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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

134 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Tod, Beerdigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:29
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Übrigends ging es mir tatsächlich nicht um die Bezahlung der Beerdigung, das bekomme ich schon irgendwie hin. Es ging mir einzig und allein um die Planung.
Wenn es dir nicht einmal um die Bezahlung geht, dann wende Dich, wie schon weiter oben beschrieben, an ein Bestattungsinstitut. Dennoch lohnt es sich ggf einmal bezüglich des Vermögens Deiner Mutter nachzubohren, um nicht Dein eigenes Geld dafür zu verwenden. Auch wenn Dir das zunächst egal zu sein scheint.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:30
Danke für eure Antworten. Ich melde mich nochmal wenn es soweit ist, habe gerade wieder einen Anruf bekommen ob ich nicht doch nochmal hinkommen würde, da meine Mutter wohl mehrmals meinen Namen gesagt hätte. Ich habe gesagt das ich das nicht mechen werde. Worauf die Dame mir am Telefon mir dann sagte, sie können es sich ja nochmal überlegen, aber viel Zeit hätte ich nicht mehr. Sie wäre sich nicht mal sicher ob sie die Nacht überleben würde. Naja, mal schauen wann der anruf kommt.
Ich weiß nicht warum aber so ganz kalt lässt es mich jetzt gerade auch nicht. Damit hätte ich echt nie gerechnet.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:33
Wie zitiert man hier eigentlich?

@CaptainAllmy
Ja da hast du wohl recht. Das sollte ich mal machen. Aber ganz ehrlich, sollte meine Mutter Geld haben, würde ich das Erbe nur annehmen, um das Geld einer gemeinützigen Organisation für Misshandelte Kinder zu spenden. Und wenn sie Kein Geld hat, schlage ich das Erbe eben aus. Aber ja ich sollte mich da mal drum kümmern.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:37
@Okkulenta
Du hast u.U. nur sechs Wochen um die potenzielle Erbschaft auszuschlagen und musst dafür zum Notar. Bei der Planung bedenken, je früher Du über mögliche Schulden Bescheid weißt, umso besser.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 12:47
Ok. Das ist gut zu wissen. Naja, dann muss ich mal schauen ob ich jemanden finde der irgendwas weiß. Vielleicht wissen ja ihre Nachbarn irgendwas. Muss ich mal sehen.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 14:05
Ich habe jetzt mal nach einem Bestattungsinstitut gegoogelt, welches in der Nähe meiner Mutter ist. Da bin ich auf der seite von https://www.mementi-urnen.de/ gelandet und habe jetzt mal eine Anfrage gestartet, was ich alles benötige, damit die die Bestattung machen ohne das ich mich um irgendwas kümmern muss. Ist das eigentlich sinniger ein institut in ihrer Nähe zu beauftragen oder kann das auch ein Institut in meiner Nähe?War mir jetzt nicht sicher, daher habe ich jetzt einfach mal in ihrer Nähe gesucht. Ich hoffe ich kann das so einfach über die Bühne bringen lassen.
Wie lange dauert das denn eigentlich bis die sich zurückmelden? Hat da jemand Erfahrungswerte?


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 16:27
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Ist das eigentlich sinniger ein institut in ihrer Nähe zu beauftragen oder kann das auch ein Institut in meiner Nähe?War mir jetzt nicht sicher, daher habe ich jetzt einfach mal in ihrer Nähe gesucht. Ich hoffe ich kann das so einfach über die Bühne bringen lassen.
Wie lange dauert das denn eigentlich bis die sich zurückmelden? Hat da jemand Erfahrungswerte?
Ja besser in ihrer Nähe wegen eventuellen Überführungskosten/Transportkosten. Ich würde das telefonisch regeln.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 16:30
Zitat von SmilerSmiler schrieb:Alle weiteren Ausführungen von Dir zeugen nur von Unwissen. gutachten wären dann schon die Sache eines Gericht. Dieses würde nur angeordnet wenn der Richter massive Zweifel an der Geschichte des Klägers hätte.
Ich würde an deiner Stelle nicht jemandem Unwissen unterstellen der mit solchen Dingen gut vertraut ist. Psychologische Gutachten haben auch nicht zwingend etwas mit einem Gericht zutun. Aber gut du hast recht und ich meine ruh'.


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29.12.2018 um 16:44
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Ich würde das telefonisch regeln.
Warum ist denn telefonisch besser wie schriftlich? Ich dachte es wäre generell besser alles schwarz auf weiß zu haben.


