CaptainAllmy schrieb:Sagen wir doch mal so: @Okkulenta geht erst einmal doch nur davon aus, dass Er/Sie im Fall des Falles verantwortlich wäre.
Exakt. Das bedeutet für mich, dass
@Okkulenta weiß, dass die Mutter zur Zeit nicht verheiratet ist, die Eltern der Mutter (also @Okkulentas Großeltern) nicht als Bestattungspflichtige in Frage kommen und
@Okkulenta auch keine Geschwister hat mit denen die Bestattungspflicht "geteilt" werden könnte.
Als einziges volljähriges Kind, ohne noch lebende Großeltern fällt einem halt diese Pflicht zu, wenn der Verstorbene ledig war.
Das irgendein Freund der Mutter auftaucht oder der Kegelverein dem sie angehörte sich entschließt sich um die Bestattung zu kümmern ist zwar theoretisch möglich aber doch eher selten.
Folglich ist es für mich absolut verständlich, dass
@Okkulenta zunächst davon ausgeht die Bestattungspflicht tragen zu müssen.
CaptainAllmy schrieb:Deswegen wären weitere Informationen durchaus notwendig.
Jain. Wie gesagt, die Annahme erst einmal in der Bestattungspflicht zu sein ist bei der Mutter alles andere als spekulativ und gefragt wurde hier ja auch nicht nach Informationen zur Verwandschaft sondern es wurde ein Aufdröseln der Gründe warum
@Okkulenta mit der Mutter abgeschlossen hat "gefordert" und das geht uns einfach mal nicht wirklich was an und beurteilen um es ausreicht um eine Unzumutbarkeit von Totenfürsorge und Kostenübernahme zu begründen kann hier auch niemand (weil Laien es nicht können und ein zufällig anwesender Fachanwalt für Erbrecht solch eine Beratung hier gar nicht durchführen dürfte).
Okkulenta schrieb:Man kann ein Bestattungsinstitut dafür beauftregen ohne das ich da sein muss?
Jup. Lediglich den Auftrag musst Du dem Bestatter unterschreiben. Aber zur Teilnahme an irgendeinem Teil des Bestattungsvorganges bist Du nicht verpflichtet.
Im "Minimalfall" besteht der Vorgang ja auch nur daraus, dass der Bestatter den Leichnam aus dem Krankenhaus abholt, dann wäscht, einkleidet und einbettet, dann in ein Krematorium überführt, die Asche abholt und sie der gewählten Beisetzungsform zuführt. In den meisten Bundesländern kann der Bestatter sich dabei auch um fast alle Dokumente selbst kümmern.
Trauerfeier und Leichenschmaus sind ja etwas das für die Hinterbliebenen veranstaltet werden kann, aber nichts das irgendwie Pflicht wäre, es sei denn, der Verstorbene hat das noch zu Lebzeiten verfügt oder es entspricht dem Stand (also wäre Deine Mutter z.B. nun Ehrenbürgerin der Stadt Hintertupfingen), dann wäre davon auszugehen, dass zumindest eine Trauerfeier nicht zu vermeiden ist.
Hat sie einen entsprechenden Freundeskreis, dann könnten sie beim Krankenhaus erbitten, dass ein Kontakt zu Dir hergestellt wird und ihr könntet besprechen in wie fern dieser Freundeskreis dann eine Trauerfeier organisieren möchte.
Okkulenta schrieb:Die Idee mit der Universität finde ich nicht so berauschend.
Da gebe ich Dir auch Recht.
Außerdem ist das auch nicht so "einfach" wie man meint. Viele Universitäten nehmen eine Körperspende gar nicht an, wenn nicht der Verstorbene selbst zu Lebzeiten verfügt hat, dass sein Leichnam so genutzt werden soll UND entgegen der Erwartungen Vieler entbindet solch eine Körperspende auch nicht von einer gewissen Kostenübernahme.
Die meisten Universitäten nehmen eine "Körperspende" nur an, wenn die Kosten für die Überführung, die Kremierung nach der Nutzung, sowie die Verbringung der Asche und manchmal noch Bearbeitungsgebühren seitens des Bestattungspflichtigen übernommen werden.
