Rick_Blaine schrieb am 24.07.2020:Ist eigentlich mal erwähnt worden, wie dieses Überwachungsvideo überhaupt zustande gekommen ist? Mir erscheint es ungewöhnlich, wenn der Beschuldigte in Haft ist und das Opfer tot ist, das Haus noch zu überwachen.
Zumindest in manchen Quellen liest es sich ja so, als führe die Staatsanwaltschaft im Bezug auf dieses Video einen ziemlichen Eiertanz auf.
Einerseits wird suggeriert, dass man schon annimmt, dass sich der "Ersatzspaten" in dem Rucksack befand, dann wieder betont, dass sich zu keinem Zeitpunkt sicher sagen ließe was genau in dem Rucksack war.
Dann ist im Bezug auf den Träger des Rucksacks von "einem Angehörigem" des Angeklagten die Rede, aber statt den Namen zu nennen wird der Zeuge nur gefragt ob er die Person auf dem Video sicher erkannt hat.
Also bei aller Liebe und der Tatsache, dass das Spatentheater fishy wirkt, bei so einem Eiertanz würde ich als Richter mit dem Kopf auf den Tisch hauen und fragen ob man dieses Video nun als Beweismittel vorlegen möchte oder eigentlich weiß, dass es aus irgendwelchen Gründen als Solches abgelehnt werden würde..
C.RoCkEfElLeR schrieb:Ich kann nur in höchsten Tönen über Vorsitzenden Dr. Michael Hammer sprechen.
Das klingt doch schon erfreulich.
C.RoCkEfElLeR schrieb:Durfte ihn hierbei schon in anderen Strafverfahren erleben und kann seine professionelle und akribische Vorgehensweise nur unterstreichen.
Das "höre" ich doch gerne.
Du schriebst ja, dass Dein Eindruck von der Stimmung im Gericht u.A. der sei, dass Deiner Ansicht nach "jeder wisse wer der Täter ist."
Da ist es meiner Ansicht nach umso wichtiger, dass ein Richter den Vorsitz führt, der den Unterschied zwischen "Jeder weiß.." und "Als hinreichend bewiesen ist anzusehen.." kennt, das ist in diesem Fall nämlich recht tricky und macht ihn für mich so interessant.
TatsachenTreue schrieb:Da bin ich mir nicht so ganz sicher.
Auch ohne einen Leichenfund
"Sicher" bin ich mir da auch nicht. Tatsache ist aber, dass es bis zu dem Leichenfund keinen Beweis und nicht mal irgendein wirklich schwerwiegendes Indiz dafür gab, dass das Opfer wirklich nicht mehr lebt.
Das diese angebliche Sichtung und die "Hundesache", hier nicht grade geholfen haben ist lediglich eine Annahme von mir.
Aber selbst wenn diese Argumente hätten widerlegt werden können wäre die Frage "Ist denn wirklich hinreichend bewiesen, dass das Opfer nicht mehr lebt?" ziemlich hakelig gewesen.
Ich denke die Entscheidung hier zu warten war absolut richtig, denn auch wenn es auch anderweitige Indizien gibt kamen durch den Leichenfund zahlreiche Hinweise hinzu und 1. ist "mehr" in einem Indizienprozess immer eine gute Sache für die Anklage und 2. hätte man ja auch Glück haben können und bei den sterblichen Überresten handfeste Beweise auffinden können, z.B. Hautzellen des Angeklagten am Spaten wären dann doch über den Indizienstatus "herausgewachsen".
Rest zur Übersicht nicht chronologisch, sondern Thematisch sortiert:
Familienkrams:
Sherlock67 schrieb:Stellt sich die Frage, würde mein Schwager so etwas tun?
Kommt drauf an. Wäre mein Schwager in Sachen Computerkram eher bewandert als mein Mann, dann würde er, wenn ich auf diese Weise, die auch für mich extrem untypisch wäre, "verschwinde" definitiv auf meinem Notebook nach irgendwelchen Hinweisen auf meinen möglichen Verbleib absuchen. Ihm wäre das mögliche Donnerwetter nach meiner Rückkehr wohl lieber als etwas zu übersehen, dass ggf meine Rettung hätte sein können.
Daten löschen ist wieder eine andere Sache
Würde ich einfach so verschwinden, dann würde mein Mann zu Recht sehr schnell davon ausgehen, dass ich nicht mehr lebe.
