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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.10.2020 um 14:24
@margaretha
Ich vermute der Herr Lemmer bezieht sich auf die angeblich späteren Sichtungen am Verschwindetag


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 14:24
Ich denke der TV Manuel S. wird sich jetzt kräftig in den Allerwertesten beißen, das er dieses Interview gemacht hat.
Vermutlich hat er gedacht, da es sowieso zum Prozess kommen wird, kann ich ja jetzt noch Schadensbegrenzung versuchen und wenigstens einige Leute für meine Unschuld gewinnen.
Nun wurden aber die Ermittlungen eingestellt und eigentlich hätte der TV sein Leben anonym und mit Maske ganz bequem weiter führen können. In 2 Tagen wird ihn aber jeder der will sehen können, nichts mehr mit Maske.
Sollte er Peggy tatsächlich getötet haben, dann freut mich das unheimlich. Vielleicht wird er sich für seine Tat zwar nie vor Gericht verantworten müssen, aber übermorgen wird ihn halb Deutschland kennen, denn das Interesse am Fall Peggy war über die Jahre hinweg immens.
Ich wünsche ihm so viele Nachteile und Ausgrenzung wie möglich und das er nie wieder richtig Fuß fassen kann. Natürlich nur mit dem Vorbehalt das er am Mord beteiligt war.
Wer ein 9-Jähriges unschuldiges Mädchen tötet, was ihr ganzes Leben noch vor sich hatte, der hat keine Anonymität verdient, meiner Meinung nach.


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 15:35
Wie bitter für die arme Mutter, die jetzt vermutlich nie erfährt, was genau passiert ist. Sie kann sich alles nur zusammenreimen, so wie wir auch.

Ich weiß nicht wie es anderen geht, aber die PM der Staatsanwaltschaft liest sich zwischen den Zeilen recht eindeutig. Die Beteiligten scheinen "irgendwie festzustehen". Der eine wurde rechtskräftig vom Vorwurf des Mords freigesprochen, dem anderen ist nichts mehr gerichtsfest nachzuweisen, was nicht bereits verjährt ist.

Es gibt eine Person, in deren Haut ich absolut nicht stecken möchte.


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 17:26
Ich finde es auch ganz schlimm und nicht fair, dass der Fall nun eingestellt wird. Bei der Gesetzeslage kann man anscheinend nichts machen, außer schauen, ob manche Gesetze überdacht werden sollten.
Was bleibt: die Gedanken sind frei! Eine Meinung darf man trotzdem hier haben.
Ich wünsche Jemandem, dass er irgendwann im Leben noch lernt, was es heißt, ein Gewissen zu haben und dass er nicht mehr in den eigenen Spiegel schauen kann.

Auf das Interwiev bin ich weniger gespannt. Es klingt doch schon durch, was kommen wird. Ich weiß nicht, ob ich das brauche.

Der Mutter von Peggy, Schwester und Familie viel Kraft. Und für Peggy: Ruhe in Frieden junges Mädchen.


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 17:26
Also ich weiß immer noch nicht was ich von Ulvi K. halten soll. Dass er Peggy missbraucht hat, steht ja fest, aber ich frage mich warum so viele der Ansicht sind, dass er dabei war als Peggy starb. Er hat ja ein Alibi (oder?)


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 18:04
Wenn man sich v.a. das "normale" Wikipedia zum Fall Peggy ansieht (das Forumexterne), merkt man auch das große Ungleichgewicht zwischen Ulvi K. und Manuel S. Während der Erste sogar in einer Überschrift groß benannt wird, taucht der andere Name nur ganz am Schluss, wenn man sich überhaupt erstmal alles durchgelesen hat, auf.
Natürlich haben das Wiederaufnahmeverfahren und davor zahlreiche Versionen Ulvi K.s ziemliche Wellen in 2 Richtungen jeweils geschlagen, sein Gesicht, vollständiger Name, Familie, etc. gingen durch die Presse.
Um den Anderen wurde nicht so ein Wirbel gemacht. Er hat natürlich auch nicht so viel geliefert (außer sein später wieder zurückgezogenes Verbringungsgeständnis.)

Mir stößt das auf.


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 20:35
@Sillyrama
Zitat von SillyramaSillyrama schrieb:Ich finde es auch ganz schlimm und nicht fair, dass der Fall nun eingestellt wird.
Das hat nichts mit Fairness zu tun. Wenn alles ausgewertet ist und keine neuen Ansätze mehr da sind, wo man weiter ermitteln kann, so ist das einfach eine Tatsache. Schön ist das nicht, aber nicht zu ändern.
Zitat von SillyramaSillyrama schrieb:Bei der Gesetzeslage kann man anscheinend nichts machen, außer schauen, ob manche Gesetze überdacht werden sollten.
Was genau sollte geändert werden? Welches Gesetz, welcher Paragraph?


