@mamasusiemma Dass du vor allem die Wahl hast, die Abmahnung hinzunehmen und den Raum, in dem die Kinder schlafen zukünftig nicht mehr zu verlassen oder dich von einem Anwalt beraten zu lassen - wenn du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, hast du über die in der Regel sowieso eine Arbeitsrechtsschutzversicherung - wurde ja bereits hinreichend beschrieben.
Mir stellt sich allerdings die Frage, wieso es einerseits abmahnungswürdig ist, ein kurzes Elterngespräch außerhalb der Turnhalle zu führen, aber in Ordnung, wenn man ein Kind außerhalb jener wickelt. Also, mal davon abgesehen, dass das Wickeln im Gegensatz zum Gespräch natürlich eher weniger mal eine Stunde oder gar einen Tag warten kann. Den Raum musst du jedoch in beiden Fällen verlassen und kannst somit deiner Aufsichtspflicht nicht nachkommen.
Das solltest du meiner Meinung nach auch unbedingt gegenüber deiner Chefin ansprechen bzw. im Gesamtteam allgemeingültige Regelungen festhalten, so es diese noch nicht gibt. Wäre ich in deiner Situation, würde ich mich nämlich künftig weigern, die Turnhalle während der Nachtwache zu verlassen, von eindeutigen Notfällen mal abgesehen und sei es nur, um einer weiteren Abmahnung und den damit einher gehenden Konsequenzen zu entgehen. Im Umkehrschluss würde das aber bedeuten, dass mindestens zwei Erzieher an der Schlafwache teilnehmen müssen, weil es ja eben auch nicht sein kann, dass ein Kind, das eine neue Windel braucht, ein bis zwei Stunden drauf warten muss. Alternativ müsste dann eben ein Wickeleck in der Turnhalle eingerichtet werden.