Er selbst würde keine Daten löschen, einfach weil er sich auskennt und weiß, dass Daten die fehlen verdächtiger sein können als solche die vorhanden sind.
Allerdings ist mein Mann leider genau der Typ Mensch, der schneller Unschuldig abwandern würde als viele anderen Menschen.
Man muss ihn lange und gut kennen um seine extrem unemotionale Art gut einschätzen zu können und das dürfte für Ermittler und Staatsanwälte extrem schwierig, wenn nicht unmöglich sein.
Würde mein Mann in U-Haft genommen, dann kann ich nicht ausschließen, dass jemand der ihn gut kennt aus dem Wissen heraus, dass die Art meines Mannes in solch einem Verfahren so gar nicht gut ankäme, irgendwelche Dummheiten versucht um eine falsche Verdächtigung abzuwenden kann ich ebenso wenig ausschließen wie den Verdacht, dass sowas oft gewaltig nach hinten losgeht.
Memory7 schrieb:Dass eine Familie zusammenhält, ist meist selbstverständlich. Allerdings würde ich schon eine Grenze ziehen, wenn es sich um die Aufklärung einer schweren Straftat handelt
Das sehe ich zwar auch so, aber ich sehe auch immer wieder wie "leichtgläubig" Menschen, die eigentlich gar nicht zur Naivität neigen werden, wenn sie einfach nicht glauben können/wollen, dass ein Mensch den sie lieben zu so etwas fähig ist.
Memory7 schrieb:KF muss mit seiner Ausbildung als Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und seinen fachlichen Kenntnissen klar sein, dass er damit mithelfen würde, einen gefährlichen Täter ungestraft der Bevölkerung zuzumuten.
Nicht wirklich, dass man grade in diesem Berufsfeld oft daneben liegt, wenn es um Personen geht die einem nahe stehen ist weder selten noch verwunderlich.
regenbogen1 schrieb:Warum sonst steht er am Pfingstmontag mit CF rauchend vor der Haustür, als die Schwester von Maria ankommt um CF beim Warten abzulösen.
Was genau findest Du daran komisch (nur Neugier auf eine andere Sichtweise, keine Kritik an Deiner Aussage).
regenbogen1 schrieb:Warum zittert der TV so arg,dass B. ihn in den Arm nimmt?
Da dies sowohl bei Menschen vorkommt, die nicht so gern für einen begangenen Mord bestraft werden möchten, aber auch bei Unschuldigen, die mit der Situation einfach mal gnadenlos überfordert sind, bin ich mit sowas immer extrem vorsichtig.
Memory7 schrieb:Ja, es verwundert, dass der Bruder KF, der 200 km entfernt wohnt und arbeitet, an diesem Morgen bei CF war.
Mich z.B. gar nicht, weil ich nicht weiß, wie da die Verhältnisse untereinander sind.
Meine Schwester wohnt deutlich näher als mein Bruder, aber wenn mein Mann verschwinden würde, dann wäre mein Bruder an meiner Seite und wenn er dafür aus Übersee einfliegen müsste.
Umgekehrt genauso, wenn jemand der mir wirklich nahe steht um seinen Partner bangen muss, dann sind 200km doch Kindergeburtstag und auch die Arbeit muss dann mal warten, da hat man es als Selbstständiger doch deutlich einfacher als als Angestellter.
Vinni schrieb:Das Kreuz wird der mutmaßliche Täter, nach der Tat an sich genommen und irgendwo entsorgt (vergraben, versenkt) haben.
Den Vorgängen und Aussagen nach zu urteilen waren die Ermittlungen ja zumindest teilweise darauf ausgelegt diesen Anhänger im "Verfügungsbereich" des TV zu finden, auch wenn ich nicht recht verstehe was das genau beweisen sollte, zumindest wenn es in der gemeinsamen Wohnung gefunden wurden wäre.
Da dieser Kettenanhänger nicht unbedingt groß ist, kann es auch sein, dass der Täter das Ding nicht weiter beachtet hat, und es irgendwo am Leichenfundort verloren gegangen ist.
Mag albern klingen:
Aber das ist halt ein Wald und es gibt Tiere, die sowas mitnehmen. Ich bin mal nach einem Picknick an einem Waldsee schwimmen gegangen und als ich wieder kam war mein Kreisel weg, hab mich blöd gesucht bis die Freunde mit denen ich da war zu lachen anfingen.
