Tussinelda schrieb:Aber das interessiert kaum jemanden
mich würde interessieren, weshalb die Bescheide des Bamf gekippt wurden.
Wenn angenommen jemand behauptet "bin verfolgt worden" ohne dies jedoch beweisen zu können, wird das Gericht sicherlich zu Gunsten des Asylbewerbers entscheiden, denn es gilt ja normalerweise "im Zweifel für den Angeklagten" - im Falle von Asylbewerbern dann entsprechend "im Zweifel für den Asylbewerber", könnte ich mir vorstellen.
Tussinelda schrieb:das ist natürlich eine echt erbärmliche Quote.
darüber kann man sich mMn erst ein Urteil erlauben, wenn die Hintergründe der Entscheidungen klar sind.
Ich denke mal, das Bamf hat evtl. auch andere Kriterien (Ermessensspielräume...) für seine Entscheidungen als es Gerichte haben.
Sind Asylbewerber in der Beweispflicht - z.B dafür dass sie verfolgt wurden, auch wenn das vielleicht in manchen Fällen gar nicht möglich ist?
Da denke ich doch eher, man muss
ihnen beweisen, dass sie keinen Asylgrund haben (wenn ich mich jetzt nicht sehr irre, wurde das hier im Faden SO kommuniziert).
Das Bamf wird sicherlich ein paar Erfahrungswerte haben und somit einschätzen können, wie glaubwürdig jemand ist und entsprechend seine Bescheide ausstellen.
Es sei denn, man unterstellt dem Bamf-Mitarbeitern rassistisch oder blöd zu sein.
Dagegen kann ein Gericht eben nicht danach urteilen, wie glaubwürdig jemand ist. Ohne Beweise und handfeste Indizien heißt es "Freispruch", auch wenn ein Asylbewerber sein Begehren nicht beweisen kann.