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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Tod, Beerdigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:28
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Dann weiß ich nicht, warum mein Bruder und ich die Kosten tragen mussten!?
Das wäre ja dann einfach gewesen sich da raus zu mogeln. Mein Bruder ist in solchen Dingen sehr bewandert.
Warum, ganz einfach.
Weil hier ein Forist dieses Faß aufgemacht hat, ohne das ein Zusammenhang existiert. Ein Erbe kann man immer ausschlagen.
Seine familäre Pflicht eben nicht. Ob es nun Unterhaltspflicht betrifft oder Kosten einer Beerdigung.
Ja in beiden Fällen sind die Hürden hoch, mal eben so sich davor drücken ist nicht.
Härtefall eben.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:53
@Okkulenta
Wenn Du wirklich um die Bezahlung rumkommen willst, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen muessen. Die Frage ist, ob das am Ende nicht teurer wird als ne kostenguenstige Beerdigung.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 20:55
Ich weiß ja noch nicht mal, wie und wo ich beerdigt werde, ja noch nicht mal, ob und wie schnell man mich in der Wohnung findet.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

28.12.2018 um 21:32
Zitat von SmilerSmiler schrieb:Ist Kontraproduktiv, Seelenstriptease in einem solchem Forum. Wird er/sie an anderer Stelle eh machen müssen.
Zunächst stelle ich fest: ich habe Dich gar nicht angesprochen.

Grundsätzlich muss Er/Sie erst einmal gar nichts tun, da die Mutter ja noch lebt. Aber Er/Sie bittet um einen Rat für den Todesfall. Den wiederum kann man nur geben, wenn zumindest ungefähr deutlich wird worum es geht. Leider teilt Er/Sie nur wenig mit und nimmt auch kaum an der Diskussion teil.

Wenn es nur um die reine Planung der Beerdigung geht und man das nicht selbst machen will, kann man dies auch vom Geld der/des Verstorbenen bezahlen und über ein Bestattungsinstitut abwickeln lassen. Man muss nicht einmal daran teilnehmen, wenn man nicht will. Ob das im vorliegenden Fall zutreffend ist kann ich aber nicht beurteilen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 01:19
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Man muss da zahlen, da man direkter Erbe ist.
Wie bereits mehrfach erläutert hat das Ausschlagen des Erbes (primär zivilrechtlich) so gar nichts mit der Bestattungspflicht laut BGB zu tun.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:die Leute waren nicht dumm und hatten soweit ich weiß auch einen Anwalt genommen. Da war nichts zu machen. Also dann müssen sie sich wohl sehr blöd angestellt haben.
Das hat nichts mit "blöd" zu tun, sondern damit, dass man valide Gründe vorbringen muss um von der Bestattungspflicht befreit zu werden und wenn diese Gründe nicht vorliegen/nicht hinreichend belegbar sind, dann kann man sich so viele Anwälte halten wie man möchte.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:So weit ich das noch weiß (war selber davon betroffen) muss man das Erbe rechtzeitig ablehnen. Also noch vor dem Tod.
Nope.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb: Nerok schrieb:
Man hat nach dem Erfahren das man Erbe ist "also in kenntnisnahme des Todes" 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen

Umso besser. Nur ist auch diese Zeit bei mir leider schon verstrichen gewesen.

Wobei das mit der Kenntnisnahme so eine Sache ist. Ich wusste nichts davon, weil ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr hatte.

Schwachsinn
Aus dem o.g. Grund musste ich die Beeerdigung bezahlen.
Bist Du Dir sicher?

Als die Großtante meines Mannes verstarb wurde das Erbe von den direkten Angehörigen auch ausgeschlagen, weil eben mehr Schulden als vermögen hinterlassen wurde.
Danach wird das Erbe so lange "durchgereicht" bis einer aus der Erbfolge annimmt oder die potentiellen Erben ausgehen.

Da bekam mein Mann dann schlicht und ergreifend Post per PZU und da stand dann auch eine Frist drin innerhalb derer er das Erbe ausschlagen musste.