Etwas entfernt saß ein Waschbär, der unglaubliche Faszination für meinen Kreisel entwickelt hatte und wenn man hinging lief er zwar weg, nahm den Kreisel aber dabei immer schön mit.
Derjenige von meinen Freunden, den wir dort besuchten, hat mir dann aus schlechtem Gewissen heraus einen Neuen gekauft, weil es ihm nicht neu war, dass dieser Waschbär (bzw man wusste nicht ob es immer der Gleiche ist) dort regelrecht die Sachen von Badegästen durchwühlt und zwar nicht nur nach Essbarem, sondern auch nach Dingen die er interessant fand (ich hatte da mit dem Kreisel noch Glück, er hatte wohl durchaus auch große Freude an Schlüsseln aller Art).
Auch z.B. bei Krähen gibt es immer wieder Vertreter, die Dinge mitnehmen, weil sie sie scheinbar cool finden.
Im Grunde kann solch ein Kettenanhänger doch bei zahlreichen Gelegenheiten verloren gehen, wenn jemand ermordet, die Leiche verbracht, entkleidet und dann auch noch vergraben wird.
Vielleicht erklärt und die Staatsanwaltschaft ja noch ob es irgend einen konkreten Grund gibt davon auszugehen, dass dieser Kettenanhänger sich irgendwie im Umfeld des TV befindet.
Zum "Tatort":
C.RoCkEfElLeR schrieb:Glaube ich auch aber hat die Staatsanwaltschaft dies schon öffentlich kund getan?
Bisher ist mir diesbezüglich nichts bekannt. Ähnlich wie bei der Sache mit dem Kettenanhänger warte ich noch auf eine Äußerung der Staatsanwaltschaft dazu ob sie wirklich ernsthaft davon ausgehen, dass Maria in der gemeinsamen Wohnung getötet wurde, oder das nur in der Anklageschrift steht, weil man dort einen Tatort benennen muss, "irgendwo im Auto auf der Straße zwischen x und y" ggf einfach nur nicht geeignet ist um dieser Formvorschrift gerecht zu werden und der Angeklagte behauptet hat er habe sie das letzte Mal in der gemeinsamen Wohnung gesehen.
Belastungseifer:
falstaff schrieb:Gibt es denn ein Beispiel dafür, dass es Verteidigern jemals gelungen wäre, mithilfe dieses Vorwurfs ein Verfahren auszuhebeln?
Ein ganzes Verfahren auf diese Weise auszuhebeln dürfte eher ein Traum von Verteidigern sein, aber ich wäre überrascht, wenn dieses Argument nicht durchaus ab und zu dazu führen würde, dass der Richter entscheidet, dass gewisse Beweismittel aus diesem Grund nicht ins Verfahren eingebracht werden dürfen.
Rick_Blaine schrieb:Im vorliegenden Verfahren hier sehe ich schon einen grossen Eifer der Ermittlungen, aber ich denke die bisher bekannten Indizien, auch in ihrer zeitlichen Reihenfolge, rechtfertigen diesen durchaus, und daher denke ich, wird der Vorwurf der Verteidigung in diesem Sinne gegenstandslos sein.
Magst Du mir mal Deine Sichtweise im Hinblick auf die Hausdurchsuchungen bei den Angehörigen des Verdächtigen erklären, denn da ist mir zugegebener Maßen Manches nicht so klar.
Das Hausdurchsuchungen bei dem dringend Tatverdächtigem selbst durchgeführt werden ist für mich verständlich, auch dass man das ausweitet auf von ihm genutzte Fahrzeuge und Angehörige bei denen er zumindest zeitweise gewohnt hat.
In allen anderen Fällen erscheinen mir Hausdurchsuchungen bei den Angehörigen doch als eine Maßnahme bei denen die Begründung doch hoffentlich ganz erheblich über "Wir haben den Kreuzanhänger noch nicht gefunden." hinausgehen sollte, oder?
Ich will damit nicht unterstellen, dass es diese guten Gründe nicht gab, ich mag nur von Dir wissen ob meine Ansicht, dass sie für eine Wohnraumdurchsuchung Angehöriger bei denen der Angeklagte nicht gelebt hat vorliegen müssen korrekt ist oder ich voll daneben liege.