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29.12.2018 um 16:51
@Okkulenta

Weil du die Sache dann wahrscheinlich schneller abhaken kannst. Telefonisch läuft so ein Kontakt in der Regel einfach fixer ab als schriftlich, weil der Bestatter etwaige Fragen direkt und hintereinander abhaken kann, anstatt dir deswegen jedes Mal eine Mail zu senden. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag kannst du deshalb doch immer noch anfordern, dann hast du das auch alles schwarz auf weiß.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 17:07
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Weil du die Sache dann wahrscheinlich schneller abhaken kannst. Telefonisch läuft so ein Kontakt in der Regel einfach fixer ab als schriftlich, weil der Bestatter etwaige Fragen direkt und hintereinander abhaken kann, anstatt dir deswegen jedes Mal eine Mail zu senden. Einen schriftlichen Kostenvoranschlag kannst du deshalb doch immer noch anfordern, dann hast du das auch alles schwarz auf weiß.
@Okkulenta
Genau deshalb meinte ich :)


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29.12.2018 um 17:07
Schwarz auf weiß bekommst du es ja dann trotzdem.


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29.12.2018 um 17:18
@Okkulenta
Möchtest du nicht lieber noch abwarten? Noch ist deine Mutter ja am Leben.
Ich könnte mir nicht vorstellen, von meinen Eltern, schon mal vorab alles zu klären.
Wenn ich es für mich selber machen würde, dann ist das ja etwas anderes.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 17:32
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Wenn Du wirklich um die Bezahlung rumkommen willst, wirst Du Dir einen Anwalt nehmen muessen. Die Frage ist, ob das am Ende nicht teurer wird als ne kostenguenstige Beerdigung.
Die Gefahr ist durchaus gegeben.

Ich habe mal eine Zeitlang in Essen gewohnt, also eine Stadt in der es sehr viele "Habenichtse" und soziale Brennpunkte gibt. Ich kann mich erinnern das es da in den Wochenzeitungen immer Anzeigen für "Discount-Bestattungen" zum Festpreis gab.

Ein schnelles Googeln hat das hier ergeben: Erd/Feuerbestatung ab 444 Euronen. Dann hast Du Deine Pflicht getan und keiner kann Dir mehr was. Mußt ja nicht hingehen und so tun als ob Du traurig wärst. Einfach nichts tun halte ich für die schlechteste Lösung, das Sozialamt macht dann was es für richtig hält (wobei auch auf die Kosten achten und nicht die Don-Kosaken für ein Sozialbegräbnis anheuern) und schickt Dir dann einfach die Rechnung...


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 18:37
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Dann hast Du Deine Pflicht getan und keiner kann Dir mehr was.
Wenn die Mutter selbst auch in eher sparsamen Verhältnissen gelebt hat schon. Wenn nicht dann muss man auf eine "standesgemäße" Beerdigung achten...


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29.12.2018 um 18:42
Zitat von NeonMouseNeonMouse schrieb:Wenn die Mutter selbst auch in eher sparsamen Verhältnissen gelebt hat schon. Wenn nicht dann muss man auf eine "standesgemäße" Beerdigung achten...
Ob man das "muss" ist absolut diskussionswürdig. Meine Lösung beinhaltet ausschließlich das Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtung. Den Faktor "was sollen die Nachbarn und die anderen Leute aus dem Dorf von uns denken" habe ich ausser Acht gelassen. Das muss die TE alleine entscheiden.


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 19:11
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Meine Lösung beinhaltet ausschließlich das Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtung.
Meine Antwort auch.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/10-rund-um-die-beerdigung-ii-kosten-der-standesgemaessen-beerdigung_idesk_PI17574_HI8505731.html
Die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung gehen über das unbedingt Notwendige hinaus und umfassen alles, was nach den in den "Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen und angemessenen Bestattung" zählt. Der Erbe ist jedoch nicht verpflichtet, schlichtweg alles zu bezahlen, was die Angehörigen für die Bestattung aufgewandt haben. Entscheidend kommt es für die Angemessenheit auf die Lebensstellung des Erblassers an, nicht jedoch auf die Lebensstellung der Hinterbliebenen.



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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 19:22
Ich finde es sehr interessant was hier zu lesen ist. Denn auch mir wird das irgendwann bevorstehen.
Weiß jemand hier zufällig, ob die Bestattungspflicht auch an einen Erben übergeht?
Wenn z.B. der nächste Familienangehörige ( Kind) enterbt wurde? Oder verbleibt die Pflicht unberührt von der Enterbung beim Kind?

