0.

Tolerabel ist maximal, Asylanträgern für die Dauer bis zur Erledigung ihres Antrags nur Sachleistungen zu gewähren, solange 3 Monate nicht überschritten werden. Danach muss jeder die vollen Sozialleistungen erhalten, denn es handelt sich um Menschen, deren Würde nicht antastbar ist, und nicht um Tiere.

Und selbst bei auch nur 3 Monaten reine Sachbezüge habe ich ein komisches Gefühl im Magen, aber wenn's dem politischen Frieden dient...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 10:57
@sacredheart
nein, ich kenne nicht alles auswendig, muss ich auch nicht, ich habe Internet, wie alle hier. Da kann man sich, bevor man irgendwelche Behauptungen aufstellt, siehe Urteil Bundesverfassungsgericht, informieren. Zuzüglich dazu habe ich aber ein ausgezeichnetes Erinnerungsvermögen und weiß somit, was ich schon mal gelesen habe oder hier gepostet wurde, kann dies dann raussuchen und/oder meine Erinnerung durch Recherche bestätigen. Aber wie gesagt, wer Gesetze ändern will der sollte die bestehenden kennen, nur dann kann es ja Lösungen geben, die es nicht sowieso schon gibt oder überhaupt möglich sind. Nur die Fantasie ist da wohl nicht der richtige Berater.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:04
Zitat von RealoRealo schrieb:Es geht darum, nicht zweierlei Recht zu schaffen, eins für deutsche, eins für Nichtdeutsche.
@Realo

Das ist nicht ganz richtig. Dadurch dass Deutschland ein souveräner Staat ist, gibt es Regeln, die für Deutsche gelten und für Nichtdeutsche nicht.

Als Beispiel reichen schon sämtliche Doppelsteuerabkommen aus, die dazu führen, dass Ausländer oder Deutsche mit Wohnsitz woanders anders Steuern zahlen, als in Deutschland lebende Deutsche.
Ein Ausländer kann auch nicht Bundespräsident werden.
Auch jetzt schon steht einem EU Bürger nicht am Tag nach der Einreise und auch nicht automatisch nach 3 Monaten die gleichen Sozialleistungen wie einen Staatsbürger zu.
Ein Ausländer konnte hier auch nicht im Rahmen der Wehrpflicht zur Bundeswehr einberufen werden.

Das sind nur ein paar wahllose Beispiele. Und die haben rein gar nichts mit Nürnberger Rassegesetzen zu tun. Das war ziemlich daneben.

Und die Frage ist nicht beantwortet, was mit Menschen ist, die einen abschlägigen Asylbescheid haben, der rechtswirksam ist. Damit haben sie eigentlich den gleichen Status wie jeder Tourist, der ja auch keinerlei Leistungen ausgeschüttet bekommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:05
Ein Problem ist, dass es zu viele Schlupflöcher gibt und dass das Gesetz nicht für heutige Situationen ausgelegt ist. Sachleistungen verstoßen gegen Menschenrechte? Seh ich anders, denn mit ein Grund, dass es hierzulande Geld gibt, ist ein funktionierendes Sozialsystem. Das ist in vielen Ländern der Welt nicht so. Nur würde unser System auch kollabieren, wenn deshalb jeder aufgenommen würde, in dessen Land die Systeme nicht so gut sind. Woanders gibt es nicht einmal Sachleistungen.
Dazu kommt, dass eine solche "grenzenlose" Politik nur dazu führen würde, dass Extremisten bei Wahlen immer erfolgreicher würden. Quasi die selbst erfüllende Prophezeiung. Man schafft sich die Probleme selbst. Da sollte man manchmal nicht emotional denken, sondern sich an Fakten halten, wie Oskar Lafontaine ja auch gerade aufgezeigt hat.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:09
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Auch jetzt schon steht einem EU Bürger nicht am Tag nach der Einreise und auch nicht automatisch nach 3 Monaten die gleichen Sozialleistungen wie einen Staatsbürger zu.
Dann sollte das auf 3 Monate Sachleistungen reduziert werden.
Man kann also auch das Gegenteil von rigideren Gesetzen schaffen: mildere.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und die Frage ist nicht beantwortet, was mit Menschen ist, die einen abschlägigen Asylbescheid haben, der rechtswirksam ist.
Das ist für mich sehr einfach, das ändert nichts an ihrem sozialrechtlichen Status. Dann sollen sich die Behörden halt anstrengen, eine schnellere Abschiebung durchzusetzen, und wenn sich das Herkunftsland weigert, den Nichtanerkannten wieder aufzunehmen - Pech gehabt. Es läuft eben nicht alles nach Wunsch, so ist das nun mal.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:24
@Realo
In Luxemburg werden abgelehnte Bewerber in einer Sammelunterkunft unter polizeiüberwachten Hausarrest gestellt und zügig abgeschoben. Sichere Drittländer etc, es fällt ja niemand vom Himmel nach Lux. Die sind auch EU und das reichste Land Europas, warum funktioniert es dort schnell und bei uns fast gar nicht?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:24
@Realo