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 21:02
Also für mich ist durch Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eindeutig von welchem Szenario die Ermittler ausgehen. Ist eigentlich bekannt ob Ulvi K. in diesem Ermittlungsverfahren als Zeuge ausgesagt hat, oder ob „nur“ seine früheren Aussagen herangezogen wurden?
Er hätte ja z. B. mindestens den Aufenthalt des Manuel S. zur tatkritischen Zeit am tatrelevanten Ort anhand früherer Aussagen ja bestätigen können. Immerhin sagte Manuel S. einst selbst aus das er dort war.
Zitat von jaskajaska schrieb am 23.09.2018:Ihr Sohn, selbst zeitweilig von der Kripo als Mordverdächtiger geführt, konnte sich vor Gericht kaum noch an etwas erinnern. Er bestätigte aber eine Aussage aus dem Polizei-Protokoll – "Wenn‘s so drin steht, wird‘s schon so gewesen sein" – wonach er zwischen 12.30 und kurz nach 13 Uhr Ulvi K. am Marktplatz habe laufen sehen. "Er hat mich, wie immer, blöd angegrinst."
Und das in der PM angesprochene Gutachten, verstehe ich das richtig, daß erneut ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde?
Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
In der gestrigen Print Ausgabe der BILD ist ein Artikel, in dem es heißt:
…Susanne Knobloch will nun gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen. „Der konnte 19 Jahre sein Leben weiterleben, so darf der nicht davonkommen.“…
Ich verstehe den Schmerz der Mutter, die Wut, die Fassungslosigkeit! Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?


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Peggy Knobloch

24.10.2020 um 21:12
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?
Da wird sie gar nicht dagegen vorgehen können. ,,Im Zweifel für den Angeklagten". Und so lange MS kein Geständnis ablegt, was genau passiert ist, wird kein Mensch was dagegen machen können.
Der Kreis um Ulvi K. hat sich per Facebook auch darüber beschwert dass der Fall geschlossen wird, obwohl laut dem Kreis immer noch Akten vorhanden seien, die den Täter überführen können.
Aber wie gesagt, der einzige der diesen Fall abschließen kann, ist wohl der Täter selbst


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 01:32
Zitat von Laufa25Laufa25 schrieb:Der Kreis um Ulvi K. hat sich per Facebook auch darüber beschwert dass der Fall geschlossen wird, obwohl laut dem Kreis immer noch Akten vorhanden seien, die den Täter überführen können.
Die liegen dann wohl im Rödel'schen Aktenkoffer, dessen Inhalt man ja schon so oft offenlegen wollte ? Na dann wird es jetzt aber mal wirklich Zeit... Auf solche Aussagen kann man ja nun leider gar nix geben.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 07:48
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und das in der PM angesprochene Gutachten, verstehe ich das richtig, daß erneut ein Glaubwürdigkeitsgutachten eingeholt wurde?
Davon muss man ausgehen. Kröber ist forensischer Psychiater. Nun wird auf ein Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie Bezug genommen. Zwar handelt es sich bei der PM der Staatsanwalschaft nur um einen einzigen Abschnitt, aber die Problematik von Ulvi K.-Aussagen werden dort deutlicher hervorgehoben als noch 2014. Das trotz des Hintergrunds der neuen Erkenntnisse. Man wird vielleicht auch noch andere Fragenthemen behandelt haben. Soweit ich es noch in Erinnerung habe, ging es 2014 und auch im ersten Verfahren nur um ein bestimmtes Geständnis.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 08:16
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Soweit ich es noch in Erinnerung habe, ging es 2014 und auch im ersten Verfahren nur um ein bestimmtes Geständnis.
so glaube ich es für mich verstanden zu haben. Dabei dürfte es sich um DAS 'Geständnis' gehandelt haben, welches mit zur Anklageerhebung im eigentlichen Mordprozess geführt hat?

Als absoluter Laie frage ich mich, ob man überhaupt aus der Vielzahl seiner Aussagen 'Rosinen' hernehmen kann und sie zu einem tatsächlichen Erlebnis zusammen führen darf..

Aus heutiger Sicht und Rückschau auf Gespräche mit ihm, die man zB mit Dr. Thomas Müller in Videos verfolgen kann, gewinne zumindest ich den Eindruck, dass seine Antworten auf Fragen sehr eingeübt oder gar manipuliert herüberkommen.