Da ergeben sich ja einige weiterführende Gedanken.
Denn in meinem Fall wäre es z.B. So, dass ich nicht einschätzen könnte ob das aktuell vorhandenen Vermögen reicht um die Beerdigungskosten zu decken.

( nein, ich weiß nicht ob ich enterbt wurde 😉 das erfahren wohl die meisten Menschen erst, wenn ein Testament eröffnet wird )


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Für die Beerdigung der Eltern aufkommen

29.12.2018 um 19:28
@vargas
Wenn einer das Erbe ausschlägt und der nächste annimmt dann ist der in der Pflicht, der annimmt.
Wenn ein Enterbter trotzdem noch pflichtteilsberechtigt ist (das eine muss das andre nämlich nicht ausschließen, da gibt es Hürden) muss er je nach Anteil auch einen Anteil tragen. Aber ich denk mal dass zuerst die Bestattungskosten aus dem Erbe getragen werden und wenn was übrig bleibt gibts den Pflichtteil. Schlägt man den aus dann siehe erster Satz. Schlagen alle aus hängen die Kosten wieder erstmal beim Partner und den Kindern... usw...


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29.12.2018 um 21:25
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Sagen wir doch mal so: @Okkulenta geht erst einmal doch nur davon aus, dass Er/Sie im Fall des Falles verantwortlich wäre.
Exakt. Das bedeutet für mich, dass @Okkulenta weiß, dass die Mutter zur Zeit nicht verheiratet ist, die Eltern der Mutter (also @Okkulentas Großeltern) nicht als Bestattungspflichtige in Frage kommen und @Okkulenta auch keine Geschwister hat mit denen die Bestattungspflicht "geteilt" werden könnte.
Als einziges volljähriges Kind, ohne noch lebende Großeltern fällt einem halt diese Pflicht zu, wenn der Verstorbene ledig war.
Das irgendein Freund der Mutter auftaucht oder der Kegelverein dem sie angehörte sich entschließt sich um die Bestattung zu kümmern ist zwar theoretisch möglich aber doch eher selten.

Folglich ist es für mich absolut verständlich, dass @Okkulenta zunächst davon ausgeht die Bestattungspflicht tragen zu müssen.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Deswegen wären weitere Informationen durchaus notwendig.
Jain. Wie gesagt, die Annahme erst einmal in der Bestattungspflicht zu sein ist bei der Mutter alles andere als spekulativ und gefragt wurde hier ja auch nicht nach Informationen zur Verwandschaft sondern es wurde ein Aufdröseln der Gründe warum @Okkulenta mit der Mutter abgeschlossen hat "gefordert" und das geht uns einfach mal nicht wirklich was an und beurteilen um es ausreicht um eine Unzumutbarkeit von Totenfürsorge und Kostenübernahme zu begründen kann hier auch niemand (weil Laien es nicht können und ein zufällig anwesender Fachanwalt für Erbrecht solch eine Beratung hier gar nicht durchführen dürfte).
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Man kann ein Bestattungsinstitut dafür beauftregen ohne das ich da sein muss?
Jup. Lediglich den Auftrag musst Du dem Bestatter unterschreiben. Aber zur Teilnahme an irgendeinem Teil des Bestattungsvorganges bist Du nicht verpflichtet.
Im "Minimalfall" besteht der Vorgang ja auch nur daraus, dass der Bestatter den Leichnam aus dem Krankenhaus abholt, dann wäscht, einkleidet und einbettet, dann in ein Krematorium überführt, die Asche abholt und sie der gewählten Beisetzungsform zuführt. In den meisten Bundesländern kann der Bestatter sich dabei auch um fast alle Dokumente selbst kümmern.
Trauerfeier und Leichenschmaus sind ja etwas das für die Hinterbliebenen veranstaltet werden kann, aber nichts das irgendwie Pflicht wäre, es sei denn, der Verstorbene hat das noch zu Lebzeiten verfügt oder es entspricht dem Stand (also wäre Deine Mutter z.B. nun Ehrenbürgerin der Stadt Hintertupfingen), dann wäre davon auszugehen, dass zumindest eine Trauerfeier nicht zu vermeiden ist.
Hat sie einen entsprechenden Freundeskreis, dann könnten sie beim Krankenhaus erbitten, dass ein Kontakt zu Dir hergestellt wird und ihr könntet besprechen in wie fern dieser Freundeskreis dann eine Trauerfeier organisieren möchte.
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Die Idee mit der Universität finde ich nicht so berauschend.
Da gebe ich Dir auch Recht.
Außerdem ist das auch nicht so "einfach" wie man meint. Viele Universitäten nehmen eine Körperspende gar nicht an, wenn nicht der Verstorbene selbst zu Lebzeiten verfügt hat, dass sein Leichnam so genutzt werden soll UND entgegen der Erwartungen Vieler entbindet solch eine Körperspende auch nicht von einer gewissen Kostenübernahme.
Die meisten Universitäten nehmen eine "Körperspende" nur an, wenn die Kosten für die Überführung, die Kremierung nach der Nutzung, sowie die Verbringung der Asche und manchmal noch Bearbeitungsgebühren seitens des Bestattungspflichtigen übernommen werden.
Zum Einen weil Unis selbst knapp mit Geld sind und zum Anderen soll das vermutlich auch verhindern, dass eine Körperspende zum bequemen Weg wird sich eines Leichnams zu entledigen für den man einfach weder Kosten noch Zeit aufwenden möchte.
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Es ging mir einzig und allein um die Planung.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Dennoch lohnt es sich ggf einmal bezüglich des Vermögens Deiner Mutter nachzubohren, um nicht Dein eigenes Geld dafür zu verwenden.
Das würde ich mir SEHR gut überlegen und ich persönlich würde @Okkulenta aufgrund dessen was hier dargelegt wurde zum Ausschlagen der Erbschaft raten.
Selbst wenn die Mutter genügend Geld hinterlässt um die Bestattung zu finanzieren und ggf sogar noch etwas übrig bleibt bedeutet eine Annahme der Erbschaft, dass es @Okkulenta zufällt sämtliche Verpflichtungen der Mutter abzuwickeln.
Also Wohnung kündigen, räumen, ggf noch renovieren oder sich mit dem Vermieter darüber streiten, Konten schließen, Versicherungen, Mitgliedschaften usw kündigen....