Ich bin auch dafür, dass mal wieder mildere Gesetze geschaffen werden, vor allem aus Sicht der Steuerzahler.
Zitat von RealoRealo schrieb:sacredheart schrieb:
Und die Frage ist nicht beantwortet, was mit Menschen ist, die einen abschlägigen Asylbescheid haben, der rechtswirksam ist.
Das ist für mich sehr einfach, das ändert nichts an ihrem sozialrechtlichen Status. Dann sollen sich die Behörden halt anstrengen, eine schnellere Abschiebung durchzusetzen, und wenn sich das Herkunftsland weigert, den Nichtanerkannten wieder aufzunehmen - Pech gehabt. Es läuft eben nicht alles nach Wunsch, so ist das nun mal.
Welche Pflicht hat denn der Staat Deutschland an einer Person, die nach Abweisen des Asylantrags ja keinen nachvollziehbaren Aufenthaltsgrund mehr hat? Es kann nicht sein, dass ein Antrag geprüft wird und egal ob er bewilligt oder abgelehnt wird, hat es erst mal das gleiche Ergebnis. Das gibt auch die Gesetzeslage nicht her. Es steht auch nicht im GG, dass abgelehnten Asylbewerbern die gleichen Leistungen zustünden, wie akzeptierten. Das führt auch die Asylprüfung etwas ad absurdum.

Das wäre in etwa so, als müsste man weiterhin alle 2 Jahre mit dem Auto zur HU. Da wird dann auch eine aufwändige Prüfung durchgeführt. Aber egal ob die HU bestanden wurde oder nicht, weiterfahren darf man ohnehin.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, ja Menschenrechte sind natürlich kein adäquater Grund, das ist zu dünn
es wurde auch begründet, weshalb das Argument "Menschenrechte" nicht ausreichend ist, hier noch mal die Gründe, falls es untergegangen war:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:was man unter einem Aspekt wie zB kein Setzen von Fehlanreizen sinnvoll findet
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt, kann jeder aus jedem Land so machen und das finde ich nicht okay, dieses Gesetz gehört geändert - da es in der bisherigen Form Anreize schafft (wie sacredheart auch schon anmerkte)
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn das BVerfG entschieden hätte, dass ein Stellen von Asylbegehren automatisch zu Geldleistungen verpflichten würde, dann könnte ich ja in jedem Land, in das ich reise einen Asylantrag stellen und wenn dann keine Kohle rankommt, verstoßen diese Länder dann ja alle gegen die Menschenrechte. So ist das garantiert nicht
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Zitat von RealoRealo schrieb:Was redet ihr von neuer Gesetzgebung?
schau den Threadtitel an
Zitat von RealoRealo schrieb:Es geht darum, nicht zweierlei Recht zu schaffen, eins für Deutsche, eins für Nichtdeutsche.
wir haben nun mal keine no border und keine gleichen sozialen Verhältnisse, was nämlich eine Bedingung für no border wäre.
Ergo kann man - von der Vernunft her - nicht alle hier ankommenden Menschen automatisch gesetzlich über einen Leisten... -> wird aber teilweise gemacht und ist eben sehr fraglich ob das richtig ist.
Zitat von RealoRealo schrieb:Dann soll die AfD halt neue Gesetzanträge einbringen.
oder die CDU und FDP.
Mir ist klar, dass man das von linken Parteien natürlich nicht erwarten kann, dass es auch mal nach Vernunftsgründen gehen müsste ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:31
@Optimist
Von der SPD unter Helmut Schmidt hätte man das auch erwarten können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2020 um 11:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:es wurde auch begründet
nein, wurde es nicht, begründet wurde das Urteil....und das habe ich verlinkt.


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