Was mich persönlich am meisten 'ärgert' - seine Einlassungen zu den sexuellen Missbräuchen. Ich glaube schon dass diese irgendwie stattgefunden haben - also bitte nicht falsch verstehen.. - aber diese scheinbare Vehemenz wie er sie förmlich eingestehen wollte, macht mich ratlos.. - zumindest kann ich die Darstellung, dieser Einlassungen, überhaupt nicht verstehen.. - auch die wirken (in der Rückschau) wie antrainiert auf mich.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 09:45
@FadingScreams

Ich gebe Dir da recht, eigentlich hätte man wirklich alle Ausagen unter den gleichen Kriterien untersuchen müssen. Ob das im Zusammenhang mit dem Fund auch erfolgt ist, weiß man nicht, denn es wäre schon wichtig gewesen, ob überhaupt ein ausreichendes Motiv eines Verdeckungsmordes für Ulvi K. mit ausreichender Sicherheit überhaupt gab. Man darf nicht vergessen, schon das erste Gericht hielt Teile der Aussagen von Kulac nicht für ausreichend gesichert.

Ich weiß nicht, wie weit die StA daran gebunden war. Es handelt es sich um die rechtliche Wahrheit. Wenn man von der bei nachfolgenden Ermittlungenh nicht mehr abrücken darf, kann sich das negativ auf die Wahrheitsfindung auswirken.

Wenn man nun die neue Aussage des Psychologen betrachtet, entstehen auch in diese Richtung Zweifel. Es kann natürlich auch sein, dass in diesem Punkt der Psychologe doch zu der damals vom Gericht festgestellten Sichtweise gekommen ist, die PM ist da viel zu kurz. Trotzdem, der Konstrukt Verdeckungsmord nach mehreren Tagen war schon immer ungewöhnlich gewesen.


Mein Fazit - soweit man nichts konkreteres mehr hört:

Auch mit dem heutigen Wissen ist das Ergebnis des zweiten Verfahrens (Wiederaufnahme) richtig (Im Zweifel für den Angeklagten), es ergeben sich aus der PM keine Anhaltspunkte, dass es andere neue Erkenntnisse dazu gibt. Die Aussage des Psycholgen geht für mich sogar deutlich weiter als damals Kröber.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 09:52
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Auch mit dem heutigen Wissen ist das Ergebnis des zweiten Verfahrens (Wiederaufnahme) richtig (Im Zweifel für den Angeklagten), es ergeben sich aus der PM keine Anhaltspunkte, dass es andere neue Erkenntnisse dazu gibt.
Unbedingt - da bin ich der selben Meinung. Eine Anklage unter den mit Zweifel behafteten 'Aussagen und Geständnissen' hätte damals 2003? nach meiner laienhaften Auffassung niemals erfolgen dürfen.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Die Aussage des Psycholgen geht für mich sogar deutlich weiter als damals Kröber.
kannst du das noch ein wenig mehr erklären, was genau du meinst - bitte..


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 10:04
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:kannst du das noch ein wenig mehr erklären, was genau du meinst - bitte..
Schwierig, ist schon so lange her. Kröber hatte damals - soweit ich es in Erinnerung habe - schon eingeräumt, dass das Geständnis falsch sein könnte, meinte aber, das dafür die Wahrscheinlichkeit gering war. Für mich liest sich das jetzt aber ganz anders. die ganzen Aussagen sind nun nicht ausreichend verwertbar, weil er die Aussagen wohl an die Ermittlungsergebnisse angepasst haben und sie sich immer wieder geändert hatten.

Es kann natürlich aus sein, dass man aus dem kurzen Abschnit mehr rausleist. Aber wie gesagt, das ist mein Eindruck.

Hier nochmal der Ausschnitt:
Zitat von jaskajaska schrieb:Zeugen, die das Geschehen beobachtet haben, konnten nicht ermittelt werden. Allein die Angaben des Beschuldigten Manuel S. und des freigesprochenen Ulvi K. stehen zur Verfügung. Manuel S. bestreitet, Peggy Knobloch getötet zu haben. Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste. Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
Da steht eben "dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann". Und das geht für mich eben deutlich weiter als Kröber. Mit nicht mal annähernd kann man nicht mehr eine hohe Wahrscheinlichkeit annehmen, dass das urprüngliche Geständnis wahr war, eine doch sehr gegensätzliche Aussage.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 10:33
Zitat von jaskajaska schrieb:Ein bezüglich der Aussagen eingeholtes Gutachten eines Fachpsychologen für Rechtspsychologie zu deren Wahrheitsgehalt kommt zu dem Ergebnis, dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann. Dafür wären die Widersprüchlichkeiten in seinen Aussagen und die Fluktuationen seiner Angaben zu hoch.
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Da steht eben "dass es auszuschließen ist, dass seinen Schilderungen auch nur annähernd eine hinreichende Zuverlässigkeit und Glaubhaftigkeit attestiert werden kann". Und das geht für mich eben deutlich weiter als Kröber. Mit nicht mal annähernd kann man nicht mehr eine hohe Wahrscheinlichkeit annehmen, dass das urprüngliche Geständnis wahr war, eine doch sehr gegensätzliche Aussage.
Danke für deine Einschätzung diesbezüglich - mein Bauch grübelt schon lange in diese Richtung..