Wenn @Okkulenta mit der Mutter bereits abgeschlossen hat und die anfallenden Kosten für eine günstige Bestattung nicht das Problem sind, dann würde ich mir verdammt gut überlegen ob ein eventuelles Erbe den Stress und Aufwand wert ist, den man aufwenden muss um sämtliche Verpflichtungen eines Verstorbenen abzuwickeln, schon allein wenn ich mir in Erinnerung rufe, was das für einen Nervkram allein mit dem Kündigen des Mitverhältnisses, der Wohnungsräumung oder der Kündigung eines Telefonvertrages einhergehen kann.
Zitat von CaptainAllmyCaptainAllmy schrieb:Du hast u.U. nur sechs Wochen um die potenzielle Erbschaft auszuschlagen und musst dafür zum Notar.
Zum Notar muss man dafür nicht.
Am Einfachsten ist es, wenn man zum Nachlassgericht (das muss nicht das bei Deiner Mutter sein, sondern kann auch das sein das für Deinen Wohnort zuständig ist) geht.
Dort muss man sich dann Ausweisen, ggf eine Sterbeurkunde vorlegen und die Ausschlagung des Erbes zur Niederschrift eingeben.
Schriftlich kann man das nicht machen.
Statt persönlich beim Nachlassgericht aufzutauchen kann man allerdings auch einen Notar aufsuchen und den mit der Erbausschlagung beauftragen.
Lohnt sich meiner Erfahrung nach aber nur dann, wenn man irgendwo lebt wo das Nachlassgericht so unmögliche Öffnungszeiten hat, dass man die schwer in der eigenen Freizeit unterbringen kann, während man einen Notar kennt der da bei der Terminvergabe etwas flexibler ist.

Ansonsten ist es wirklich sehr unkompliziert eben beim Nachlassgericht zur Niederschrift der Ausschlagung vorzusprechen, das hat als mein Mann das Erbe seiner Großtante ausgeschlagen hat keine 20 Minuten gedauert und auch nur eine geringe Gebühr (die richtet sich nach dem Nachlass) gekostet.
Zitat von OkkulentaOkkulenta schrieb:Ist das eigentlich sinniger ein institut in ihrer Nähe zu beauftragen oder kann das auch ein Institut in meiner Nähe?
Wie bereits geschrieben wurde sind Überführungskosten ein erheblicher Faktor bei der Bestattung, außerdem ist es vom Papierkrams her für den Bestatter immer einfacher den Verstorbenen da beizusetzen wo er auch verstorben ist.
Wenn Du also das Grab Deiner Mutter nicht aus irgendwelchen Gründen in Deiner Nähe wünschst solltest Du einen Bestatter nahe ihres Sterbeortes wählen.

