Peggy Knobloch
24.10.2020 um 14:24@margaretha
Ich vermute der Herr Lemmer bezieht sich auf die angeblich späteren Sichtungen am Verschwindetag
Ich vermute der Herr Lemmer bezieht sich auf die angeblich späteren Sichtungen am Verschwindetag
Sillyrama schrieb:Ich finde es auch ganz schlimm und nicht fair, dass der Fall nun eingestellt wird.Das hat nichts mit Fairness zu tun. Wenn alles ausgewertet ist und keine neuen Ansätze mehr da sind, wo man weiter ermitteln kann, so ist das einfach eine Tatsache. Schön ist das nicht, aber nicht zu ändern.
Sillyrama schrieb:Bei der Gesetzeslage kann man anscheinend nichts machen, außer schauen, ob manche Gesetze überdacht werden sollten.Was genau sollte geändert werden? Welches Gesetz, welcher Paragraph?
jaska schrieb am 23.09.2018:Ihr Sohn, selbst zeitweilig von der Kripo als Mordverdächtiger geführt, konnte sich vor Gericht kaum noch an etwas erinnern. Er bestätigte aber eine Aussage aus dem Polizei-Protokoll – "Wenn‘s so drin steht, wird‘s schon so gewesen sein" – wonach er zwischen 12.30 und kurz nach 13 Uhr Ulvi K. am Marktplatz habe laufen sehen. "Er hat mich, wie immer, blöd angegrinst."Und das in der PM angesprochene Gutachten, verstehe ich das richtig, daß erneut ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde?
Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.In der gestrigen Print Ausgabe der BILD ist ein Artikel, in dem es heißt:
…Susanne Knobloch will nun gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen. „Der konnte 19 Jahre sein Leben weiterleben, so darf der nicht davonkommen.“…Ich verstehe den Schmerz der Mutter, die Wut, die Fassungslosigkeit! Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?
margaretha schrieb:Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?Da wird sie gar nicht dagegen vorgehen können. ,,Im Zweifel für den Angeklagten". Und so lange MS kein Geständnis ablegt, was genau passiert ist, wird kein Mensch was dagegen machen können.
Laufa25 schrieb:Der Kreis um Ulvi K. hat sich per Facebook auch darüber beschwert dass der Fall geschlossen wird, obwohl laut dem Kreis immer noch Akten vorhanden seien, die den Täter überführen können.Die liegen dann wohl im Rödel'schen Aktenkoffer, dessen Inhalt man ja schon so oft offenlegen wollte ? Na dann wird es jetzt aber mal wirklich Zeit... Auf solche Aussagen kann man ja nun leider gar nix geben.
margaretha schrieb:Und das in der PM angesprochene Gutachten, verstehe ich das richtig, daß erneut ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde?Davon muss man ausgehen. Kröber ist forensischer Psychiater. Nun wird auf ein Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie Bezug genommen. Zwar handelt es sich bei der PM der Staatsanwalschaft nur um einen einzigen Abschnitt, aber die Problematik von Ulvi K.-Aussagen werden dort deutlicher hervorgehoben als noch 2014. Das trotz des Hintergrunds der neuen Erkenntnisse. Man wird vielleicht auch noch andere Fragenthemen behandelt haben. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, ging es 2014 und auch im ersten Verfahren nur um ein bestimmtes Geständnis.
MathiasE schrieb:Soweit ich es noch in Erinnerung habe, ging es 2014 und auch im ersten Verfahren nur um ein bestimmtes Geständnis.so glaube ich es für mich verstanden zu haben. Dabei dürfte es sich um DAS 'Geständnis' gehandelt haben, welches mit zur Anklageerhebung im eigentlichen Mordprozess geführt hat?
MathiasE schrieb:Auch mit dem heutigen Wissen ist das Ergebnis des zweiten Verfahrens (Wiederaufnahme) richtig (Im Zweifel für den Angeklagten), es ergeben sich aus der PM keine Anhaltspunkte, dass es andere neue Erkenntnisse dazu gibt.Unbedingt - da bin ich der selben Meinung. Eine Anklage unter den mit Zweifel behafteten 'Aussagen und Geständnissen' hätte damals 2003? nach meiner laienhaften Auffassung niemals erfolgen dürfen.
MathiasE schrieb:Die Aussage des Psycholgen geht für mich sogar deutlich weiter als damals Kröber.kannst du das noch ein wenig mehr erklären, was genau du meinst - bitte..
FadingScreams schrieb:kannst du das noch ein wenig mehr erklären, was genau du meinst - bitte..Schwierig, ist schon so lange her. Kröber hatte damals - soweit ich es in Erinnerung habe - schon eingeräumt, dass das Geständnis falsch sein könnte, meinte aber, das dafür die Wahrscheinlichkeit gering war. Für mich liest sich das jetzt aber ganz anders. die ganzen Aussagen sind nun nicht ausreichend verwertbar, weil er die Aussagen wohl an die Ermittlungsergebnisse angepasst haben und sie sich immer wieder geändert hatten.
jaska schrieb:Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.Da steht eben "dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann". Und das geht für mich eben deutlich weiter als Kröber. Mit nicht mal annähernd kann man nicht mehr eine hohe Wahrscheinlichkeit annehmen, dass das urprüngliche Geständnis wahr war, eine doch sehr gegensätzliche Aussage.
jaska schrieb:Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
MathiasE schrieb:Da steht eben "dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann". Und das geht für mich eben deutlich weiter als Kröber. Mit nicht mal annähernd kann man nicht mehr eine hohe Wahrscheinlichkeit annehmen, dass das urprüngliche Geständnis wahr war, eine doch sehr gegensätzliche Aussage.Danke für deine Einschätzung diesbezüglich - mein Bauch grübelt schon lange in diese Richtung..
jaska schrieb am 22.10.2020:Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.Dringender Tatverdacht führt in den meisten Fällen zu einer Verurteilung, wenn es sich im Laufe des Verfahrens nicht etwas anderes ergibt, was nur selten der Fall ist. Die Ermittler haben hier auch noch 2 Jahre, weiter ermittelt, etwas anderes ist daher nicht anzunehmen. Problem hier ist die Verjährung und damit ist er auch nicht verurteilt und er gilt rein formell diesbzgl. auch als unschuldig.
margaretha schrieb:Ich verstehe den Schmerz der Mutter, die Wut, die Fassungslosigkeit! Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?Ich nehme an, dass damit ist das sogenannte Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO gemeint ist. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen die Generalstaatsanwaltschaft bzw. das Oberlandesgericht die StA, die das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, anweisen, trotzdem Anklage zu erheben.
MathiasE schrieb:Problem hier ist die Verjährung und damit ist er auch nicht verurteilt und er gilt rein formell diesbzgl. auch als unschuldig.ja - die Verjährung - aber die macht es ja nicht ungeschehen.. ärgerlich, wenigstens die Verbringung müsste als festgestellt gelten..