@Scipper Was ist denn aber, wenn der Anwalt sehr wohl davon ausgeht, dass sein Mandant schuldig ist? Immerhin soll U. auch ihm gegenüber die Tat gestanden haben. Hinzu kommt, dass U. das erste Geständnis in einer Situation (nach dem Verhör auf dem Parkplatz, auf der Fahrt zu seinem Unterbringungsort) ablegte, die erstens keinen Druck auf ihn darstellte sondern vielmehr positiv besetzt gewesen sein sollte. Zudem in einer Situation, in der Anwälte nun mal eher nie dabei sind. Auf die berechtigte Frage von
@LivingElvis, was die Ermittler denn hätten anders machen sollen, als der Tatverdächtige plötzlich reden wollte, bleibst Du die Antwort schuldig.
Du darfst da nicht so moralisch verquer denken, es geht nicht um Moral. Ein Rechtsanwalt kann nie rund um die Uhr anwesend sein. Und im vorliegenden Fall wollte er es offensichtlich auch gar nicht ständig, wenn er seine Einwilligung für weitere Befragungen während seines Urlaubs ausdrücklich genehmigte.
Der Anwalt ist nicht dazu da, ein Geständnis zu vermeiden. So wie ich das verstehe geht es vielmehr darum, Sorge zu tragen, dass die Rechte seines Mandanten gewahrt werden.
P.S.: ich wettere nicht gegen Deine Unschuldsvermutung. Ich zeige nur Fehler in Deiner Argumentation auf. Die Unschuld U.'s kannst Du nicht durch Versäumnisse der Ermittler oder des Rechtsbeistandes herbeiargumentieren.