Zum Einen weil Unis selbst knapp mit Geld sind und zum Anderen soll das vermutlich auch verhindern, dass eine Körperspende zum bequemen Weg wird sich eines Leichnams zu entledigen für den man einfach weder Kosten noch Zeit aufwenden möchte.
Okkulenta schrieb:Es ging mir einzig und allein um die Planung.
CaptainAllmy schrieb:Dennoch lohnt es sich ggf einmal bezüglich des Vermögens Deiner Mutter nachzubohren, um nicht Dein eigenes Geld dafür zu verwenden.
Das würde ich mir SEHR gut überlegen und ich persönlich würde
@Okkulenta aufgrund dessen was hier dargelegt wurde zum Ausschlagen der Erbschaft raten.
Selbst wenn die Mutter genügend Geld hinterlässt um die Bestattung zu finanzieren und ggf sogar noch etwas übrig bleibt bedeutet eine Annahme der Erbschaft, dass es
@Okkulenta zufällt sämtliche Verpflichtungen der Mutter abzuwickeln.
Also Wohnung kündigen, räumen, ggf noch renovieren oder sich mit dem Vermieter darüber streiten, Konten schließen, Versicherungen, Mitgliedschaften usw kündigen....
Wenn
@Okkulenta mit der Mutter bereits abgeschlossen hat und die anfallenden Kosten für eine günstige Bestattung nicht das Problem sind, dann würde ich mir verdammt gut überlegen ob ein eventuelles Erbe den Stress und Aufwand wert ist, den man aufwenden muss um sämtliche Verpflichtungen eines Verstorbenen abzuwickeln, schon allein wenn ich mir in Erinnerung rufe, was das für einen Nervkram allein mit dem Kündigen des Mitverhältnisses, der Wohnungsräumung oder der Kündigung eines Telefonvertrages einhergehen kann.
CaptainAllmy schrieb:Du hast u.U. nur sechs Wochen um die potenzielle Erbschaft auszuschlagen und musst dafür zum Notar.
Zum Notar muss man dafür nicht.
Am Einfachsten ist es, wenn man zum Nachlassgericht (das muss nicht das bei Deiner Mutter sein, sondern kann auch das sein das für Deinen Wohnort zuständig ist) geht.
Dort muss man sich dann Ausweisen, ggf eine Sterbeurkunde vorlegen und die Ausschlagung des Erbes zur Niederschrift eingeben.
Schriftlich kann man das nicht machen.
Statt persönlich beim Nachlassgericht aufzutauchen kann man allerdings auch einen Notar aufsuchen und den mit der Erbausschlagung beauftragen.
Lohnt sich meiner Erfahrung nach aber nur dann, wenn man irgendwo lebt wo das Nachlassgericht so unmögliche Öffnungszeiten hat, dass man die schwer in der eigenen Freizeit unterbringen kann, während man einen Notar kennt der da bei der Terminvergabe etwas flexibler ist.
Ansonsten ist es wirklich sehr unkompliziert eben beim Nachlassgericht zur Niederschrift der Ausschlagung vorzusprechen, das hat als mein Mann das Erbe seiner Großtante ausgeschlagen hat keine 20 Minuten gedauert und auch nur eine geringe Gebühr (die richtet sich nach dem Nachlass) gekostet.
Okkulenta schrieb:Ist das eigentlich sinniger ein institut in ihrer Nähe zu beauftragen oder kann das auch ein Institut in meiner Nähe?
Wie bereits geschrieben wurde sind Überführungskosten ein erheblicher Faktor bei der Bestattung, außerdem ist es vom Papierkrams her für den Bestatter immer einfacher den Verstorbenen da beizusetzen wo er auch verstorben ist.
Wenn Du also das Grab Deiner Mutter nicht aus irgendwelchen Gründen in Deiner Nähe wünschst solltest Du einen Bestatter nahe ihres Sterbeortes wählen.
Möchtest Du sie in Deiner Nähe beisetzen ist eine Überführung der Urne meist günstiger als den Leichnam zu Dir transportieren zu lassen.
