Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.10.2020 um 08:17ribster schrieb:Wir hier in Spanien können jeden „Flüchtling“ der über Mauretanien & Marokko einreist sofort wieder in diese Länder abschiebenUnd wie läuft das mit Menschen aus anderen Ländern wo keine Verträge bestehen?
Wie läuft es mit Asylbewerbern wo nicht mal die Herkunft richtig geklärt werden kann, weil kein Ausweis vorhanden usw?
Tussinelda schrieb:falsche Angaben im Asylantrag sind aber nicht strafbar,und das sollte geändert werden, wenn es keine nachvollziehbaren Gründe außer Vorteilnahme gibt.
Tussinelda schrieb:warum habe ich schon mehrfach dargelegtnachvollziehbare Gründe sind okay. Aber es gibt auch falsche Angabe nur um Leistungen und unberechtigtes Bleiberecht zu erschleichen, z.B. mehrere Identitäten.