"Die Sache mit dem Eid"
regenbogen1 schrieb:Es tut mir leid,dass ich in meinem Beitrag zum Hippokratischen Eid,bzw Genfer Deklaration des Weltärtzebundes, hier Staub aufgewirbelt hatte,ohne zu erklären in welchem Kontext ich diese zum Bruder K.sehe.
Das braucht Dir meiner Ansicht nach nicht leid zu tun. Bei Diskussionen (über ein Internetforum mehr noch als sonst) kann man einfach mal nicht alles so formulieren und ausführen, dass garantiert keine Missverständnisse entstehen.
Und "Staub aufwirbeln" kann der Diskussion auch zuträglich sein, solange es kein Getrolle ist und wie ein Troll wirkst Du so gar nicht.
Ich z.B. habe einfach angenommen, dass Du Dich in irgendeiner Weise darauf berufst, dass dieses Gelöbnis ja durchaus zu hohen moralischen Standards aufruft und Du "hoffst", dass der Bruder der Arzt ist seinen Bruder, der doch mal Arzt werden wollte irgendwie an diesen "Ehrenkodex" erinnern würde.
regenbogen1 schrieb:Vor diesem Hintergrund, einer Kapazität was medizinisches und ethisches Wissen anbelangt,war es für mich schlüssig, dass er seinen Bruder nicht nur motiviert auszusagen, sondern die Wahrheit über den Abend im Bernhardswald auszupacken.
Im Grunde gebe ich Dir zwar Recht, aber um das so zu betrachten müsste man ja nicht nur sicher sein, dass der Angeklagte der Täter ist, es würde auch vorausgesetzt werden, dass dieser Bruder weiß oder zumindest ahnt ob CF wirklich schuldig ist und sich vorzustellen, dass jemand den man gern hat überhaupt zu so etwas in der Lage ist fällt vielen Menschen einfach mal extrem schwer.
Lumpel schrieb:Wird aber angewendet,warum dann das Ganze?
Das Aufsagen dieser Grundsätze ist einfach gewissermaßen zu einer Tradition/einem hübschen Ritual, dass die angehenden Mediziner darauf "einschwören" soll, dass sie bei der Ausübung ihres Berufes bei ethischen Fragen über das, was das Standesrecht hergibt "hinauswachsen" müssen, bzw das von ihnen erwartet wird.
Lumpel schrieb:Vom "Eid" mal abgesehen,hat er schon seine Berechtigung
Das sehe ich auch so, allerdings ist Medizinethik eine vielschichtige Zwiebel und dem Wandel der Zeit massiv unterworfen.
Das gemeinsame Sprechen des Gelöbnisses eignet sich meiner Meinung nach sehr gut um jungen Ärzten nochmal ins Gedächtnis zu rufen, wie alt die Medizinethik an sich ist.
Allerdings kann auch weder der schönste "Eid" noch ein feierliches Gelöbnis aus einen Menschen, dem Ethik ziemlich wurscht ist, eine Arzt zu machen, der sich diesem hohen, moralischem Anspruch unterwirft.
monstra schrieb:Fraukie schrieb:
"Hippokratischer Eid" ist viel Mythos, wenig Substanz.
Hüstl. Hier findet sich die aktuelle Fassung:
Wikipedia: Genfer Deklaration des Weltärztebundes
Ethik in der Medizin nimmt berufs- und standesrechtlich eine sehr wichtige Rolle ein.
Ich habe zwar versucht mich möglichst genau auszudrücken, aber leider klappt das nicht immer:
Es läge mir fern zu bestreiten, dass Medizinethik wichtig ist und auch nicht, dass der Eid des Hippokrates definitiv mindestens ein Grundstein in der Entstehungsgeschichte war.
Mir fällt lediglich auf, dass viele Menschen davon ausgehen, dass dieses Gelöbnis irgendwie rechtlich verbindlich wäre, was eben nicht der Fall ist und auch schwierig umzusetzen.
monstra schrieb:von medizinischen Studien ("Deklaration von Helsinki") über die Guidelines der Ärztekammer über den mutmaßlichen Willen ("Patientenverfügung") bis hin zur Sterbehilfe. Ärzte haben viele Grenzen zu beachten.
