ramisha schrieb:Hab ich noch nie gehört, dass sich Polizisten um das Eintreiben von Strafgebühren
kümmern müssen. Die haben wirklich Wichtigeres zu tun.
Sie sind auch nicht für das "Eintreiben von Strafgebühren" zuständig, sondern schlicht für die
Ermittlung, wer denn gefahren ist.
Das ist schlicht und ergreifend Aufgabe im Zuge der Amtshilfe.
ramisha schrieb:Warum läd man den
säumigen Zahler nicht vor und er zahlt im Präsidium oder man schickt einen Gerichtsvollzieher?
Fänd ich sowas von albern, wenn zwei Polizisten vor meiner Tür stehen und von
mir 15 Euro für falsches Parken verlangen würden.
Das Verfahren geht so:
Halter wird angeschrieben, wer denn gefahren sei. Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
a) Halter benennt Fahrer
b) Halter antwortet nicht.
Bei Möglichkeit a) kriegt der Fahrer selbst einen Anhörungsbogen bzw. später den Bußgeldbescheid. Da fährt dann (erst mal) keine Polizei raus.
Bei Möglichkeit b) weiß man halt nicht, wer gefahren ist. Wen soll man da jetzt vorladen? Einfach mal auf gut Glück? Oder soll man jemanden aus dem Telefonbuch frei wählen? Orakeln?
Wär alles irgendwie doof, oder? Aber der Halter schweigt ja, was sein gutes Recht ist. Was soll man also tun?
Man schickt dann Beamte mit dem Auftrag los, rauszukriegen, wer das denn auf dem Foto so ist. Das macht dann halt die Polizei. Gehört zu deren Aufgabenfeld.
ERST wenn die Ermittlung des Fahrers erfolgreich war, hätte man ja die Möglichkeit jemanden vorzuladen. (Unabhängig davon, dass der dann nicht kommen muss)
Das ist nix "Böses" und deswegen vernachlässigt die Polizei auch nicht ihre anderen Aufgaben, sondern wird quasi nebenbei erledigt.
Klarer geworden?