Möchtest Du sie in Deiner Nähe beisetzen ist eine Überführung der Urne meist günstiger als den Leichnam zu Dir transportieren zu lassen.
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Ich kann mich erinnern das es da in den Wochenzeitungen immer Anzeigen für "Discount-Bestattungen" zum Festpreis gab.
Ich auch, da muss man irre aufpassen.
Ich habe da mal Preise verglichen und wie in jeder anderen Branche ist es auch bei Bestattern äußerst üblich, dass die, die mit megagünstigen Lockangeboten ködern nicht gerade seriös sind und man da ganz schnell für jeden Kugelschreiberstrich extra zur Kasse gebeten wird und am Ende mehr zahlt als zusammenkommt, wenn man einfach ein kleines, seriöses Bestattungsunternehmen, dass keine Köderangebote in der Zeitung hat mit einer kostengünstigen Bestattung beauftragt.
Zitat von TheirSlaveTheirSlave schrieb:Ob man das "muss" ist absolut diskussionswürdig. Meine Lösung beinhaltet ausschließlich das Erfüllen der gesetzlichen Verpflichtung.
Wie @NeonMouse bereits schrieb geht ist dieses Muss, keineswegs diskussionswürdig und hat auch nichts mit "was denken die Leute" zu tun, sondern damit, das im Bestattungsgesetz festgelegt ist, dass die Bestattung die Lebensstellung und der Nachlass des Verstorbenen zu berücksichtigen hat.
Das gilt in beide Richtungen. Jemand der zu Lebzeiten nicht viel hatte und ein geringes Erbe oder gar Schulden hinterlässt kann sich zwar wünschen, dass seine Angehörigem ihm eine eigene Privatgruft basteln lassen, hat aber keinen Anspruch drauf.
Jemand der "eher gehoben" gelebt hat und ein beträchtliches Erbe hinterlässt darf nur dann "minimalistisch" bestattet werden, wenn dies seinem ausdrücklichem Wunsch entspricht. Ansonsten ist die Bestattung so zu gestalten, dass die Lebensstellung des Verstorbenen Berücksichtigung findet.
Zitat von vargasvargas schrieb:Weiß jemand hier zufällig, ob die Bestattungspflicht auch an einen Erben übergeht?
Zitat von vargasvargas schrieb:Wenn z.B. der nächste Familienangehörige ( Kind) enterbt wurde? Oder verbleibt die Pflicht unberührt von der Enterbung beim Kind?
Das Bestattungsrecht ist je nach Bundesland zum Teil sehr unterschiedlich.
Das der "Haupterbe" auch automatisch Bestattungspflichtiger wird ist meines Wissens ausschließlich in Rheinland-Pfalz der Fall.
In jedem anderen Bundesland gilt soweit ich weiß der Grundsatz, dass Erbrecht und Bestattungspflicht vollständig unabhängig von einander sind.

Ob es da bei einer "Enterbung" Sonderregelungen gibt würde ich einmal prüfen.
Das deutsche Erbrecht macht eine "echte" Enterbung der Kinder ja eigentlich fast unmöglich.
Um einem Kind sogar den Pflichtteil vorzuenthalten muss da soweit ich weiß schon etwas vorgefallen sein, dass schwerwiegend genug ist um eine Erbunwürdigkeit zu begründen.

Aber wie ich das Bestattungsgesetz einschätze kann ich mir gut vorstellen, dass ein Kind das von den Eltern rechtswirksam enterbt wurde zwar von der Totenfürsorgepflicht entbunden ist, weil bei solch einem Verhältnis nicht anzunehmen ist, dass die Bereitschaft die Wünsche des Verstorbenen zu ehren eher gering ist, ABER ich würde erst einmal nicht annehmen, dass das automatisch auch bedeutet, dass man von jeder Kostentragungspflicht entbunden ist.

Mit anderen Worten:
Gelingt es einem da nicht aufgrund der familiären Zerrüttung, die einer solchen Enterbung ja vorausgehen dürfte einen Härtefall zu begründen würde ich in dem Fall erstmal damit rechnen, dass ein enterbtes Kind zwar kein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Bestattung (also der Totenfürsorge) hat aber trotzdem verpflichtet ist sich mit einem Betrag der im Zweifel vor Gericht zu ermitteln ist an den Kosten zu beteiligen.
Zitat von WinterellaWinterella schrieb:Mein Beileid zum Verlust deines Vaters.
Danke.


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