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Die Besatzung Deutschlands

555 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Russland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Besatzung Deutschlands

26.04.2015 um 16:41
Zitat von RadixRadix schrieb:Was ist denn mit der Erneuereung der A Waffen? Da hat Deutschland gar nicht mitzureden.
Warum sollte es? Sind doch keine Deutschen A Waffen. Die ollen B61 sind eh nur Überbleibsel des Taktischen Asernals der Atomaren Teilhabe.


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Radix ehemaliges Mitglied

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Die Besatzung Deutschlands

26.04.2015 um 16:46
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Warum sollte es? Sind doch keine Deutschen A Waffen.
Naja, mit deiner Aussage hast Du irgendwo semantisch recht.

Aber sie sind ja auf Deutschem Territorium.
Oder anders, wenn jemand bei mir zu Gast ist und alles hinter sich liegen lässt....

Wenn die USA die Bombem verrosten lässt, geht uns das was an, wenn es sie einsetzten will, geht uns das was an, wenn sie erneuert werden, dann geht -sollte all das uns etwas angehen.
@Fedaykin


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26.04.2015 um 16:52
Nein, streng juristisch sind sie auf US Territorium

Und nein, was uns die Bomben Angehen ist Vertraglich geregelt,


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Radix ehemaliges Mitglied

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Die Besatzung Deutschlands

26.04.2015 um 16:54
@Fedaykin

Ok :/

Bin da irgendwie anders informiert, entweder wars der Spiegel oder es war Wiki, schaue gerne noch mal nach.

Aber wir reden ja nicht darüber wie die Amis ihre Brötchen in den Kasernen belegen...?


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27.04.2015 um 08:34
Nein, du machst dir zuviel Gedanken wegen dem N Wort.

Wie erwähnt die 200 dürften bald auch hier weg sein.


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27.04.2015 um 09:08
@Fedaykin
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:streng juristisch sind sie auf US Territorium
Hast Du in diesem Forum schon einmal erzählt das es sich um US Territorium handelt, jedoch bist Du bis Heute die Nachweise dazu schuldig geblieben.


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27.04.2015 um 10:44
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nein, streng juristisch sind sie auf US Territorium
Den möchte ich widersprechen. Der von der Bundeswehr für die Nukleare Teilhabe beauftragte Verband ist das Taktische Luftwaffengeschwader 33 auf dem Fliegerhorst Büchel, auf Luftbildern ist die genutzte QRA-Facility gut zu erkennen.

Gemäß der Studie "U.S. Nuclear Weapons in Europe" ist der Fliegerhorst Büchel mit dem WS3-Lagerungssystem für Nuklearwaffen ausgestattet. Das bedeutet, die B61 werden direkt in den Flugzeugsheltern gelagert. Zwar sind auf dem Fliegerhorst auch US-Sicherheitskräfte im Einsatz, allerdings dürfte das Gebiet nach wie vor der Bundesrepublik gehören.


Text
Studie "U.S. Nuclear Weapons in Europe": https://www.nrdc.org/nuclear/euro/euro.pdf
WS3-Lagerungssystem: Wikipedia: Weapons Storage and Security System


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27.04.2015 um 10:57
Jedenfalls juristisch obliegt Lagerund und Sicherung den US Kräften.

Sind auch wohl nur noch 20 Stck.

http://armscontrolcenter.org/issues/nuclearweapons/articles/US_Tactical_Nuclear_Weapons_Fact_sheet/

ohne die UA Krise wäre wohl ein guter Zeitpunkt zum Abzug gewesen.


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27.04.2015 um 10:59
@Fedaykin
Weiterhin bleibt der Nachweis aus das es sich um US Territorium handelt - wie nicht anders zu erwarten.


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27.04.2015 um 11:06
Aber gut, folglich wären Sevastopol und alles auf der Krim auch ebenfalls noch Ukrainisches Territorium.


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27.04.2015 um 11:12
@Fedaykin
So ist es, wurde mit einem Pachtvertrag geregelt.
Wikipedia: Schwarzmeerflotte

Da hier aber das Thema Deutschland Souveränität und im Moment US Stürzpunkte auf deutschem Territorium ist könntest Du Dich hier die Verträge die Dein Gesagtes belegen bringen. Hast nun was das US Stützpunkte in Deutschland US Territorium sind?


