Maria Baumer
24.07.2020 um 08:20Rick_Blaine schrieb:Ist eigentlich mal erwähnt worden, wie dieses Überwachungsvideo überhaupt zustande gekommen ist? Mir erscheint es ungewöhnlich, wenn der Beschuldigte in Haft ist und das Opfer tot ist, das Haus noch zu überwachen.Es scheint während der Ermittlungen zu dem Fall zu einigen Überwachungsmaßnahmen gekommen zu sein. Hier ein Artikel vom 22.05.2017, der von einer mehrjährigen Telefonüberwachung berichtet, die die Eltern von Maria, genauergesagt deren Steuerkanzlei, betraf.
Abgehört, da galt Maria noch als vermisst! Anfang Mai dieses Jahres nun erhielten zahlreiche Personen einen Brief der Staatsanwaltschaft Regensburg: Darin wurde ihnen mitgeteilt, dass Gespräche, die sie mit einem Anschluss geführt haben, abgehört worden sind. Dies ist im Zeitraum vom 22. Mai 2013 bis zum 28. Dezember 2016, also über drei Jahre hinweg geschehen. Interessant auch: Am 22. Mai 2013 galt Maria Baumer noch als vermisst, das Regensburger Wochenblatt berichtete exakt an diesem Tag über die Suchaktionen in Gevelsberg im Bergischen Land (Nordrhein-Westfalen). Dort wollten Zeugen Maria im Juni 2012 gesehen haben (siehe auch www.wochenblatt.de/179116). Diese Suche verlief bekanntlich im Sand.Quelle:
Pikant wird die Sache dann, wenn man weiß, dass der Anschluss, der abgehört wurde, Marias Eltern gehört und die haben eine Steuerkanzlei! Wie sieht es hier aus mit dem Steuergeheimnis? Müssen nun Klienten befürchten, durch Dinge, die sie am Telefon gesagt haben, Schwierigkeiten zu bekommen?
Nein, sagt Theo Ziegler, Oberstaatsanwalt in Regensburg auf Wochenblatt-Anfrage. Bestimmte Dinge dürften nicht verwertet werden, sagt Ziegler. Dazu gehören zum Beispiel Gespräche mit dem Anwalt, diese würden sofort wieder gelöscht. Auch so genannte Kernbereichsgespräche, also solche, in denen es zum Beispiel um sehr intime Dinge geht, dürfen nicht verwertet werden. Und letztlich gehören auch Telefonate, die zwischen Steuerberater und Klienten stattgefunden haben, zu diesen Gesprächen, die nicht verwertete werden dürfen. Das Gesetz sieht hier vor, dass die betroffenen informiert werden müssen, dass ihre Gespräche abgehört wurden. In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das dem Wochenblatt vorliegt, heißt es zudem: "Die Aufzeichnungen werden den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend nach Abschluss des Verfahrens vernichtet."