TheirSlave schrieb:Ich kann mich erinnern das es da in den Wochenzeitungen immer Anzeigen für "Discount-Bestattungen" zum Festpreis gab.
Ich auch, da muss man irre aufpassen.
Ich habe da mal Preise verglichen und wie in jeder anderen Branche ist es auch bei Bestattern äußerst üblich, dass die, die mit megagünstigen Lockangeboten ködern nicht gerade seriös sind und man da ganz schnell für jeden Kugelschreiberstrich extra zur Kasse gebeten wird und am Ende mehr zahlt als zusammenkommt, wenn man einfach ein kleines, seriöses Bestattungsunternehmen, dass keine Köderangebote in der Zeitung hat mit einer kostengünstigen Bestattung beauftragt.
TheirSlave schrieb:Ob man das "muss" ist absolut diskussionswürdig. Meine Lösung beinhaltet ausschließlich das Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtung.
Wie
@NeonMouse bereits schrieb geht ist dieses Muss, keineswegs diskussionswürdig und hat auch nichts mit "was denken die Leute" zu tun, sondern damit, das im Bestattungsgesetz festgelegt ist, dass die Bestattung die Lebensstellung und der Nachlass des Verstorbenen zu berücksichtigen hat.
Das gilt in beide Richtungen. Jemand der zu Lebzeiten nicht viel hatte und ein geringes Erbe oder gar Schulden hinterlässt kann sich zwar wünschen, dass seine Angehörigem ihm eine eigene Privatgruft basteln lassen, hat aber keinen Anspruch drauf.
Jemand der "eher gehoben" gelebt hat und ein beträchtliches Erbe hinterlässt darf nur dann "minimalistisch" bestattet werden, wenn dies seinem ausdrücklichem Wunsch entspricht. Ansonsten ist die Bestattung so zu gestalten, dass die Lebensstellung des Verstorbenen Berücksichtigung findet.
vargas schrieb:Weiß jemand hier zufällig, ob die Bestattungspflicht auch an einen Erben übergeht?
vargas schrieb:Wenn z.B. der nächste Familienangehörige ( Kind) enterbt wurde? Oder verbleibt die Pflicht unberührt von der Enterbung beim Kind?
Das Bestattungsrecht ist je nach Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich.
Das der "Haupterbe" auch automatisch Bestattungspflichtiger wird ist meines Wissens ausschließlich in Rheinland-Pfalz der Fall.
In jedem anderen Bundesland gilt soweit ich weiß der Grundsatz, dass Erbrecht und Bestattungspflicht vollständig unabhängig von einander sind.
Ob es da bei einer "Enterbung" Sonderregelungen gibt würde ich einmal prüfen.
Das deutsche Erbrecht macht eine "echte" Enterbung der Kinder ja eigentlich fast unmöglich.
Um einem Kind sogar den Pflichtteil vorzuenthalten muss da soweit ich weiß schon etwas vorgefallen sein, dass schwerwiegend genug ist um eine Erbunwürdigkeit zu begründen.
Aber wie ich das Bestattungsgesetz einschätze kann ich mir gut vorstellen, dass ein Kind das von den Eltern rechtswirksam enterbt wurde zwar von der Totenfürsorgepflicht entbunden ist, weil bei solch einem Verhältnis nicht anzunehmen ist, dass die Bereitschaft die Wünsche des Verstorbenen zu ehren eher gering ist, ABER ich würde erst einmal nicht annehmen, dass das automatisch auch bedeutet, dass man von jeder Kostentragungspflicht entbunden ist.
Mit anderen Worten:
Gelingt es einem da nicht aufgrund der familiären Zerrüttung, die einer solchen Enterbung ja vorausgehen dürfte einen Härtefall zu begründen würde ich in dem Fall erstmal damit rechnen, dass ein enterbtes Kind zwar kein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Bestattung (also der Totenfürsorge) hat aber trotzdem verpflichtet ist sich mit einem Betrag der im Zweifel vor Gericht zu ermitteln ist an den Kosten zu beteiligen.
Winterella schrieb:Mein Beileid zum Verlust deines Vaters.
Danke.