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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

15.12.2012 um 19:12
@pinkman

Genau das ist der springende Punkt: Es gibt als "Beweis" nur dieses Geständnis plus Gutachten eines Professors, dass dieses Geständnis des Ulvi mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit glaubwürdig ist. Der genaue Wortlaut dieses Gutachtens ist mir nicht bekannt, aber das dürfte in etwa der Sinn sein.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 19:18
Zitat von ScipperScipper schrieb:Laut Gerichtsurteil hat Ulvi einen Mord begangen. Aber wo ist der reale Beweis? Ist ein Geständnis ein ausreichender Beweis, um einen Menschen wegen Mordes zu verurteilen, wenn er hinterher sagt, dass er den Mord nicht begangen hat und dass er das Geständnis nur ablegte, um seine Ruhe zu haben?
Nun...zum einen ist Peggy weg und bis heute nicht mehr aufgetaucht. Wir haben also zumindest den Beweis eines realen Verbrechens.

Laut @hawo gibt es daneben
- Faserspuren von Peggys Kleidung im Auto von Ulvis Vater
- Aussagen, nach denen Ulvi verdreckt in die Gaststätte kam
(da ist hawo die einzige Quelle, die ich habe, aber so wie ich hawo kenne, würde er nichts, von dessen Wahrhaftigkeit er sich nicht überzeugt hat, angeben)

Unabhängig davon
- Die Tatsache, dass Ulvis Vater beharrlich schweigt
- hat Ulvi dem Anwalt gegenüber gestanden
- seinem Vater gegenüber gestanden
- Familie Kulac zumindest bei Hilmar K. einen Zeugen beeinflusst, evtl sogar "gekauft"

Das sind alles Beweise. Wie man die wertet, worauf sie hindeuten, mag jeder selbst beurteilen. Für mich ist aber nicht auszuschließen, dass diese Beweise eben schon auf Ulvi als Täter hindeuten.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 19:20
@Scipper
So wie auch in dieser Talkrunde mit Alexander Hold und Co gesagt wurde, ist dieses Geständniss allein für die Verurteilung sehr fraglich. Aber seine (potentielle) Unschuld zu beweisen, dürfte wohl sehr schwer sein. Wie willst du beweisen, dass etwas nicht passiert ist, wenn du nicht zufälligerweise einen Zeugen hast, der dir ein Alibi geben kann?!


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 19:38
@LivingElvis du schreibst:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Nun...zum einen ist Peggy weg und bis heute nicht mehr aufgetaucht. Wir haben also zumindest den Beweis eines realen Verbrechens.
Es gibt keinen Beweis für ein reales Verbrechen, denn das einzige was feststeht ist dies: Peggy ist seit dem 7. Mai 2001 verschwunden. Wo sich Peggy befindet, lebend oder tot, weiß bisher niemand. Aber es ist anzunehmen, dass ein Kapitalverbrechen vorliegt. Der Beweis dafür fehlt bisher allerdings !!!


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 20:12
@Scipper
Ja, da hast Du recht. Es kann natürlich auch sein, dass Peggy irgendwo hineingefallen ist. Keine Frage.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 20:46
Um nochmal auf die urspr. Frage / Angelegenheit(en) mit dem Kipo zurückzukommen.
Was den Bekannten aus Halle anbelangt, so bin ich gespannt, ob da noch etwas ans Tageslicht kommt…mal abwarten
Was die Seite von R.Z. angeht, so frage ich mich, warum Frau K. nie gegen diese abscheuliche Anschuldigung vorgegangen ist.
Selbst Frau R. nahm sich in einem Interview nicht zurück und unterstrich deutlich, dass Frau K. auf diesem Foto drauf sei. „Sie (Frau K.) hat sich auf dem Foto auf jeden Fall erkannt“.
Das ist doch schon starker Tobak, wenn man persönlich in dieser Form angegriffen wird.
Eine eindeutige Anspielung auf genau solch ein Bild (Kind + Mutter), kommt auch explizit im Film „Das unsichtbare Mädchen“ vor.
Da scheint es m.E. scheinbar doch konkrete Anhaltspunkte zu geben, sonst würde man damit nicht so öffentlich umgehen und die Vorwürfe klar aussprechen.
Für mich ist auch diese Geschichte alles andere als geklärt.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 21:42
@LivingElvis du schreibst heute um 20:12 Uhr:
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:"Es kann natürlich auch sein, dass Peggy irgendwo hineingefallen ist."
Ich gehe von einem Kapitalverbrechen aus. Wenn Peggy irgendwo hineingefallen wäre, also im Sinne eines Unfalles, hätte man sie gefunden. Die Polizei hat 2001 alles zu Land und zu Wasser und aus der Luft heraus abgesucht. Auch in der alten Hausruine in der Bauhausgasse wurde alles nachgeschaut. Es wurden Gewässer, Wälder und Bergwerksstollen durchsucht. Man fand keine Spur von Peggy. Ich halte es daher für denkbar, dass ein bisher unbekannter Autofahrer Peggy gewaltsam entführte. Das ist nur eine Falltheorie, um den Blick frei zu machen vom Gerichtsurteil im Fall Ulvi. Um die Wahrheit raus zu finden, sollte man sich von den bisher bekannten "Theorien" ganz frei machen und mal über den Tellerrand schauen, sofern man das denn will und sich nicht ständig wiederholen möchte.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 22:10
@Scipper
Klar, kann sogar stimmen.

