Zur Klarstellung des kleinen Disputes:
Zur Grundsätzlichen Rechtsstellung:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatRecht/Truppenstationierungsrecht.html (Archiv-Version vom 26.12.2014)NATO-Truppenstatut:
http://www.abg-plus.de/abg2/ebuecher/abg_all/NATO-Truppe.htmZusammenfassend:
Das Recht zum Aufenthalt (also dass überhaupt ausländisches Militär hier stationiert ist) ist unbegrenzt gültig, kann aber mit einer 2-Jahres-Frist gekündigt werden.
Das Recht des Aufenthaltes (also was die Militärs tun und lassen dürfen und müssen) regelt das NATO-Truppenstatut. Hier steht u.a. "IN DEM WUNSCHE jedoch, die Rechtsstellung dieser Truppen während ihres Aufenthaltes in dem Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei festzulegen". Es ist also das Hoheitsgebiet der "anderen", also der Länder, in denen sich der Stützpunkt befindet.
Ausländische Militärbasen befinden sich also auf deutschem Hoheitsgebiet - allerdings sind die Zugriffsmöglichkeiten deutscher Behörden durch das NATO-Truppenstatut begrenzt.