Peggy Knobloch
20.03.2013 um 17:40@trullala
trullala schrieb:Vor Gericht hatte Ulvi damals meines Wissens 2 Pflichtverteidiger (Bagnoli + Schwemmer).Das war dann aber kein LUXUS - sondern dann war es ja angeordnet und in dem Fall - so denke ich - muss der Staat bei mittellosen Bürgern die Anwaltskosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe tragen. Und die dann dafür abzuzahlenden 48 Raten können gewiss niemanden in die Armut rein treiben.