Die Bestattungspflicht verblieb ungeachtet dessen bei den nächsten Angehörigen der Verstorbenen, weil sie wie gesagt nichts, absolut gar nichts mit dem Erbe zu tun hat.

Möchte man aus der Bestattungspflicht heraus gibt es sicherlich auch Fristen, aber die sind eben völlig wurscht, wenn gar kein Grund vorliegt, der eine Befreiung überhaupt möglich macht.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Dann weiß ich nicht, warum mein Bruder und ich die Kosten tragen mussten!?
Vermutlich musstet ihr für die Bestattung aufkommen, weil ihr bestattungspflichtig wart und das hat wie gesagt so gar nichts damit zu tun ob man das Erbe ausschlägt oder annimmt.
Zitat von silberhauchsilberhauch schrieb:Als meine Mutter starb, und mein Bruder sozusagen enterbt war (was in Deutschland in Gänze nicht möglich ist) hat mein Bruder auch nur noch seinen Pflichtteil bezahlt. Wie funktioniert das dann?
Das hat damit zu tun, dass die Bestattungskosten natürlich aufgeteilt werden, wenn mehr als eine Person bestattungspflichtig ist. Also bei "gleichrangigen" Angehörigen, wie in Eurem Fall eben Geschwistern.
Das dann beide zur Kasse gebeten werden heißt aber auch dann nicht zwingend 50/50 sondern hängt mindestens von den finanziellen Möglichkeiten, der Gesamtsituation usw ab.

Desweiteren, gilt eben auch noch "Wer Mitspracherecht will, der muss die Musik auch bezahlen."
Wenn Dein Bruder also nur aufgrund seiner Bestattungspflicht zahlen musste, dann wird ausgerechnet was eine "standesgemäße" Bestattung kosten würde und welcher Anteil davon auf ihn entfällt und DAS muss er dann zahlen.
Wird die Bestattung von jemandem ausgerichtet der den Verstorbenen gern hatte und alles ein bisschen gehobener haben möchte, dann kann der sich natürlich für die goldbeschlagene Eichentruhe und das komplette Trompetenensemble entscheiden, aber jemanden der nur seiner Bestattungspflicht genüge leistet dazu verdonnern dann davon mehr zu zahlen als den ihm "zugewiesenen" Pflichtbetrag ist eben nicht drin.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn Du wirklich um die Bezahlung rumkommen willst, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen muessen. Die Frage ist, ob das am Ende nicht teurer wird als ne kostenguenstige Beerdigung.
Der Gedanke kam mir auch schon.
Wenn @Okkulenta allerdings auf "offiziellem Wege" mit 14 von der Mutter wegkam, z.B. weil Misshandlungen vorgelegen haben, dann könnte es ggf auch reichen Kontakt zu dem Jugendamt aufzunehmen, das damals die Zügel in der Hand hatte.

Denn soweit ich weiß ist eine Entbindung von der Bestattungspflicht zwar schwierig, wenn man sich finanziell nicht in der Lage sieht, oder zerstritten ist, aber sehr einfach, wenn z.B. Misshandlungen durch den jeweiligen Elternteil einschlägig sind. Dann sollte das eigentlich auch ohne Anwalt funktionieren.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb: Leider teilt Er/Sie nur wenig mit und nimmt auch kaum an der Diskussion teil.
Ist ja auch nicht notwendig.
@Okkulenta fragte im Eingangspost prinzipiell ja ob eine Befreiung von der Bestattungspflicht möglich ist, wenn, der Bestattungspflichtige:

- nicht einsieht die Bestattung zu organisieren/zu zahlen
- keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatte

Und die Antwort darauf ist einfach, denn sie lautet: "Nein".
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Das hört sich zwar hart an aber ich habe durchaus meine Gründe dafür.
Da wird es dann interessant, aber eben auch nicht für uns sondern für @Okkulenta, denn mit diesen Gründen stehen und fallen die Chancen einer Befreiung.

