Winterella schrieb:Man muss da zahlen, da man direkter Erbe ist.
Wie bereits mehrfach erläutert hat das Ausschlagen des Erbes (primär zivilrechtlich) so gar nichts mit der Bestattungspflicht laut BGB zu tun.
Winterella schrieb:die Leute waren nicht dumm und hatten soweit ich weiß auch einen Anwalt genommen. Da war nichts zu machen. Also dann müssen sie sich wohl sehr blöd angestellt haben.
Das hat nichts mit "blöd" zu tun, sondern damit, dass man valide Gründe vorbringen muss um von der Bestattungspflicht befreit zu werden und wenn diese Gründe nicht vorliegen/nicht hinreichend belegbar sind, dann kann man sich so viele Anwälte halten wie man möchte.
silberhauch schrieb:So weit ich das noch weiß (war selber davon betroffen) muss man das Erbe rechtzeitig ablehnen. Also noch vor dem Tod.
Nope.
silberhauch schrieb: Nerok schrieb:
Man hat nach dem Erfahren das man Erbe ist "also in kenntnisnahme des Todes" 6 Wochen Zeit das Erbe auszuschlagen
Umso besser. Nur ist auch diese Zeit bei mir leider schon verstrichen gewesen.
Wobei das mit der Kenntnisnahme so eine Sache ist. Ich wusste nichts davon, weil ich seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr hatte.
Schwachsinn
Aus dem o.g. Grund musste ich die Beeerdigung bezahlen.
Bist Du Dir sicher?
Als die Großtante meines Mannes verstarb wurde das Erbe von den direkten Angehörigen auch ausgeschlagen, weil eben mehr Schulden als vermögen hinterlassen wurde.
Danach wird das Erbe so lange "durchgereicht" bis einer aus der Erbfolge annimmt oder die potentiellen Erben ausgehen.
Da bekam mein Mann dann schlicht und ergreifend Post per PZU und da stand dann auch eine Frist drin innerhalb derer er das Erbe ausschlagen musste.
Die Bestattungspflicht verblieb ungeachtet dessen bei den nächsten Angehörigen der Verstorbenen, weil sie wie gesagt nichts, absolut gar nichts mit dem Erbe zu tun hat.
Möchte man aus der Bestattungspflicht heraus gibt es sicherlich auch Fristen, aber die sind eben völlig wurscht, wenn gar kein Grund vorliegt, der eine Befreiung überhaupt möglich macht.
silberhauch schrieb:Dann weiß ich nicht, warum mein Bruder und ich die Kosten tragen mussten!?
Vermutlich musstet ihr für die Bestattung aufkommen, weil ihr bestattungspflichtig wart und das hat wie gesagt so gar nichts damit zu tun ob man das Erbe ausschlägt oder annimmt.
silberhauch schrieb:Als meine Mutter starb, und mein Bruder sozusagen enterbt war (was in Deutschland in Gänze nicht möglich ist) hat mein Bruder auch nur noch seinen Pflichtteil bezahlt. Wie funktioniert das dann?
Das hat damit zu tun, dass die Bestattungskosten natürlich aufgeteilt werden, wenn mehr als eine Person bestattungspflichtig ist. Also bei "gleichrangigen" Angehörigen, wie in Eurem Fall eben Geschwistern.
Das dann beide zur Kasse gebeten werden heißt aber auch dann nicht zwingend 50/50 sondern hängt mindestens von den finanziellen Möglichkeiten, der Gesamtsituation usw ab.
Desweiteren, gilt eben auch noch "Wer Mitspracherecht will, der muss die Musik auch bezahlen."
Wenn Dein Bruder also nur aufgrund seiner Bestattungspflicht zahlen musste, dann wird ausgerechnet was eine "standesgemäße" Bestattung kosten würde und welcher Anteil davon auf ihn entfällt und DAS muss er dann zahlen.
Wird die Bestattung von jemandem ausgerichtet der den Verstorbenen gern hatte und alles ein bisschen gehobener haben möchte, dann kann der sich natürlich für die goldbeschlagene Eichentruhe und das komplette Trompetenensemble entscheiden, aber jemanden der nur seiner Bestattungspflicht genüge leistet dazu verdonnern dann davon mehr zu zahlen als den ihm "zugewiesenen" Pflichtbetrag ist eben nicht drin.
