Nursii schrieb:Und weiter: könnten beide Kinder einfach das Erbe ablehnen?
Auch wenn es Schulden wären?
Aber was passiert dann mit diesen Schulden?
Soweit ich weiß geht die Erbfolge (wenn nichts Anderes verfügt wurde) bei Ausschlagung die Erbfolge weiter bis zu Verwandten 4. Grades und wenn die auch alle ausschlagen fällt die Abwicklung dem Staat zu.
hatedestroyer schrieb: Es gebürt den respekt, den letzten gang zum Ende des lebens seiner Eltern zu Begleiten.
Wenn das für Dich so richtig ist, ist das doch in Ordnung. Aber was Du hier predigst von Respekt usw solltest Du ggf auch für die Einstellungen Anderer aufbringen können.
Ich denke auch, dass man primär sich selbst zu Liebe bei einem sich ankündigenden Todesfall gut überlegen sollte ob man bei einem letzten Besuch mit dem Sterbenden irgendwie noch Frieden schließen möchte.
Manchmal ist das eine gute Idee, aber manchmal kann es auch auf beiden Seiten längst verheilte Wunden aufreißen.
Nachdem jemand verstorben ist gibt es in Deutschland absolut gar nichts zu befürchten, denn das deutsche Bestattungsgesetz macht eine respektlose Entsorgung des Verstorbenen sowieso unmöglich, ganz egal wer nun die Beerdigung plant und dran teilnimmt oder nicht.
Ich werde auch nicht an der eigentlichen Beerdigung meines Vaters teilnehmen, einfach weil die Form der Bestattung die meine Stiefmutter geplant hat für mich persönlich weder irgendwas mit meinem Vater zu tun hat noch in der Gesamtheit gesund für mich wäre.
Bestattungen sind nicht für den Verstorbenen, das ist etwas das man für die Hinterbliebenen tut.
Deswegen nimmt meine Stiefmutter gemeinsam mit dem Rest der Familie und Freunden so Abschied wie es für sie gut ist, während mein Mann und ich in der Zeit einen Waldspaziergang machen werden und uns dann beim Kaffeetrinken mit dem Rest der Leute zu trefffen. Auf diese Weise kann jeder genau so "Goodbye" sagen wie er es braucht.
hatedestroyer schrieb:Ich Hoffe solche Assoziale Einstellung wird sich im Nach dem Tot Rächen..
Also wenn es Deiner Definition von "sozialer Einstellung" entspricht jedem Deine persönliche Meinung aufzuzwingen und all denen die das anders sehen aktiv etwas schlechtes zu wünschen, dann solltest Du in einer ruhigen Minute mal darüber nachdenken ob Du wirklich in der Position bist Andere über Sozialkompetenz zu belehren.
Aniara schrieb:Und ich habe noch gelesen, dass man als Erbe in der Regel nicht mal informiert wird. Wenn ein Erbfall eintritt, dann hat man ja eine Frist, um das Erbe auszuschlagen. Und wenn man gar nichts von dem Erbe weiß, dann muss man es automatisch annehmen, nach dieser Frist, egal ob Schulden oder nicht. Krass unfair, irgendwie.
Das man von dem Tod Kenntnis hat wird soweit ich weiß nur bei den Verwandten 1. Grades angenommen.
Rückt man in der Erbfolge nach, wie im Falle meines Mannes und seiner Großtante wird man schriftlich benachrichtigt und die Frist beginnt auch erst dann zu laufen wenn man das Schreiben erhalten hat.
Also "unfair" ist das nur für Verwandte 1. Grades, die keinen Kontakt hatten.
War solch ein naher Verwandter zum Todeszeitpunkt im Ausland oder der Erblasser ist im Ausland verstorben verlängert sich diese Frist meines Wissens sowieso automatisch auf 6 Monate.
Und da kommt dann eben doch "zur Hilfe", dass man als Verwandter 1. Grades üblicher Weise bestattungspflichtig ist, da kann sich das Nachlassgericht vermutlich ganz gut darauf verlassen, dass man bereits aufgespürt und darüber informiert wurde, dass man für die Bestattung aufzukommen hat.
Also ja, ich gebe Dir Recht, optimal ist das so nicht, aber mit dieser Abstufung und der Möglichkeit die Frist zu "verlängern", wenn man nachweislich weder Kontakt hatte noch irgendwie betrefflich der Bestattung kontaktiert wurde muss man schon viel Pech haben um da ins Messer zu laufen.
Winterella schrieb:Allerdings. So eine Bestattung ist kein Zuckerschlecken. Abgesehen von der Dramatik und Trauer in normalen Familien, ist es ein wahnsinniger Aufwand mit Gang zu zig Behörden. Dazu noch die Auflösung sämtlicher Konten, Wohnung etc. ... Ich kann jedem nur raten wenn möglich einen Anwalt einzuschalten.
Einen Anwalt würde ich nur einschalten, wenn es bei den Hinterbliebenen Unstimmigkeiten gibt die nicht im Gespräch beigelegt werden können.
Ansonsten kümmert sich ein guter Bestatter um eine Vielzahl des Papierkrams rund um Sterbeurkunden und sonstigen Papierkram der für die Bestattung sowieso von Nöten ist.
Der Bestatter bei dem wir haben hat meine Stiefmutter sogar darüber beraten, dass zunächst eine Fortzahlung von Papas Rente für 3 Monate zusteht, was hilft z.B. Mietverhältnisse zu kündigen und auch darauf, dass Gewerkschaften üblicherweise einen kleinen Betrag zu geben hat er sie informiert.