Da gibt es eben zwei Möglichkeiten:

1. Einen Anwalt fragen ob diese Gründe ausreichend sind bzw Aussicht auf Erfolg versprechen, da gilt dann aber @Alarmi s Einwand, denn ohne Rechtsschutzversicherung und je unpräziser diese Gründe sind könnten die Kosten für den Anwalt hier die Kosten einer günstigen Bestattung übersteigen, vorausgesetzt @Okkulenta kümmert sich selbst um den Bestatter und seitens der Mutter liegen keine einschlägigen "Anweisungen" vor, wie z.B. das sie auf keinen Fall eingeäschert, anonym beigesetzt usw werden möchte.

2. Eine Befreiung von der Bestattungspflicht ohne jedes Theater ist meiner Erfahrung nach möglich, wenn @Okkulenta z.B. aufgrund von Misshandlung von der Mutter wegkam, da würde ich dann dazu raten das Jugendamt das damals alles geregelt hat zu kontaktieren, ggf kennen die sich sogar in solchen Fällen damit aus und können die notwendigen Papiere die das Amt dann braucht zur Verfügung stellen.


Die Gründe hier auszubreiten sehe ich auch als wenig sinnvoll an, denn selbst wenn hier Anwälte statt Laien mitschreiben würden wäre eine konkrete Rechtsberatung die den konkreten Fall hier betrifft in einem Forum nicht zulässig.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Zum Glück haben die meisten aber eine Sterbeversicherung mit der dann alles abgedeckt ist.
Darauf würde ich mich übrigens NICHT verlassen, denn soweit verbreitet sind Sterbeversicherungen leider nicht.
Auch eine Deckung der Bestattungskosten durch den Nachlass ist leider immer seltener, eher im Gegenteil.
Gar nicht so selten ist es hingegen, dass jemand Anweisungen wie seine Bestattung zu gestalten ist hinterlässt ohne für die Deckung der Kosten zu sorgen und trotzdem müssen diese Anweisungen dann in gewissem Rahmen befolgt werden, z.B. darf jemand der explizit geäußert hat, dass er nicht kremiert werden möchte auch keiner Feuerbestattung zugeführt werden und "standesgemäß" muss die Bestattung auch sein, also jemanden der ein dickes Erbe hinterlässt möglichst preisgünstig "entsorgen" ist auch nur dann drin, wenn aus verlässlichen Fällen bekannt ist, dass derjenige das so gewollt hat, ansonsten muss die Bestattung durchaus gewissermaßen dem Lebensstandart des Verstorbenen entsprechen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 02:38
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Das hat nichts mit "blöd" zu tun, sondern damit, dass man valide Gründe vorbringen muss um von der Bestattungspflicht befreit zu werden und wenn diese Gründe nicht vorliegen/nicht hinreichend belegbar sind, dann kann man sich so viele Anwälte halten wie man möchte.
Genau das meinte ich ja. Da braucht man schon handfeste Fakten und zig psychiatrische Gutachten. Ich hab das eher sarkastisch geschrieben.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 02:42
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Wie bereits mehrfach erläutert hat das Ausschlagen des Erbes (primär zivilrechtlich) so gar nichts mit der Bestattungspflicht laut BGB zu tun.
Genau so schrieb ich das ja auch. Weiß nicht warum das viele nicht verstehen wollen.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Winterella schrieb:
Zum Glück haben die meisten aber eine Sterbeversicherung mit der dann alles abgedeckt ist.
Darauf würde ich mich übrigens NICHT verlassen, denn soweit verbreitet sind Sterbeversicherungen leider nicht.
Da hast du absolut recht, leider, allerdings wäre es möglich und man sollte sich darüber schon informieren, denn damit ist das meiste erledigt, zumindest für die, die auf prunkvolle Grabsteine verzichten können/wollen.
Übrigens sollte sich allgemein jeder Gedanken machen so eine Versicherung abzuschließen um seine Nachkommen zu entlasten, aber das ist nur ein persönlicher off topic Tipp.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 02:46
Also meines Wissens ist eine "gute", würdevolle Erdbestattung mit Trauerfeier, Bekleidung, Blumen, gutem Sarg und Grabstätte für 4000€ machbar. Sterbeversicherungen geben je nachdem was man einzahlt im Durchschnitt 5000€ her.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 02:54
Zitat von SmilerSmiler schrieb:So sinnig die Aussage. Hörensagen, nichts genaues nicht wissen aber da war mal was ;-)
Frage haben sie ihren Anwalt, sofern ein Mandat erteilt wurde, gefragt wie er die Chancen einschätzt?
Ganz schön frech ;) ist nicht irgendwas gewesen, nur weil ich nicht jede Privatsache detailgetreu hier breittreten möchte. Ja, das wurde gefragt und da wären die nächsten Wege über Gutachter gegangen, was du ja für Schwachsinn hältst. Im Grunde war das aber eine sehr wackelige Sache bei der nichts rauskam. Ich persönlich würde übrigens nicht so verfahren, nicht dass es den Eindruck weckt.


