@MathiasE Weisst, nur weil Du so viele und schöne Worte benutzt wird der Inhalt halt nicht wahrer.
Ich pick mir mal das raus, was überhaupt nicht stimmt.
MathiasE schrieb:Leider kann nach solch langen Zeiten die Problematik zum Nachteil für den Angeklagten sein.
Nein. Ein Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Angeklagten kann nur ein besseres Urteil erbringen als das ursprüngliche. Der Angeklagte hat eigentlich schon mit der Wiederaufnahme gewonnen.
MathiasE schrieb:Hat damals das Gericht zum Nachteil des Angeklagten diese Zeugenaussage anders gedeutet, verliert ein Entastungszeuge an Gewicht und dieses Details, wo wirklich das Mädchen Peggy gesehen hat, kann inzwischen verloren gegangen sein.
Das ist an den Haaren herbeigezogen. Die Angabe mit der Kirchgasse kann ja aus mehreren Gründen nicht stimmen. Je weiter das Mädchen in Richtung Marktplatz gekommen wäre, umso kürzer wäre die Zeit für ihre ehemalige Schulfreundin gewesen, sie zu sehen und zu identifizieren. Hinzu kommt, dass die "Höhe Kirchgasse" gar nicht einsehbar ist. Es muss also über Nachfragen oder noch besser eine Vorortbegehung mit der Zeugin zu einer Klärung gekommen sein, wo genau sie Peggy hat gehen sehen an jenem fraglichen Montag.
Hinzukommt, dass es ja Ulvi K. selbst war, der auf Peggy gewartet hat, um sich zu entschuldigen. Der wird nicht versteinert sitzengeblieben sein, um Peggy passieren zu lassen, ohne sie anzusprechen. Und die Möglichkeit, dass Ulvi K. oder Manuel S. oder sonstjemand oben auftauchte, der das Mädchen zur Umkehr veranlasste, besteht ja auch (dies nur als theoretische Ergänzung, weil ja hier gerne so theoretisch argumentiert wird).
Wenn die Ermittler von mehreren Zeugen sprechen, die Peggy zuletzt lebend am Henri-Marteau-Platz gesehen haben um 13.24, dann gibt es hierzu mit Sicherheit sehr belastbare Hinweise und mit Sicherheit ist hier nichts so uminterpretiert, dass es zum Nachteil von Ulvi K. ging.
MathiasE schrieb:In solchen Fällen ist es dann vermutlich weitaus sinnvoller, nach den schriftlich niedergeschriebenen Zeugenaussagen zu urteilen. Genau das erfolgte offenbar von Eckstein.
Dann wäre aber eine Zeugenbefragung während eines Wiederaufnahmeverfahrens überflüssig. Genau weil das Gericht sich 2014 eben weit mehr auf die Zeugen verliess und eben nicht auf die ab 2001 dokumentierten Akten wurde so Vieles überhaupt nicht oder schlecht beleuchtet. Bestes Beispiel: die grünen Faserspuren, die damals sichergestellt wurden und zur Aussage von Ulvi K. passten, an die sich aber 2014 keiner mehr erinnern konnte. Da wurde dann auch keine Akte gezückt und gesagt "wir helfen Ihnen gerne auf die Sprünge". Da wurde nur mit den Schultern gezuckt und der Sachverhalt fiel völlig untern Tisch.
MathiasE schrieb:Er hat da sich schon von der Glaubwürdigkeit weg bewegt.
Nein. Das hat er nicht. Seine Aussage war eindeutig: nach wie vor hält er die Geständnisse für glaubhaft. Was er hinzufügte war lediglich (und das ist eine wissenschaftlich korrekte Einschränkung), dass er es nicht ausschliessen kann, dass das Geständnis frei erfunden ist. Dass er gute Argumente hatte, die Schilderungen von Ulvi K. weiterhin als erlebnisbasiert und im Kern glaubwürdig einzustufen, unterschlägst Du völlig.
Aus dem prozessbegleitenden Blog:
Live-Blog, tvo, 5. Verhandlungstag
17.45 Uhr: Rund 50 Minuten referierte am Dienstagnachmittag Gutachter Hans-Ludwig Kröber (Bild). Der Gerichtspsychologe hält das Geständnis von Ulvi Kulac weiterhin für glaubhaft. Er kann aber nicht ausschließen – UND DAS IST DAS NEUE - dass das Geständnis frei erfunden ist. Es sei möglich, dass Kulac unter anderem in den Vernehmungen von Ermittlerseite ein realistischer etappenweiser Tatablauf vermittelt wurde und sich Kulach diesen Ablaub im Laufe der Zeit für sein Geständnis zu eigen machte.
Live-Blog, BR, 5. Verhandlungstag
18.12 Uhr: Kröber gibt auf Nachfragen des Gerichts zu, dass es Ungereimtheiten in Kulacs Aussagen gibt, die für Außenstehende nur schwer nachvollziehbar sind. Warum soll Kulac, seine Unschuld angenommen, detailliert von einer Verfolgung Peggys samt Sturz berichten, wenn sich die anschließende Tötung des Mädchens gar nicht ereignet hat? Kröber hat dafür zwar wissenschaftlich fundierte Ansätze, gibt aber zu, dass es schwierig ist, Kulacs Aussagen zu bewerten. In zentralen Punkten seien seine Angaben aber unnötig ausführlich und daher als real und erlebt anzusehen, so Kröber.
Die Staatsanwältin fragt Kröber, wie seine Aussage nach einer "hohen Wahrscheinlichkeit" der Richtigkeit des Geständnisses anzusehen ist. Kröber antwortet sinngemäß, dass es viele Details und schlüssige Folgehandlungen enthält. Sollte sich Kulac all das ausgedacht haben, so wäre das laut Kröber zwar möglich, aber die unnötig umständlichere Variante. Die naheliegendste Erklärung sei, dass Ulvi Kulac seine Schilderungen aus dem Geständnis tatsächlich erlebt hat. Kurzum: Er hätte mehrfach die Möglichkeit gehabt, sich auf seine Unschuld zu berufen. Er tat es nicht, sondern widerrief das Geständnis erst Monate später.
MathiasE schrieb:Der Psychologe sagt keine annähernde Glaubhaftigkeit.
Nun, der jetzt erst eingeschaltete Psychologe hatte sicher die Aufgabe, die damaligen und heutigen Geständnisse und Aussagen daraufhin zu prüfen, ob sie einer weiteren Prüfung eines Gerichts insofern standhalten würden, dass es gelänge, Manuel S. anzuklagen und des Mordes zu überführen. Alles andere macht keinen Sinn, denn gegen Ulvi K. durfte ja gar nicht ermittelt werden. Dass seine Geständnisse auf eine Glaubwürdigkeit und damit auf eine Täterschaft hin überprüft wurden ist wäre juristisch angreifbar und Geldverschwendung.
Wenn der Psychologe dann gemäß seiner Aufgabenstellung zu dem Schluss kommt, dass genau die Schnipsel, wo Ulvi K. den Manuel S. oder andere der Verbringung bezichtigte eben genau nicht ausreichen, um daraus etwas gerichtssicheres gegen Manuel S. herauszufiltern, so stimmt das sicherlich.
Die Gutachten von Kröber mit dem jetzt bekannt gewordenen kurzen Fazit des Psychologen zu vermischen ist ohne genauere Hintergründe zu kennen schlicht falsch. Und unverantwortlich.
MathiasE schrieb:Aber hier wurde auch nicht auf ein Freispruch hingearbeitet, das neue Gutachten bestätigt den Freispruch erneut, was will man eigentlich noch mehr.
Deine freie Interpretation hakt.