Für die Beerdigung der Eltern aufkommen
29.12.2018 um 21:49Fraukie schrieb:Jain. Wie gesagt, die Annahme erst einmal in der Bestattungspflicht zu sein ist bei der Mutter alles andere als spekulativ und gefragt wurde hier ja auch nicht nach Informationen zur Verwandschaft sondern es wurde ein Aufdröseln der Gründe warum @Okkulenta mit der Mutter abgeschlossen hat "gefordert" und das geht uns einfach mal nicht wirklich was an und beurteilen um es ausreicht um eine Unzumutbarkeit von Totenfürsorge und Kostenübernahme zu begründen kann hier auch niemand (weil Laien es nicht können und ein zufällig anwesender Fachanwalt für Erbrecht solch eine Beratung hier gar nicht durchführen dürfte).Ich weiß wirklich nicht, woher Du all Deine Schlussfolgerungen nimmst.
Die Angelegenheit hat sich lange aufgelöst. Ganz ohne Ableitungen, Vermutungen und dergleichen.