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29.12.2018 um 03:03
Würdest du ein Erbe auch annehmen? Sagen wir mal so 100.000 tausend EUR?


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 04:42
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Da braucht man schon handfeste Fakten und zig psychiatrische Gutachten.
Dem ist wie bereits gesagt nicht zwingend so.
Da das rauskommen aus der Bestattungspflicht wie gesagt in den meisten Fällen sehr schwierig ist würde "da bräuchten wir mal ein Gutachten" für mich bedeuten: "Das wird nichts."
Aber wie von einigen Schreibern hier bereits erwähnt gibt es auch Ausnahmen.
Dazu zählt z.B. der von mir genannte Fall.
Sollte @Okkulenta unter Mitwirkung des Jugendamtes aus der Obhut der Mutter "befreit" wurden sein, weil es zu Misshandlungen gekommen ist und dies auch in den Akten vermerkt wurde und ggf gar in Urteilen vom Familiengericht zur Sprache kommen, dann läge einer der wenigen Fälle vor in denen es mehr als nur wahrscheinlich ist ohne großes Theater von der Bestattungspflicht befreit zu werden und da würde ich @Okkulenta dann dringend raten sich entsprechende Unterlagen vom Jugendamt zu besorgen und Nachfragen ob die nicht noch konkretere Infos zum Thema
"Unzumutbarkeit der Totenfürsorge- und Kostentragungspflicht aufgrund vorangegangener Misshandlung durch den Verstorbenen"
haben, denn irgendwas hat ja dazu geführt, dass man in dem Kontext gleich mehrere Quellen findet in denen unabhängig vom Bundesland entschieden wurde, diesen Angehörigen aus der Bestattungspflicht zu entlassen.

Liegen so deutliche Fakten nicht vor, dann wird es schwierig, weswegen es gut ist, dass @Okkulenta sich schon so frühzeitig schlau macht, denn "wird schwierig" bedeutet ja nicht "ist unmöglich", aber je nachdem wie die Gründe aussehen schließe ich mich @Alarmi an und gebe zu bedenken, dass geprüft werden sollte, ob das Risiko das Anwalt, das Erbringen von Nachweisen usw am Ende nicht nur teurer wird als eine Bestattung, sondern zusätzlich noch deutlich mehr Aufwand, denn wie gesagt, wenn der Verstorbene keine anderen Anweisungen hinterlässt und weder Trauerfeier noch Leichenschmaus angedacht sind, dann besteht der Zeitaufwand im Idealfall aus genau einem Besuch beim Bestatter (viele machen auf Wunsch sogar Hausbesuche) eben um den Auftrag zu erteilen.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Genau so schrieb ich das ja auch. Weiß nicht warum das viele nicht verstehen wollen.
Da geht es glaube ich den Meisten weder darum Dir nicht zu glauben, dass Du das Richtige meintest und Dich nur falsch ausgedrückt hast noch darum "nicht verstehen zu wollen", dass Du diese faktisch Falsche Aussage nicht aus Unwissenheit getätigt hast, sondern ausschließlich darum, dass Deine "Falschaussage" einfach nur ein gutes Beispiel dafür ist was Viele irrtümlich als Tatsache annehmen:
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Man muss da zahlen, da man direkter Erbe ist.
Also versuch das nicht persönlich zu nehmen. Niemandem der dem Kindergarten entsprungen ist liegt etwas daran Dich hier vorzuführen, man kann Deine Aussage schlicht und ergreifend gut dafür nutzen, für andere Leser einen weiterverbreiteten Irrtum richtig zu stellen.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Also meines Wissens ist eine "gute", würdevolle Erdbestattung mit Trauerfeier, Bekleidung, Blumen, gutem Sarg und Grabstätte für 4000€ machbar.
Das dürfte korrekt sein, es sei denn, man lebt irgendwo wo die Kosten des Friedhofs (Grabmiete, Kosten für das Anlegen des Grabes und ggf Kosten für Grabpflege) besonders hoch sind.