Alarmi schrieb:Wenn Du wirklich um die Bezahlung rumkommen willst, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen muessen. Die Frage ist, ob das am Ende nicht teurer wird als ne kostenguenstige Beerdigung.
Der Gedanke kam mir auch schon.
Wenn
@Okkulenta allerdings auf "offiziellem Wege" mit 14 von der Mutter wegkam, z.B. weil Misshandlungen vorgelegen haben, dann könnte es ggf auch reichen Kontakt zu dem Jugendamt aufzunehmen, das damals die Zügel in der Hand hatte.
Denn soweit ich weiß ist eine Entbindung von der Bestattungspflicht zwar schwierig, wenn man sich finanziell nicht in der Lage sieht, oder zerstritten ist, aber sehr einfach, wenn z.B. Misshandlungen durch den jeweiligen Elternteil einschlägig sind. Dann sollte das eigentlich auch ohne Anwalt funktionieren.
CaptainAllmy schrieb: Leider teilt Er/Sie nur wenig mit und nimmt auch kaum an der Diskussion teil.
Ist ja auch nicht notwendig.
@Okkulenta fragte im Eingangspost prinzipiell ja ob eine Befreiung von der Bestattungspflicht möglich ist, wenn, der Bestattungspflichtige:
- nicht einsieht die Bestattung zu organisieren/zu zahlen
- keinen Kontakt mehr zu dem Verstorbenen hatte
Und die Antwort darauf ist einfach, denn sie lautet: "Nein".
Okkulenta schrieb:Das hört sich zwar hart an aber ich habe durchaus meine Gründe dafür.
Da wird es dann interessant, aber eben auch nicht für uns sondern für
@Okkulenta, denn mit diesen Gründen stehen und fallen die Chancen einer Befreiung.
Da gibt es eben zwei Möglichkeiten:
1. Einen Anwalt fragen ob diese Gründe ausreichend sind bzw Aussicht auf Erfolg versprechen, da gilt dann aber
@Alarmi s Einwand, denn ohne Rechtsschutzversicherung und je unpräziser diese Gründe sind könnten die Kosten für den Anwalt hier die Kosten einer günstigen Bestattung übersteigen, vorausgesetzt
@Okkulenta kümmert sich selbst um den Bestatter und seitens der Mutter liegen keine einschlägigen "Anweisungen" vor, wie z.B. das sie auf keinen Fall eingeäschert, anonym beigesetzt usw werden möchte.
2. Eine Befreiung von der Bestattungspflicht ohne jedes Theater ist meiner Erfahrung nach möglich, wenn
@Okkulenta z.B. aufgrund von Misshandlung von der Mutter wegkam, da würde ich dann dazu raten das Jugendamt das damals alles geregelt hat zu kontaktieren, ggf kennen die sich sogar in solchen Fällen damit aus und können die notwendigen Papiere die das Amt dann braucht zur Verfügung stellen.
Die Gründe hier auszubreiten sehe ich auch als wenig sinnvoll an, denn selbst wenn hier Anwälte statt Laien mitschreiben würden wäre eine konkrete Rechtsberatung die den konkreten Fall hier betrifft in einem Forum nicht zulässig.
Winterella schrieb:Zum Glück haben die meisten aber eine Sterbeversicherung mit der dann alles abgedeckt ist.
Darauf würde ich mich übrigens NICHT verlassen, denn soweit verbreitet sind Sterbeversicherungen leider nicht.
Auch eine Deckung der Bestattungskosten durch den Nachlass ist leider immer seltener, eher im Gegenteil.
Gar nicht so selten ist es hingegen, dass jemand Anweisungen wie seine Bestattung zu gestalten ist hinterlässt ohne für die Deckung der Kosten zu sorgen und trotzdem müssen diese Anweisungen dann in gewissem Rahmen befolgt werden, z.B. darf jemand der explizit geäußert hat, dass er nicht kremiert werden möchte auch keiner Feuerbestattung zugeführt werden und "standesgemäß" muss die Bestattung auch sein, also jemanden der ein dickes Erbe hinterlässt möglichst preisgünstig "entsorgen" ist auch nur dann drin, wenn aus verlässlichen Fällen bekannt ist, dass derjenige das so gewollt hat, ansonsten muss die Bestattung durchaus gewissermaßen dem Lebensstandart des Verstorbenen entsprechen.