Was nun den "Nachlass" angeht haben wir noch gar nicht gesprochen und irgendwie ist das auch völlig unwichtig. Ich habe halt nur gefragt ob mein Vater noch irgendwelche Schulden oder Kredite am Laufen hat, weil wir dann geholfen hätten die abzulösen aber da das nicht der Fall ist hab ich ihr gesagt, dass ich gerne die alte Wolldecke von Papas Sofa hätte, wenn meine Schwester die nicht möchte, einfach weil ich noch Fotos hab auf denen ich da als Baby drauf lieg.
Das mein Vater großartig Geld hinterlassen hat hoffe ich sowieso nicht und eigentlich vertraue ich darauf, dass die Beiden klug genug waren das was nach Zahlung der laufenden Kosten übrig geblieben ist nicht doof auf irgendeiner Bank zu stapeln, sondern das Geld dafür zu verwenden gemeinsam ihren Ruhestand zu genießen.
Ich habe sicher gestellt, dass meine Stiefmutter weiß, dass sie sich nur zu melden braucht, sollte sie bei den Beerdigungskosten oder sonstwie Hilfe brauchen und nachdem das geklärt ist gedenke ich dieses Thema gar nicht mehr anzusprechen.
Okkulenta schrieb:Aber so wie ich von einem Nachbarn, der wohl sehr engen Kontakt mit meiner Mutter hatte, erfahren habe, wird die Beerdigung wohl aus der Erbmasse getilgt werden können. Meine Mutter hatte zu ihm mal gesagt, ich habe meine Tochter zwar nicht gut behandelt aber mit meinem Ableben werde ich es wieder gutmachen.
Wenn sie das wirklich so gesagt hat würde ich mich an Deiner Stelle informieren ob sie nicht sogar eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen hat um Dir den Nervkram zu ersparen.
Lebt sie in einer kleineren Gemeinde kannst Du auch die dortigen Bestatter mal abtelefonieren ob einer davon bereits solch einen Vertrag mit ihr abgeschlossen hat und wenn das nicht praktikabel ist lohnt es sich vermutlich doch für Dich hinzufahren und ihre Unterlagen mal durchzugehen.
Wenn sie sich wirklich geändert hat und geplant hat irgendwas wieder gut zu machen, dann ist es durchaus möglich, dass auch der Gedanke, dass Du nicht die Last ihr Begräbnis zu organisieren tragen sollst.
Okkulenta schrieb:Der Hass ist es der uns Menschen wirklich fertig macht und nicht die Person die diese geschürt hat.
Weise Worte.
hatedestroyer schrieb:Punkt Ich Liebe Sie, Sie hat mir das Leben geschenkt... Springt über euren Schatten
Ggf ist es für Dich ja mal an der Zeit über Deinen Schatten zu springen und zu akzeptieren, dass es eben auch Menschen gibt die anders denken und handeln als Du.
hatedestroyer schrieb:Ohne diesen Menschen wär euer ach so Tolles Leben NIE Gestartet. !
Na aber keiner von uns hat darum gebeten auf die Welt zu kommen. Das ist in der Regel passiert, weil sich die Eltern ein Kind gewünscht haben oder eine ungeplante Schwangerschaft auszutragen.
Ein Kind zu zeugen und zur Welt zu bringen macht einen noch nicht zu einem guten Elternteil.
Warum sollte ICH dankbar sein, nur weil sich jemand auf meine Kosten seinen persönlichen Kinderwunsch erfüllt hat?
Ich habe ein passables Verhältnis zu meinen Eltern und bin unabhängig von gewissen "Komplikationen" beiden für so einiges dankbar, aber ganz sicher nicht dafür, dass sie mich zur Welt gebracht haben. Um sich den Respekt seines Kindes zu verdienen, dazu gehört ein "bisschen" mehr als auf Verhütung zu verzichten.
hatedestroyer schrieb:Du Kannst es drehen und wenden wie du willst, es gibt ein Nicht sichtbares band, was euch immer verbinden wird, der stand eurer verwandschaft.....alleine dieses kriterium ist nicht auslöschbar..
Das sehe ich anders.
Als vor einigen Jahren die leibliche Mutter meines Vaters gestorben ist war meine Mutter zwar aus Pflichtgefühl bei der Beerdigung aber das wars auch schon, für meinen Vater hatte das keine Bedeutung.
Seine leibliche Mutter hat ihre Wahl getroffen als er 2 Jahre als war und sie ihn im Stich ließ. Es war seine damalige Nachbarin, die dem Weinen das sie aus dem Garten hörte nachging, den kleinen Jungen hochnahm und sich entschied ihn aufzuziehen obwohl sie in diesen Zeiten (erst Kriegsende, dann Nachkriegszeit) bereits 7 eigene Kinder zu versorgen hatte.
Leider war diese Frau schon sehr alt, deswegen habe ich den Menschen von dem mein Vater stets sprach, wenn er "Meine Mutter" sagte leider nie kennengelernt.
Aber als sie starb hat er sich natürlich gekümmert, zusammen mit seinen 7 Geschwistern.
Als seine leibliche Mutter dann (nachdem sie all ihre anderen Kinder erfolgreich vergrault hatte) wieder Kontakt wollte war der Zug für ihn halt abgefahren.
Aber mein Vater war ein extrem liebevoller und familienorientierter Mensch.
Aber seine Mutter war eben die Frau, die ihn auch in harten Zeiten geliebt, ernährt, gekleidet und in den Schlaf geknuddelt hat.
Schwanger werden, Entbinden und den Zwerg dann stehen lassen reicht eben nicht für jeden aus um sich den Respekt seines Kindes zu verdienen.
hatedestroyer schrieb:Es versteht sich von Alleine , die Eigene Mutter zu Beerdigen..
Wenn das für Dich so ist, dann ist das doch auch vollkommen in Ordnung.
Nur denkt und handelt eben nicht jeder gleich.