Peggy Knobloch
18.12.2020 um 00:08schärlook schrieb:"Einen Anwalt wollen Sie? Aber wir haben hier doch schon einen, den Staatsanwalt.., ein anderer Anwalt kann Ihnen auch nichts anderes erzählen, also kommen Sie, machen wir weiter..."Der Wunsch nach einem Anwalt im Sinne eines Strafverteidigers war da.
Also hat natürlich das Landgericht dahingehend Recht, dass ein Anwalt nicht im strengen Sinne verwehrt wurde. Dass kein Anwalt kam, lag natürlich auch mit daran, dass nicht energisch genug ein Anwalt gefordert wurde. Aber der Wunsch war da...
Allerdings auch die Ablehnung eines Pflichtverteidigers, den man ihm hätte anbieten wollen, laut Meringer.