lawine schrieb:das, was du forderst/wünschst, nämlich das Frauen, Kinder und Familien bevorzugt Schutz genießen sollten, wäre bei entsprechendem politischen Willen in Detuschland (und sicher auch bei euch in Ö) sofort möglich:über Kontingentflüchtlinge bzw resettlement. Die gesetzliche Grundlage dafür wäre soweit ich weiß, u.a. der § 23 AufenthG Hilfsorganisationen hätten direkt vor Ort die Möglichkeit und die Aufgabe, besonders schutzbedürftige Menschen für die Kontingente auszuwählen.
Das macht Österreich bereits seit 2013:
Österreich beteiligt sich seit 2013 mit seiner bewährten Humanitären Aktion Syrien ebenfalls an der Neuansiedlung von besonders schutzbedürftigen syrischen Flüchtlingen. Trotz steigender Asylantragszahlen im eigenen Land entschloss man sich einen zusätzlichen Beitrag in der Krisenregion zu leisten, um einerseits die Nachbarstaaten Syriens in der Region zu entlasten und andererseits den Betroffenen eine legale Möglichkeit fluchtbedingter Zuwanderung zu ermöglichen. Resettlement ist ein Instrument, das dazu beiträgt, effektiv Schlepperei und illegale Migration zu unterbinden.
Die Aktion umfasst vielschichtige Maßnahmen, welche den sicheren Transfer der Flüchtlinge nach Österreich, deren Grundversorgung sowie eine rasche und nachhaltige Integration in Österreich sicherstellen. Zielgruppe der humanitären Aktion sind jene Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, insbesondere bedrohte Frauen und Mädchen, überlebende von Gewalt und Folter, bedrohte ältere Personen, Personen mit physischem Schutzbedarf, Flüchtlinge mit speziellem medizinischem Bedarf und verfolgte Minderheiten (wie z.B. Christen), wobei keine Flüchtlinge wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgeschlossen werden.
Nach der Ankunft in Österreich, welche durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) organisiert wird, erhalten alle Personen, die im Rahmen der Aufnahmeprogramme nach Österreich kommen, nach einer Registrierung, einem verkürzten Verfahren und einer obligatorischen Gesundheitsuntersuchung, Asyl von Amts wegen.
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Die österreichische Bundesregierung erklärte sich Ende August 2013 bereit, abseits der laufenden Asylverfahren 500 syrische Flüchtlinge aus der Krisenregion aufzunehmen (Humanitäres Aufnahmeprogramm I, HAP I). In Anbetracht der fortlaufenden Krise in Syrien entschloss man sich Mitte April 2014, weitere 1000 syrische Flüchtlinge aus der Krisenregion aufzunehmen (HAPII). Die Aufnahmen erfolgten durch das Innenressort in Zusammenarbeit mit UNHCR, der IOM, kirchlichen und zivilen Organisationen sowie in Österreich lebenden Familienangehörigen.
Nachdem sich der Europäische Rat am 23. April 2015 für ein ad-hoc Resettlement Pilotprojekt für die gesamte EU ausgesprochen hatte, entschloss sich die österreichische Bundesregierung dazu, im Rahmen eines dritten Aufnahmeprogramms (HAP III) weitere 400 besonders schutzbedürftige Personen aufzunehmen.
Das Bundesministerium für Inneres arbeitet derzeit an der Implementierung des dritten Aufnahmeprogramms in Zusammenarbeit mit dem UNHCR und weiteren internationalen und nationalen Organisationen. Der Start wird in der zweiten Jahreshälfte 2016 erfolgen und die aufzunehmenden Personen dabei einerseits von UNHCR aus Jordanien (200 Personen) und der Türkei (200 Personen) vorgeschlagen.
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_Asylwesen/resettlement/start.aspx (Archiv-Version vom 02.06.2017)