Abahatschi schrieb:Andere EU Länder regeln das anders - die haben das Problem nicht....aber Naiv Deutschland schläft vor sich hin.
wie regeln die das, bzw, worin unterscheidet sich deren Praxis zu unserer? Fliegen die zB mit Linienflugzeugen aus, sodass die Länder die Leute dann nehmen
müssen?
@paxito paxito schrieb:Erst dann, wenn man z.B. Falschangaben macht und versucht sich etwas zu erschleichen, wird der Begriff des Betrügers sinnvoll. Gibt es da mit Sicherheit auch.
ja und nur um diese geht es mir.
Aber mit deinem Hinweis, dass manche auch unwissentlich einen falschen Antrag stellen und man diese dann nicht von wirklichen Betrügern unterscheiden kann, hast du schon recht. Auch hier gehe ich mit:
paxito schrieb:Einen Antrag auf Asyl stellen und abgelehnt werden ist keine kriminelle Handlung. ....
paxito schrieb:Wenn bei den Flüchtlingen (egal ob dann hinterher anerkannt oder nicht) ein Vergehen vorliegt, dann wohl bei der illegalen Einreise
Diejenigen, wo festgestellt wird, dass sie bewusst betrogen hatten, z.B. falsche Angaben, mehrere Identitäten, müsste man dann rechtlich wie illegale Einreisende behandeln. Wenn es dafür noch keine Sanktionen gibt, dann müsste man welche festlegen - z.B. nur Sachleistungen, wenn Abschiebung nicht möglich wäre-
Abahatschi schrieb:Was ist mit denen die eine zweistellige Anzahl von Identitäten haben?
...
paar zusätzliche Identitäten wären auch so von Vorteil...werden aber strengstens bestraft inkl. Rückzahlung von erschlichenen Beträgen.
das sollte wirklich auch bei Asylbewerbern bestraft werden. Mit Geldforderungen wird man aber nicht weit kommen.
paxito schrieb:Dafür das Menschen auf unserem Staatsgebiet menschenwürdig behandelt werden sind wir grundsätzlich verpflichtet, unabhängig von ihrem Status.
richtig, also nur Sachleistungen, das muss für Betrüger reichen.
sacredheart schrieb:Bei Betrugsversuchen im Antragsverfahren sollte der Antrag ohne mögliche weitere Rechtsmittel abschlägig beschieden werden
das sowieso. Wird das etwa nicht gemacht?
Da könnte ich dann nur sagen, D lässt sich ganz schön verar...
sacredheart schrieb:Wenn sich Herkunftsländer weigern, ihre Kandidaten zurückzunehmen, kann man denen die Kosten, die dadurch entstehen, zB die Versorgung ihrer Staatsbürger in Rechung stellen...
entweder in dem man sie von etwaiger Entwicklungshilfe abzieht oder ggf auf Konten in der BRD zugreift.
und wo von Haus aus keine Entwicklungshilfe erfolgt, da wird man auf den Kosten sitzenbleiben.
Und dann würden diejenigen, wo es abgezogen wird (die also bestraft werden) über Ungleichbehandlung meckern. Und D wird dann sagen: oh ja, die haben ja Recht, da können wir die Anderen nun auch nicht bestrafen (alles nur meine Meinung, so wie ich D kennengelernt habe)