Hier sprichst Du halt sehr wichtige Punkte an, die auch gut begründen, warum eine Verbindlichkeit nicht funktional wäre, weil sich die Medizinethik im Wandel der Zeit einfach mal ändert, Aspekte bedacht werden müssen, die es damals noch nicht gab und Punkte rauszunehmen oder abzuändern, wenn sie nicht mehr zeitgemäß sind.
monstra schrieb:Das ist ein eigenes philosophisches und rechtliches Gebiet, dass sich aus dem Eid entwickelt hat. Von wenig Substanz würde ich da nicht reden wollen.
Mit "wenig Substanz" meinte ich auch nur die Tatsachen, dass es der "Hypokratische Eid" eben kein Eid mehr ist und die notwendige Modernisierung dieses Gelöbnis immer wieder umgestrickt hat.
Dazu kommt dann noch, dass auch das "aktuelle Genfer Gelöbnis" keine Rechtsverbindlichkeit hat.
Wenn ein Arzt aufgrund einer Tat oder Unterlassung die im Gelöbnis anders vorgesehen ist vor Gericht steht, dann steht er nicht dort, weil er das Gelöbnis gebrochen hat, sondern weil der gegen etwas in der Berufsordnung verstoßen hat.
Dass viele Aspekte aus diesem Gelöbnis ihren Platz auch in der Berufsordnung gefunden haben, ist notwendig um sie rechtlich bedeutsam zu machen, denn bei Verstoß gegen irgendeinen Aspekt aus diesem Gelöbnis kann gegen den entsprechenden Arzt nur dann vorgegangen werden, wenn er damit auch z.B. gegen die Berufsordnung oder andere geltende Gesetze verstoßen hat.
Hier ein Link zu dem Thema:
Berufsethos in der WissenschaftWenn jemand Lust hat kann man ja mal einen extra Thread eröffnen, in dem über Medizinethik, deren Geschichte, Verbindungen zum Hippokratischer Eid, Weiterentwicklungen und Änderungen von Genfer Gelöbnis usw diskutiert werden kann, hier ist das schnell zu weit OT aber historisch ist das ein hochinteressantes Thema und auch ganz schön umfangreich und kontrovers.
"Beihilfe" ("" voll absichtlich) der Krankenheitsapotheke:
TatsachenTreue schrieb:Fraukie schrieb:
Leider wird meine Erwartung, dass die Nebenklage hier mal anfängt interessante Fragen zu stellen mit denen sich die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren mal befassen sollte vermutlich enttäuscht werden.
Diese Erwartung hatte ich eigentlich gar nicht. Denn Gegenstand eines Strafverfahrens ist immer nur der angeklagte Tatvorwurf und die Frage der Schuld des Angeklagten
Du hast Du natürlich völlig Recht, in diesem Prozess wäre das Fehl am Platz.
Deswegen schrieb ich ja auch "in einem gesonderten Verfahren".
Ich hätte deutlicher hervorheben müssen, dass ich die Parallel zu diesem Prozess nur ziehe, weil die gestohlenen Medikamente eine erhebliche Rolle spielen, aber irgendwie immer noch hoffe, dass die Staatsanwaltschaft hier "wach wird" und prüft, ob es sinnvoll ist gegen das Krankenhaus bzw den Verantwortlichen vorzugehen.
Kreuzbergerin schrieb:Für den Staatsanwalt war und ist aber der Medikamentendiebstahl interessant.
Eben.
Auch wenn hier (noch) kein Schuldspruch erfolgt ist wurde bereits festgestellt, dass der TV ein ganzes "Arsenal" an Medikamenten in seinem Besitz hatte, die zumindest teilweise dem Krankenhaus zuzuordnen waren.
Damit sitzt ein TV zum wiederholten Male vor Gericht und muss sich für ein Verbrechen rechtfertigen, dass ihm in der Form überhaupt erst möglich/mindestens aber erheblich erleichtert wurde, weil er Medikamente in seinen Besitz hatte, die dort gar nichts zu suchen haben.
Da wäre es durchaus angebracht einmal zu prüfen ob die Arbeitsabläufe im Krankenhaus wirklich im Einklang mit der Apothekenbetriebsverordnung stehen bzw ob und was genau dann dort faul ist, wenn Personal unbemerkt Medikamente bei Seite zu schaffen,