liso11 schrieb: Der Rechtsanwalt Herr Euler wird wohl noch ein Ass im Ärmel haben. Es wäre ungeschickt, wenn er seine Trümpfe schon von vornherein auf den Tisch legen würde.
Ein Wideraufnahmeverfahren zugunsten des Verurteilten läuft so ab, dass der Anwalt im Aditionsverfahren mindestens einen der in § 359 StPO genannten Gründe und seine Beweismittel hierzu benennt.
Wir gehen hier mal von der Nr. 5 (Neue Beweismittel) aus. Sprich - das Urteil ist falsch, weil Peggy nach dem 07.05.01 noch gelebt hat. Beweismittel: Zeugin Sarah
Dann prüft das Gericht das und sagt - ja, wenn die Sarah bestätigen kann, dass die Peggy noch lebte, dann kann das Urteil so nicht richtig sein.
Also tritt man in das Probationsverfahren ein. Wie genau will denn die Sarah bestätigen, dass die Peggy noch gelebt hat? Aha...sie will mit ihr telefoniert haben. Geht denn das? Ist das plausibel, ist das möglich?
Wenn das möglich und plausibel erscheint, dann ordnet das Gericht eine erneute Hauptverhandlung an. Dann muss die Sarah zum Gericht und wird vom Richter vernommen und ihre Aussage als Beweismittel gewertet.
Wenn Euler da was zurückhalten würde, wäre er selber schuld. Dann gefährdet er sein Wiederaufnahmeverfahren bereits im Aditionsverfahren und bekommt unter Umständen sein tolles Ass im Ärmel "gesperrt".
Er MUSS also alles anführen, was er vorzubringen gedenkt. Er KANN gar nicht taktieren.
In diesem Stadium zeichnet sich ein guter Anwalt ALLEINE durch den logischen Aufbau seines Antrags aus. Wer da mal was von Strate gelesen hat, weiß, warum der Mann DER Spezialist in solchen Dingen ist. Er baut unglaublich gute, logische Argumentationsketten auf.
liso11 schrieb:Mir kann doch kein Mensch erzählen, dass das Mädel bei einem Anruf der vermissten Freundin nicht sofort mindestens ihre Eltern informiert hat. Mich überzeugt diese Aussage nicht.
Das sehe ich allerdings genauso.