Peggy Knobloch
20.03.2013 um 18:08Wir leben in einem Rechtsstaat - Gott sei Dank - und nach meinem Rechtsverständnis SOLLTE bei den Vernehnungen eines geistig behinderten Menschen immer sein Pflichtverteidiger zugegen sein, der vom Staat (!) bezahlt wurde, also von den Steuern aller Bürger, die in diesem Land ihre Steuern zahlen.Und was machst Du bei Spontanäußerungen?
Was machst Du, wenn der Anwalt gerade geht und der geistig Behinderte flüstert Dir ins Ohr: "Ich war´s. Ich hab die Kleine plattgemacht."
Achseln zucken und sagen: "Könnten Sie das bitte in Beisein Ihres Verteidigers noch mal wiederholen?"....
Was ist denn mit Zeugenaussagen? Da hat einer 5 Zeugen was gestanden. Willst Du dann auch sagen: "Oh Mist, war kein Anwalt dabei, da können wir das jetzt nicht verwenden...."