hotspur schrieb:Da ist eben der jetzt verhaftete vorbestrafte Mann nicht einfach "ein Tatverdächtiger" (und das Männerpaar eben andere - so dass es quasi 1:1 steht) - sondern die Einzelperson ist nun mal qua DNA-Nachweis praktisch der Tat überführt.
Er ist nicht nur Tatverdächtiger, sondern es besteht ein so dringender Tatverdacht, dass gegen ihn ein Haftbefehl erlassen wurde. Allerdings wurde er nicht per DNA-Beweis überführt. Die Ermittler haben seine DNA nachweisen können und sind so überhaupt erst auf seine Spur gekommen, konnten also eine konkrete Person identifizieren, für die sie die Täterschaft überprüfen konnten.
Ich bin sicher, dass die DNA in einer tat-relevanten Spur gefunden wurde, also nicht einfach nur an der Badematte, die z.B. die Bademattenfindezeugin mit nach Hause genommen hatte, wo die DNA ihres Mann, ihres Sohnes oder irgendeines ihrer Besucher auf die Matte gelangt sein könnte. Ich denke dass an Juttas Kleidung Sperma- oder Blutspuren gefunden wurden. Auch wenn es einen TV schwer fallen dürfte diese Spuren plausibel anders als durch die Tat zu erklären, ist das noch kein Beweis. Notfalls kann er behaupten, er sei durch den Wald gegangen, habe die getötete Jutta in einer Senke liegen sehen und das habe ihn so erregt, dass er sich an der Toten vergangen habe.
Bitte bedenken: nicht der TV muss seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft seine Schuld.
Insofern gehe ich davon aus, dass die Ermittler es deutlich mehr Beweise und Indizien gegen ihn zusammengetragen haben, als dass seine DNA an der Leiche oder Juttas Gegenständen nachgewiesen wurde und er ein mehrfach vorbestrafter Sexualstraftäter ist.
Offensichtlich hat der letzte Beweis oder das letzte Indiz, der Justitias Waagschaale sicher zum Kippen bringen wird, noch gefehlt, weshalb man ihn über Aktenzeichen XY gesucht und Gott sei Dank augenscheinlich auch gefunden hat.
hotspur schrieb:Im Übrigen scheint dieses Detail ja mehr oder weniger das einzige zu sein, bei denen die jetzt rekonstruierte Tatversion nicht mit den damaligen Aussagen zusammenzubringen ist. Bei allen anderen Angaben sowohl der Friedhofsfamilie als auch der Kinderwagenfrau sehe ich da gar keine Probleme: Warum sollen sie nicht jeweils die betreffenden Männer gesehen und diese demnach vor Ort gewesen sein? Gegebenenfalls ja auch in einem Granada mit Alzenauer Kennzeichen - wo ist denn das Problem, wenn die Ermittler heute sagen: Sie waren da, waren aber lediglich einfache Spaziergänger?
Es wurde sogar ausdrücklich weiter nach ihnen gesucht, weil sie als wichtige Zeugen eingestuft wurden. Die Polizei scheint an ihrer Existenz also nicht zu zweifeln, sie sind nur eben als potentielle Tatverdächtige entlastet.
hotspur schrieb:Wie kann denn die Feststellung, ob eine Geschichte rund oder weniger rund ist, als Kriterium dafür dienen, ob sie der Realität entspricht oder nicht ?
Wenn alle Geschichten, die hinter ungelösten Kriminalfällen stecken, immer rund wären, dann gäbe es keine ungelösten Kriminalfälle. Man müsste nur so lange die bekannten Details zusammenhämmern, bis man sie zu einer runden Geschichte verbunden hat, so das man den Täter daraus ablesen kann.
Doof ist dann nur, wenn man als ansonsten unbescholtener Bürger osteuropäischer Herkunft mit seinem besten Kumpel einen Sonntagsausflug macht, am Friedhof parkt, dabei beobachtet wird, wie man noch kurz die Wertgegenstände (oder was auch immer) im Kofferraum seines Autos mit auswertigem Kennzeichen unterbringt, und sich dann auf den Waldweg zum Schwimmbad macht, auf dem man einer Mutter mit Kleinkind begegnet, der man "nicht so ganz geheuer vorkommt".
Aber so richtig doof wird es, wenn ausgerechnet an dem Tag eine persönlichkeitsgestörter Sexualstraftäter in ausgerechnet diesem Waldstück ein junges Mädchen überfällt und tötet.
Dann ist man nämlich ganz schnell Teil einer kugelrunden Geschichte, die hinten und vorne, oben und unten 1A zusammenpasst...