Sein Rechtsanwalt Michael Euler aus Frankfurt will jetzt einen 950 Seiten umfassenden Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht Bayreuth einreichen.
950 Seiten? Alle Wetter....
Naja...Bild liegts schon mal vor, also gehe ich mal die Punkte durch
Im Geständnis beschreibt Ulvi detailliert die angebliche Tat, nennt Ablageort der Leiche und markante Wegmerkmale am Tatort. Doch weder die Leiche noch verwertbare Spuren konnten dort gefunden werden.
Ulvi hat über ein Jahr später gestanden. Was soll da in der freien Natur noch groß gefunden werden?
"Ablegeort" ist Schwachsinn, lediglich den Ort, wohin er Peggy verbracht haben will, bis sein Vater sie geholt haben soll, hat er genannt. Die Leiche konnte da also kaum gefunden werden.
Das Geständnis erreichten die Polizisten mit psychologischem Druck und der falschen Behauptung, sie hätten Blut an Ulvis Jacke gefunden. Eine illegale Vernehmungsmethode
Zum "psychologischem Druck" kann ich nichts sagen. Der zweite Punkt ist zweifelsfrei richtig.
Im Gegensatz zu den anderen Verhören wurde sein Geständnis nicht auf Tonband aufgezeichnet.
Wozu es keine Pflicht gibt.
Ein psychologischer Gutachter kam zu dem Schluss, dass sich Ulvi sein Geständnis nicht ausgedacht haben könne. Was der Experte nicht wusste: Es gab schon vor der Vernehmung eine polizeiliche „Tathergangshypothese“, die dem späteren Geständnis auffällig gleicht. Ergebnisse anderer Gutachter wurden ignoriert.
Die "Ergebnisse anderer Gutachter" kenne ich nicht. Das mit der Tathergangshypothese scheint zu stimmen, wäre aber ein grober Schnitzer von Kröber.
Wenn das so ist, dann frage ich mich, warum Euler dem Kröber einen ellenlangen Brief geschrieben hat, wo kaum einer versteht, was er genau will, statt ihm dieses kleine aber feine Detail kurz mitzuteilen.
Der Hauptbelastungszeuge Peter H., ein Kleinkrimineller, war von der Polizei zu Ulvi in die Zelle gelegt worden, um ihm ein Geständnis zu entlocken. Angeblich mit Erfolg. Als die Verjährungsfrist ablief, gab er zu, sich das Geständnis auf Drängen der Polizei ausgedacht zu haben, um Hafterleichterungen zu erreichen.
Das wird durch die ewige Wiederholung nicht wahrer. Peter H. war KEIN "Hauptbelastungszeuge". Das Gericht hat ihm offenbar nicht viel geglaubt. Im Urteil wird er nur in einem Nebensatz erwähnt.
Mehrere Zeugen, die Peggy unabhängig voneinander noch nach der angeblichen Tatzeit lebend gesehen haben wollen, wurden vom Gericht als unglaubwürdig abgetan.
Und?
Inzwischen gibt es zwei neue Zeugen. Übereinstimmend beschreiben sie, wie Peggy in Lichtenberg in einen roten Mercedes eingestiegen sei – und zwar erst am Nachmittag. Zu dieser Zeit war Peggy nach dem vom Gericht rekonstruierten Tathergang längst tot.
Inzwischen? Das sind doch die Jungs, die ihre Angaben widerrufen haben. Jetzt machen sie sie offenbar wieder.
Nach Auswertungen des Fahrtenschreibers hat ein Mädchen in einem Schulbus Peggy noch um 13.25 Uhr in Lichtenberg gesehen. Ab 14 Uhr hat Ulvi allerdings ein Alibi, er hätte für die Tat und die Beseitigung der Leiche nicht genug Zeit gehabt.
Falls die Uhr des Busses exakt richtig ging und falls die Angabe von Dieter T. stimmt.
Die beste Freundin Sarah sagt aus, noch drei oder vier Monate nach der Tat einen Anruf von Peggy bekommen zu haben: „Sie sagte, es gehe ihr gut, aber sie wüsste nicht, wo sie sei. Dann brach das Gespräch abrupt ab.“
Warum offenbart Sarah K. sowas nach 12 Jahren???
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth muss entscheiden, ob der Wiederaufnahme stattgegeben wird. Dann würde es zu einem neuen Prozess kommen.
Quark. Das macht das Gericht.