Nun kann man in den aktuellen Berichten verschiedener Medien (leider Premium oder Print), zu Manuel S. nachlesen, dass dieser wohl sehr wohl eingestanden haben soll, eben doch an jenem 7. Mai auf UK getroffen zu sein - er selbst soll sogar einen Zeugen vermuten. Diese Erkenntnisse sollen aus Abhörmaßnahmen in/auf seinem Hof in Marktleuthen, unmittelbar nach seiner Vernehmung im September 2018 stammen - wieder andere Medien berichten, auch Bekannte sollen davon gewusst haben.. In der Summe dieser 'Indizien' plus seinem (zurückgezogenen) Geständnis Peggy bei Rodacherbrunn abgelegt zuhaben, darf man doch mindestens die Verbringung als gesichert werten.

- konkret: ER allein wusste dass Peggy tot war und wo ihre Leiche aufzufinden war..

Mich würde interessieren, ob die PM (die diese diversen Punkte eines möglichen Zeugen und das Wissen der Bekannten leider nicht wiedergibt) dahingehend eindeutig genug ist, MS weiterhin als DEN VERBRINGER der Kinderleiche, zu bezeichnen..


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 10:58
@FadingScreams

Das ergibt sich schon aus der PM:
Zitat von jaskajaska schrieb am 22.10.2020:Bestehen bleibt lediglich der dringende Tatverdacht gegen den Beschuldigten hinsichtlich des Verbringens der Leiche. Sofern hier isoliert betrachtet der Tatbestand der Strafvereitelung in Betracht käme, wäre dieser aber bereits verjährt.
Dringender Tatverdacht führt in den meisten Fällen zu einer Verurteilung, wenn es sich im Laufe des Verfahrens nicht etwas anderes ergibt, was nur selten der Fall ist. Die Ermittler haben hier auch noch 2 Jahre, weiter ermittelt, etwas anderes ist daher nicht anzunehmen. Problem hier ist die Verjährung und damit ist er auch nicht verurteilt und er gilt rein formell diesbzgl. auch als unschuldig.

Natürlich ergeben sich durch die Verbringung weitere Fragen, die leider nicht mehr mit der nötigen Sicherheit aufzuklären sind. Es ist eben einfach unwahrscheinlich, dass es nur die Verbringung war, aber man müsste einfach mehr wissen. Das Problem, was es eben auch gibt, Ulvi K. wurde nur wegen Zweifel freigesprochen und damit steht das als Alternativtheorie weiter im Raum. Vielleicht war es aber auch so, wie er es im Telefongespräch mit seinem Vater sagte. Wenn man das wörtlich nimmt, war es einen Körperverletzung mit Todesfolge. Und ich bin mir da nicht so sicher, wäre die nicht auch schon verjährt?

Der Fall ist nicht mehr zufriedenstellend lösbar, leider, obwohl man es der Mutter anders gewünscht hätte.


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 11:01
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich verstehe den Schmerz der Mutter, die Wut, die Fassungslosigkeit! Aber kann man gegen die Verfahrenseinstellung vorgehen? Wie kann ich mir das vorstellen?
Ich nehme an, dass damit ist das sogenannte Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO gemeint ist. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen die Generalstaatsanwaltschaft bzw. das Oberlandesgericht die StA, die das Ermittlungsverfahren eingestellt hat, anweisen, trotzdem Anklage zu erheben.

Wikipedia: Klageerzwingungsverfahren


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 11:10
Zitat von MathiasEMathiasE schrieb:Problem hier ist die Verjährung und damit ist er auch nicht verurteilt und er gilt rein formell diesbzgl. auch als unschuldig.
ja - die Verjährung - aber die macht es ja nicht ungeschehen.. ärgerlich, wenigstens die Verbringung müsste als festgestellt gelten..

mich macht es wütend, dass MS gefeiert wird - die Berichte über die Einstellung des Verfahrens in seinem Kreis bejubelt werden, obwohl ja sein persönliches Umfeld (laut Abhörmaßnahmen) anders unterrichtet sein dürfte.. - spätestens jetzt sollte man doch Peggys Mutter den nötigen Respekt entgegenbringen und sich öffentlich nicht noch feiern lassen..


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Peggy Knobloch

25.10.2020 um 11:19
UK dürfte auch als "Zeuge" völlig raus sein aus allen Versuchen, irgendwie an die Wahrheit zu kommen. Er wusste damals schon nicht, was er wann wie gesagt hatte, und nach jahrelanger Gehirnwäsche durch ... interessierte Persönlichkeiten hält er sich mittlerweile wahrscheinlich für einen Heiligen.

Was für ein bitterer, bitterer Ausgang. :( Das Schicksal ist extrem unfair zu der armen Peggy.


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