Peggy Knobloch
10.02.2013 um 14:15Ich glaube nicht das schon ein Antrag auf Wiederaufnahme bei dem zuständigen Gericht eingericht wurde und es besteht ja kein Grund daraus ein Geheimnis zu machen, im Gegenteil.
AstridWeinert schrieb:Das man nichts mehr vernimmt spricht doch aber in unserer mediensüchtigen Gesellschaft dafür das kein Wiederaufnahmeantrag an keinem Gericht abgegeben wurde, wahrscheinlich ist bei RA Euler, dem bekannten Spezialisten für Wiederaufnahmeverfahren mit einer lange Liste erfolgreicher Verfahren, kaum mehr als das Deckblatt fertig?:D
liso11 schrieb:Es sei wie es ist, aber der Rechtsanwalt müsste sich wohl sputen. Der Zeuge Peter H. hat einen Gehirntumor, sagte man 2010 und seine Lebenserwartung ist wohl nicht mehr hoch. Das Wiederaufnahme des Verfahrens auf die Aussage damaliger Minderjährige zu stützen halte ich für sehr vage.Wobei es bei dem Aussageverhalten des Peter H. nicht unbedingt verkehrt ist, wenn man weiß, dass er vor Gericht nicht mehr "umfallen" kann....ohne da jetzt böse Absichten unterstellen zu wollen.
AstridWeinert schrieb:Also ich geht davon aus das der Wiederaufnahmeantrag noch lange nicht fertig ist, wenn daran der Anwalt überhaupt noch dran ist?Das definitiv. Euler ist noch für die BI diesbezüglich tätig.
AstridWeinert schrieb:Na ja es spricht doch nichts dagegen eine kleine Pressekonferenz, Anwalt und BI von mir aus zusammen und sachlich nüchtern informieren das der Wiederaufnahmeantrag am ... dem Landgericht in ... zugestellt wurde und der Eingang bestätigt wurde und das man jetzt auf die Antwort des Gerichts wartet.Es ist ja eine Spekulation meinerseits. Von daher kann alles was Du sagst richtig sein.
Da kann doch unmöglich ein Gericht was dagegen haben?
liso11 schrieb:In welchem Zustand befindet sich Ulvi Kulac heute? Wird er psychologisch betreut, bekommt er Medikamente? Ist sein Verhalten genau so auffällig wie früher? Das sind alles Dinge, die im Dunkeln liegen und doch so wichtig sind.Wieso findest du, dass das so wichtig sein sollte? Für den Fall Peggy K. ist das doch total irrelevant.
pinkman schrieb:Wieso findest du, dass das so wichtig sein sollte? Für den Fall Peggy K. ist das doch total irrelevant.@pinkman, ich finde es wichtig, wenn ich an Ulvi Kulac glauben soll. Der kleinen Peggy kann man nicht mehr helfen, da sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr lebt. Bisher ergibt sich das Bild, dass der Mann unkontrolliert und triebgesteuert handelt. Wenn sich das nicht ändert und er des Mordes freigesprochen würde, hätte man nichts gekonnt. Herr Kulac würde weiterhin in einer geschlossenen Einrichtung sitzen und eine Gefahr darstellen.
Übergriffe auf Mitpatienten
...
Der Angeklagte bleibt wegen seiner sexuellen Handlungen bis auf weiteres in psychiatrischer Behandlung und tritt seine lebenslange Haftstrafe erst später an. Im Bezirkskrankenhaus Bayreuth hat er sich schon wieder Übergriffe auf Mitpatienten geleistet, denn der "Drang zu sexuellen Taten" bleibt nach Auffassung des Gerichts bestehen.
mac61713 schrieb:Half der Vater bei Beseitigung der Leiche?Jaska erklärte mir mal, dass der Vater als Angehöriger von seiner Aussagepflicht entbunden ist.
Begeht jemand eine (einfache) Strafvereitelung, um seinen Angehörigen vor Strafe (oder gleichgestellten Maßnahmen, s.o.) zu schützen, so kann er hierfür nicht bestraft werden (§ 258 Abs. 6 StGB).Originaltext StgB:
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß
wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen
verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
...
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
mac61713 schrieb:ja, das stimmt. Als Vater durfe er die Aussage verweigern.................. und ja, ich denke auch das da ein Nachgeschmack bleibt. Wie kann man denn nicht für sein Kind aussagen? Da könnte mich niemand von abhalten. Interessant finde ich den Satz das der Vater von Ulvi kein Alibi hat für die Zeit und somit vielleicht tatsächlich Peggy weg gebracht haben könnte.@mac61713, aus meiner Sicht wäre seine Aussage gegen den Sohn gewesen und hätte ihn selber belastet.