Als wir vor ein paar Tagen die Beerdigung meines Vaters planten, da wurde deutlich, dass am Ende vermutlich kaum die 5000€ geknackt werden dürften obwohl meine Stiefmutter, meine Schwester und ich ihn sehr geliebt haben.
Weil er kein Freund von pompösen Getue war wurde zwar kein fetter Truhensarg ausgesucht, seine ohnehin vorhandene Lieblingskleidung gewählt und auch der Blumenschmuck nicht so geplant, dass jedes Tropenhaus vor Neid erblasst.
Aber es wurde eben auch nicht immer das Günstigste ausgewählt und es wird Trauerfeier, Leichenschmaus und einen Grabstein geben.

Also je nach den lokalen Friedhöfen dürfte für 4000€ durchaus eine brauchbare Erdbestattung drin sein und es bei einer Feuerbestattung sogar noch etwas "Sparpotential" geben.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Sterbeversicherungen geben je nachdem was man einzahlt im Durchschnitt 5000€ her.
Dazu habe ich keine Quelle gefunden.
Ich weiß auch nicht inwiefern eine vorhandene Sterbegeldversicherung überhaupt nutzt, wenn der Bestattungspflichtige das Erbe ausschlägt.
Bei einer Sterbegeldversicherungen ist der ausgezahlte Betrag ja nicht zweckgebunden und ich wäre mir deswegen gar nicht so sicher ob er nicht Teil der Erbmasse wird.

Bei einer Bestattungsvorsorge hingegen wurde ja bereits ein Vertrag mit einem bestimmten Bestatter geschlossen und üblicherweise ist dieser Bestatter dann auch als Begünstigter eingetragen und führt dann die Bestattung sowieso wie im Vertrag vereinbart durch.

Allerdings gilt für Bestattungsvorsorgen noch viel mehr als für Sterbegeldversicherungen, dass man sich als Angehöriger lieber nicht darauf verlassen sollte, dass der Verstorbene sowas mal abgeschlossen hat.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Übrigens sollte sich allgemein jeder Gedanken machen so eine Versicherung abzuschließen um seine Nachkommen zu entlasten, aber das ist nur ein persönlicher off topic Tipp.
Da hast Du zwar mehr als Recht, aber manche Menschen können das einfach nicht. Für manche Menschen ist es einfach unmöglich sich mit der eigenen Sterblichkeit auseinander zu setzen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 08:20
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Ist ja auch nicht notwendig.
@Okkulenta fragte im Eingangspost prinzipiell ja ob eine Befreiung von der Bestattungspflicht möglich ist, wenn, der Bestattungspflichtige:

- nicht einsieht die Bestattung zu organisieren/zu zahlen
- keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatte

