jaska schrieb am 22.10.2020:Ulvi K. gab in seinen zahlreichen Vernehmungen unterschiedlichste Einlassungen und Tatversionen an, die er jeweils dem Verfahrensstand anpasste.
U. K. wurde offenbar nicht erneut befragt, oder? Die alten früher gemachten Aussagen wurden hergenommen und (erneut) begutachtet. Ich gehe jetzt auch nicht davon aus, daß er hätte helfen können, bzw. dass seine Zeugenaussage sofern diese belastend gewesen wäre nicht von der Verteidgung eh zunichte gemacht worden wäre.
FadingScreams schrieb:die Berichte über die Einstellung des Verfahrens in seinem Kreis bejubelt werden
Lass sie jubeln, die Einstellung heißt beileibe nicht, daß seine Unschuld bewiesen wurde, noch das bei neuen Hinweisen das Verfahren nicht wieder aufgenommen werden kann. 2002 wurde ein EV gegen ihn schon mal eingestellt…
Status quo ist „im Zweifel für den Angekagten“, wobei er sich hinsichtlich des Verbringens hätte verantworten müssen, wenn diese nicht verjährt wäre. Das wird er wohl nicht los, und jeder
(JEDER !!!) der halbwegs normal denken kann, schlussfolgert doch, daß niemand
(KEINER !!!) aus purer Freundschaft dem Kumpel der mich kurz vorher noch blöd angegrinst hat, oder sonstwem eine Leiche „entsorge“.
Meiner Meinung nach hat der trotz des eingestellten Verfahrens keinen Grund sich jetzt zurückzulehen, denn Mord verjährt nicht und niemand weiß wie sich die rechtsmedizinischen Untersuchungsmöglichkeiten weiterentwickeln werden. Vielleicht meldet sich bei einem potent. Zeugen bzw. „Alibigeber“ auch das Gewissen (ähnlich wie im Fall Lolita Brieger als die Tochter des Mitwissers im gleichen Alter war). Ansonsten glaube ich, daß der Tatverdacht von ihm nur wegkommt wenn ein Täter ermittelt werden kann.