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Die Besatzung Deutschlands

27.04.2015 um 12:10
Zur Klarstellung des kleinen Disputes:

Zur Grundsätzlichen Rechtsstellung:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht.html (Archiv-Version vom 26.12.2014)

NATO-Truppenstatut:
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/NATO-Truppe.htm

Zusammenfassend:
Das Recht zum Aufenthalt (also dass überhaupt ausländisches Militär hier stationiert ist) ist unbegrenzt gültig, kann aber mit einer 2-Jahres-Frist gekündigt werden.

Das Recht des Aufenthaltes (also was die Militärs tun und lassen dürfen und müssen) regelt das NATO-Truppenstatut. Hier steht u.a. "IN DEM WUNSCHE jedoch, die Rechtsstellung dieser Truppen während ihres Aufenthaltes in dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei festzulegen". Es ist also das Hoheitsgebiet der "anderen", also der Länder, in denen sich der Stützpunkt befindet.

Ausländische Militärbasen befinden sich also auf deutschem Hoheitsgebiet - allerdings sind die Zugriffsmöglichkeiten deutscher Behörden durch das NATO-Truppenstatut begrenzt.


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Die Besatzung Deutschlands

27.04.2015 um 12:22
@kleinundgrün
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das Recht des Aufenthaltes (also was die Militärs tun und lassen dürfen und müssen) regelt das NATO-Truppenstatut. Hier steht u.a. "IN DEM WUNSCHE jedoch, die Rechtsstellung dieser Truppen während ihres Aufenthaltes in dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei festzulegen". Es ist also das Hoheitsgebiet der "anderen", also der Länder, in denen sich der Stützpunkt befindet.
So ist es und weiter:
Exterritorialität ist heute kein Rechtsbegriff mehr. Im geschriebenen Völkerrecht wird der Begriff ebenso wenig verwendet wie in der völkerrechtlichen Literatur.
Er ist nur noch in der Umgangssprache (vor allem in Zeitungsartikeln)[13] anzutreffen und kennzeichnet dann zumeist stark vereinfachend und schlagwortartig das Verbot des Empfangsstaates, die Liegenschaften des Entsendestaates oder der Internationalen Organisation zu betreten. Die ursprüngliche Personenbezogenheit des Begriffs ist nahezu vollständig verloren gegangen.[14]

Fremde Streitkräfte auf eigenem Staatsgebiet
Die Liegenschaften fremder Streitkräfte sind nicht exterritorial, sondern Teil des Hoheitsgebietes, in dem sie sich befinden. Die fremde Streitmacht hat daran aber häufig ein vertraglich zugesichertes ausschließliches Nutzungsrecht, auf dem der Schusswaffengebrauch ähnlich möglich ist wie auf Grundstücken des nationalen Militärs. Die Immunität von auf ausländischem Territorium stationierten Soldaten und ihrer Liegenschaften richtet sich nach Völkervertragsrecht, in Deutschland vor allem nach dem NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut.
Wikipedia: Exterritorialität


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Die Besatzung Deutschlands

27.04.2015 um 12:28
@wichtelprinz
Aber der Streit ist irgendwie müßig.
Völkerrechtlich formal betrachtet, sind solche Liegenschaften Staatsgebiet des Landes, dass diese Liegenschaften umfasst.
Faktisch unterliegen sie jedoch (aufgrund der einschlägigen Verträge) in vielen Teilen der Jurisdiktion des Entsendestaates.


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Die Besatzung Deutschlands

27.04.2015 um 12:32
@kleinundgrün
Nee Völkerrechtlich und Juristisch sind sie eben nicht
extrerritorial, so wie es oben steht sondern geregelt in Verträgen.

Und es ging um das hier:
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:streng juristisch sind sie auf US Territorium
Im übrigen ist Deutschland Teil des Natobündnisses und somit auch Teil der NATO welche Zugriff auf NATO Stützpunkte haben sollte.


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Die Besatzung Deutschlands

27.04.2015 um 13:44
Nee Völkerrechtlich und Juristisch sind sie eben nicht
extrerritorial
??? Warum "nee"? Das war doch genau meine Aussage?


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27.04.2015 um 14:13
@kleinundgrün
Ja Deine schon ;) ^^


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