Und die Antwort darauf ist einfach, denn sie lautet: "Nein".
Sagen wir doch mal so: @Okkulenta geht erst einmal doch nur davon aus, dass Er/Sie im Fall des Falles verantwortlich wäre. Ob aber noch weitere Angehörige existieren, die an Ihrer Stelle übernehmen könnten, sagte Er/Sie nicht. Deswegen wären weitere Informationen durchaus notwendig.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 11:33
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Sollte @Okkulenta unter Mitwirkung des Jugendamtes aus der Obhut der Mutter "befreit" wurden sein, weil es zu Misshandlungen gekommen ist und dies auch in den Akten vermerkt wurde und ggf gar in Urteilen vom Familiengericht zur Sprache kommen
Genau, hier wären Gutachten schon vorhanden. Das ist der "Idealfall". Klar gibt es trotzdem noch viele Fälle die eben zu einem psychiatrischen Gutachter sollen, damit dieser feststellen kann, inwieweit es zu ertragen wäre, die Bestattung zu bezahlen.
Zitat von FraukieFraukie schrieb:Also versuch das nicht persönlich zu nehmen. Niemandem der dem Kindergarten entsprungen ist liegt etwas daran Dich hier vorzuführen, man kann Deine Aussage schlicht und ergreifend gut dafür nutzen, für andere Leser einen weiterverbreiteten Irrtum richtig zu stellen.
Ja, das war absolut falsch von mir ausgedrückt, aber im nächsten Post gleich wieder richtiggestellt.

Mein Beileid zum Verlust deines Vaters.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Deswegen wären weitere Informationen durchaus notwendig.
Gebe ich völlig recht, schade dass wir die Diskussion und Aufklärung sozusagen alleine führen müssen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 11:49
@Okkulenta

Es kann Gründe geben, die es unzumutbar erscheinen lassen, dass man die Beerdigung von Verwandten ersten grades übernimmt. Das werden die gleichen Gründe sein, die auch einen Ausschluss von Unterhalt begründen können.

Das würde aber voraussetzen, dass solche Gründe, die zB in erlebter körperlicher Gewalt bestehen können, vorab gut dokumentiert sind. Eine Behauptung ex post wird da keinesfalls genügen.

Wenn es bislang keine solchen Dokumente gibt, wird es sehr schwierig. Denn dann wäre ja auch Deine Mutter Dir ggf unterhaltspflichtig, wenn die Voraussetzungen vorlägen. Der Gesetzgeber will natürlich mit Recht nicht, dass man sich da einfach den Anteil raussucht, der einem passt.

Aber mal ein anderer Gedanke: Wenn Du ein sehr schlechtes Verhältnis zu Deiner Mutter hast und vielleicht auch sehr gute Gründe für Deine ablehnende Haltung, sie aber nun absehbar nicht mehr lange zu leben hätte:

Wäre es für Dich selbst nicht besser, einen Frieden mit ihr zu schließen, sei es solange sie noch lebt oder eben in Form einer würdevollen Beerdigung. Ich kenne Deine Gründe nicht, aber eine alte Verletzung schließt sich nicht mit dem Tod, vielleicht aber mit einem Abschied in Würde.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 11:50
Oh mein Gott, ich wollte deswegen jetzt kein Fass aufmachen.
Es ist eben so das meine Mutter mehr wie hundert Kilometer entfernt von mir wohnt und ich werde sie nicht besuchen oder sonst etwas. Für mich ist sie schon lange tot und ich habe auch lange nichts mehr von ihr gehört. Jetzt hatte das Krankenhaus halt angerufen und mir mitgeteilt das sie sehr Krank ist und die nächsten Wochen nicht überleben wird. Und eine Freundin sagte mir das ich mich da dann drum kümmern müsste. Ich verdränge das immo noch, da ich da garnicht drüber nachdenken möchte. Man kann ein Bestattungsinstitut dafür beauftregen ohne das ich da sein muss? Na das hört sich schonmal gut an. Wenn ich Geschwister hätte, würde ich das auch versuchen denen zu überlassen aber ich habe nunmal keine Geschwister. Mal schauen was ich da so im Netz zu finde, mehr wie eine Feuerbestattung wird es aber nicht.
Ich mag meine Mutter nicht aber hassen tu ich sie auch schon lange nicht mehr. Ich habe damit abgeschlossen und mir mein eigenes Leben aufgebaut.
Die Idee mit der Universität finde ich nicht so berauschend. Das ist etwas das sollte jeder für sich entscheiden können. Das sollte man niemanden antun auch nicht wenn er noch so scheiße zu einem war. Wenn man das für sich entscheidet ok aber niemand sollte für jemand anderen sowas entscheiden.
Ich kann jetzt auch nicht sagen das meine Mutter abgrundtief böse ist, denn es hat auch mal gute Zeiten gegeben. Aber dann ist irgendwas passiert und auf einmal war das Leben mit ihr nur noch die Hölle für mich.
Ich bedanke mich auf jedenfall für alle eure Antworten und werde jetzt mal schauen was es da für Möglichkeiten gibt.
@sacredheart
Ich habe schon lange mit dem Thema abgeschlossen und will der Dame nicht mehr begegnen. Ich hatte damals schon ein Gespräch mit ihr und sie hat meine Sichtweise der Dinge nicht verstanden und sie wird es auch heute nicht verstehen. Wie gesagt für mich ist sie schon lange tot.


