@McMurdo so, nochmal, Du hast nein gesagt, Deine Frau macht weiter damit Dich zu verführen - das ist noch keine Vergewaltigung, sondern sexuelle Nötigung.....eine Vergewaltigung ist es dann, wenn Deine Frau, trotz nein Sagens Geschlechtsverkehr mit Dir hat, der nicht einvernehmlich ist. Das hatte sie aber nicht, denn Du sagst IHR hattet (also gemeinsam) geilen Sex, sie hat Dich zum Höhepunkt gebracht (smilie), was dann keine Vergewaltigung mehr sein kann. Du kannst sie also wegen sexueller Nötigung anzeigen, was aber, da Du es (und ich wiederhole mich) selbst als verführen bezeichnest und es auf einvernehmlichen Sex hinausläuft (was wiederum bestärkt, dass es sich um Verführung und nicht Nötigung handelte) schwierig werden dürfte. Nicht nur für Dich, sondern für jeden, der versuchen würde, dies anzuzeigen, aber es würde wohl kaum jemand anzeigen, denn der Sex war ja einvernehmlich, es wurde nur ein Partner verführt (wie der verführte Partner ja selbst aussagt). Jetzt kapiert?