@schärlook Der Haftbefehl wurde seinerzeit von der StA beantragt wegen dringenden Tatverdachts des Mordes. Begründet wurde seitens der StA der dringende Tatverdacht vor allem mit den gefundenen Pollenspuren und dem Renovierungsmüll sowie dem abgelegten Verbringungsgeständnis des MS. Der Haftbefehl wurde dann zunächst auch so erlassen, MS kam in Untersuchungshaft.
Daraufhin widerrief MS, damals bereits von Meringer vertreten (weshalb der es ganz genau wissen müsste und heute keinen Unsinn erzählen soll), das Verbringungsgeständnis. Zweck des Widerrufs war, den dringenden Tatverdacht WEGEN MORDES zu entkräften und nicht in U-Haft bleiben zu müssen. .Begründet wurde der Widerruf mit den sattsam bekannten Argumenten, also Anwalt verweigert, Drucksituation etc. pp.
Die Haftrichter am LG entschieden, dass zwar das Verbingungsgeständnis weder unter Druck zustande gekommen noch dem Beschuldigten ein Anwalt verweigert worden war, dass es aber für sich nicht ausreiche, einen dringenden Tatverdacht WEGEN MORDES zu begründen. Daher kam MS dann noch vor Weihnachten 2018 aus der U-Haft frei.
Es wurde aber natürlich das Ermittlungsverfahren WEGEN MORDES gegen ihn fortgesetzt, bis es jetzt eingestellt wurde, weil man ihm Mord an Peggy nicht mit einer für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachweisen kann.
Man muss sich mal von der Perspektive lösen, dass der Verbringung ein riesiger eigenständiger Wert zukommt. Das suggeriert Meringer zwar, insbesondere das angeblich erzwungene Verbringungsgeständnis wird von ihm, der Himmel weiß, warum, immer wieder thematisiert.
Für die StA war die Verbringung aber immer nur ein Mosaiksteinchen, dem MS einen Mord nachzuweisen. Dieses Steinchen allein reichte allerdings nicht, und mehr Steinchen hatte man nicht.