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Mila_ ehemaliges Mitglied

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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:14
@Okkulenta

Die Feuerbestattung hat bei meiner Mutter 5000 DM gekostet. Werden wohl heute 5000€ sein. Was eine Grabstelle dafür kostet weiß ich leider nicht.


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29.12.2018 um 12:17
Übrigends ging es mir tatsächlich nicht um die Bezahlung der Beerdigung, das bekomme ich schon irgendwie hin. Es ging mir einzig und allein um die Planung. Zwar bin ich damals in die Obhut vom Jugendamt gekommen, aber nicht weil das Jugendamt der Meinung war das ich dort raus müsste sondern weil ich wegg wollte. Um das zu schaffen, musste ich über ein halbes Jahr lang mind. 1x pro Woche abhauen und danach wurde ich vor die entscheidung gestellt entweder eine Therapie zu machen oder ich würde in ein Heim für Schwererziehbare kommen. Dass das Problem nicht ich sondern meine Mutter war hat keiner glauben wollen. Naja ich habe mich für ersteres Entschieden und habe es mit Hilfe des Therapeuten geschafft von ihr weg zu kommen. Und das war das erste mal, wo mir jemand geglaubt hat. Die erste Person die mir wirklich zugehört hat.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:22
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Genau das meinte ich ja. Da braucht man schon handfeste Fakten und zig psychiatrische Gutachten. Ich hab das eher sarkastisch geschrieben.
Was totaler Blödsinn ist. Halte es doch mal mit Dieter Nuhr...
Auch den Anwalt braucht es nicht zwingend. Kommt ein Schreiben vom Amt und dieses kommt garantiert, legt man Widerspruch ein.
In diesem legt man seine Gründe da. Das Amt prüft dann schon von sich aus ob ein Härtefall vorliegt.
Ohne Rechtschutz oder bei wirtschaftlich begrenzten Mitteln kann man auch einen Beratungshilfeschein beantragen. Im übrigen gilt dieses Kostenübernahme i.d.R. dann auch für einen möglichen Prozess. sofern dieser nicht auf "Unfug" beruht...
Alle weiteren Ausführungen von Dir zeugen nur von Unwissen. gutachten wären dann schon die Sache eines Gericht. Dieses würde nur angeordnet wenn der Richter massive Zweifel an der Geschichte des Klägers hätte. Alle andere Gutachten wären Parteigutachten...
Es bleibt dabei liegt ein Härtefall vor, ist man aus der Geschichte raus und dafür braucht es weder Gutachten oder anderen Mumpitz.


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Mila_ ehemaliges Mitglied

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29.12.2018 um 12:22
@Okkulenta

Ah ok, sorry dann hatte ich das falsch verstanden. Du kannst das Institut damit beauftragen :Y:


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29.12.2018 um 12:23
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:s ging mir einzig und allein um die Planung
Darum musst Du Dich nicht kuemmern. Da kannst Du einfach einen Bestatter beauftragen, aber pass auf, dass er Dich nicht ueber den Tisch zieht und unnoetig teuren Kram macht.


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