EclipseFirst schrieb:Wenn "Juristen" über einen Fall sprechen, dann geht es selbstverständlich um Gerichtsfestigkeit und nur darum.
Mit tatsächlicher (historischer) "Wahrheit" hat das im ungünstigsten Fall überhaupt nichts zu tun.
Durch den (m. E. vollkommen antiquierten) Strafklageverbrauch sowie Indizien, die für eine Verurteilung nicht ausreichen, wird es vermutlich nie (jedenfalls nicht in absehbarer Zeit) zu einer Aufklärung im gerichtsfesten Sinn kommen.
Der Strafklageverbrauch ist im Grundgesetz geregelt, und wie alle Gesetze ist das Grundgesetz von Parlamentariern beschlossen. Verjährungsfristen sind ebenfalls per vom Parlament so gewollten Fristen geregelt. Wer also Gesetzesänderungen will, muss sich an die Parlamentarier, nicht an die Gerichte wenden.
Nicht jeder Richter oder Staatsanwalt findet persönlich, dass alle Gesetze gut, zielführend, gerecht, angemessen, politisch klug etc. sind. Aber er MUSS sie anwenden, wenn er sie nicht für verfassungswidrig befindet (was selten der Fall ist. Dumme oder schlechte Gesetze sind nicht gleich verfassungswidrig). Das besagt nun mal der Grundsatz der Gewaltenteilung. Es bringt also wenig, Ermittlern Vorwürfe zu machen, dass ein grundgesetzlicher Strafklageverbrauch existiert oder Verjährungsfristen in Bezug auf Strafvereitelung, falls sie im Fall Manuel. S. in Betracht käme.