@emz @Sherlock67 Bin zwar ebenfalls als Oberpfälzer in den katholischen Sitten und Gebräuchen durchaus bewandert, dazu gehört aber gemeinhin nicht das Verhalten nach Morden. Insofern lässt sich trefflich spekulieren, wie stark ausgeprägt der persönliche Glaube des Täters war und welche Bedeutung er ggf. dem Kreuzanhänger beimaß.
Ich gebe allerdings zu bedenken, dass sich die Taten des Angeklagten nicht mit den Lehrsätzen und Gebräuchen der Katholischen Kirche vereinbaren lassen. Ergo muss er einen Weg gefunden haben, Glaubenssätze und Taten in Übereinstimmung zu bringen, ohne in große Gewissensnöte zu kommen. Da kann es von der Beichte bis zur Bigotterie viele Wege geben. Ich vermute jedoch, dass der Angeklagte in seiner Umwelt Gläubigkeit ähnlich simuliert hat wie im Aktenzeichen XY-Video.
Wie schon angesprochen ist die Beseitigung der Leiche an ekliger Pietätlosigkeit nicht zu überbieten. Da zeigt sich kein mit seiner Tat hadernder Täter, keine "liebevolles" Verhalten, scheinbar auch kein Abdecken der Leiche, sondern ein Umgang wie mit einem Tierkadaver. Wer da ein Kreuz um den Hals des Opfers entfernt, tut das sicher nicht aus religiösen Gründen, sondern nur aus einem banalen Grund:
Um die Identifikation zu erschweren bzw. unmöglich zu machen.