Nur wie geht´s jetzt weiter? In der Regel kommen danach irgendwelche Annahmen und Vermutungen. Da reimt man sich solange irgendwas zusammen bis man möglicherweise glücklich mit seiner Theorie dasitzt und .... das war´s dann.

Ich meine, diese Theorie ist so schnell außerhalb irgendwelcher Fakten, die ist schnell abgegrast.

Letzten Endes wird jeder der Wahrheit suchen will in diesem Fall nicht umhin kommen, tragfähige Ermittlungen durchzuführen. Reines Sinnieren über Möglichkeiten wird immer Fiktion bleiben.

Ich bin da vom Typ her anders. Ich bewerte lieber Fakten, die ich habe. Und da ist nunmal das Allermeiste im Zusammenhang mit Ulvi Kulac.

So ist jeder anders und jede Haltung hat ihre Berechtigung.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:18
Hab mal nach Wiederaufnahmeverfahren gegoogelt. Nachfolgendes liegt doch vor, oder?!
Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.

Diese sind:
...
wenn ein Zeuge eidlich oder uneidlich (nachweisbar) eine falsche Aussage gemacht hat (§ 359 Nr. 2 StPO)
...
Quelle: Wikipedia: Wiederaufnahme des Verfahrens


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:27
@pinkman
Nein, nicht immer.

Zum einen muss dadurch der sogenannte Rechtskreis des Antragstellers betroffen sein und zum anderen muss der Aussage irgendein Gewicht bei der Urteilsfindung zukommen.

Ersteres passt zwar hier, aber ob zweiteres zutrifft ist fraglich. Prinzipiell hat das Gericht Peter H. nicht geglaubt. Daher versucht Euler hier über einen Satz reinzukommen. Ein Winkelzug. Ich finde es einen absolut cleveren Winkelzug, es bleibt aber dennoch einer. Man muss nicht zwangsläufig zu dem Ergebnis kommen, dass damit ein Wiederaufnahmeantrage positiv zu bescheiden ist.

Aber - damit hat RA Euler mich das erste Mal so richtig beeindruckt. Muss ich schon zugeben.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:34
@LivingElvis

Ich stimme dir zu. Normalerweise sollte man sich an Zahlen, Daten und Fakten halten. Aber in diesem Fall gibt es keine Fakten, außer den Berichten und dem Urteil. Und dies alles dreht sich um den Ulvi. Wenn der Ulvi aber nicht der Täter ist (nur mal angenommen), dann ist das brotlose Kunst, in dem Sinne, dass man dann zwar mit der Obrigkeit hadert, aber dennoch das Kind Peggy nicht findet !!!

PS: Selbst wenn das Urteil zu 100 Prozent stimmt, ist das Kind Peggy dennoch nicht gefunden. Das Thema lautet ja so: Wo ist Peggy. Es lautet nicht: Ist das Urteil im Fall Ulvi richtig oder falsch?


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:49
@LivingElvis
danke für die Aufklärung.

Ich frag mich wieso er das tun sollte, falls es nicht der Wahrheit entspricht. Also die Aussage zurückziehen und dann gleich auch noch die Ermittler beschuldigen. Dafür könnte er dann ja auch belangt werden. Komische Geschichte, so oder so.
wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
Das könnten doch die (potentiellen) Augenzeugen sein. Sofern sich diese bereit erklären vor Gericht auszusagen, müsste dann doch das eintreten, oder?


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:53
@pinkman
du musst alles lesen bzw. zitieren; dir fehlt ein wichtiger Abschnitt..

2. §§ 359 Nr. 2, 362 Nr. 2 StPO: bei einem Eidesdelikt eines Zeugen oder Sachverständigen (zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten).
Nach § 364 StPO ist es jedoch erforderlich, dass diesbezüglich eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, so dass Fälle
nicht erfasst werden können, in denen der Angeklagte einen Zeugen unter Druck zu einer Aussage zwingt, der bei diesem die
Anwendbarkeit des § 35 StGB begründet.


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Peggy Knobloch

15.12.2012 um 23:57
@lawine
Versteh ich nicht.

Der Angeklagte (Ulvi) hat den Zeugen ja nicht unter Druck zu einer Aussage gezwungen. Oder wie ist das zu verstehen?


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:17
@pinkman

Niemand hat den Mitansassen gezwungen dies oder jenes auszusagen, weder das Gericht noch der Ulvi oder die Polizei. Der Mitinsasse hat angeblich den Ulvi in der Klinik (Anstalt) aushorschen sollen. Was immer er dort hörte, kann nur er wissen. Es hat niemand diesen Zeugen zu irgendwas gezwungen.


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:17
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Ich frag mich wieso er das tun sollte, falls es nicht der Wahrheit entspricht. Also die Aussage zurückziehen und dann gleich auch noch die Ermittler beschuldigen. Dafür könnte er dann ja auch belangt werden. Komische Geschichte, so oder so.
Ich halte den Peter H. insgesamt für einen recht undurchsichtigen Zeitgenossen. Es ist möglich, dass es so war, es ist genauso möglich, dass der sich nur ein bisschen aufspielt.
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Das könnten doch die (potentiellen) Augenzeugen sein. Sofern sich diese bereit erklären vor Gericht auszusagen, müsste dann doch das eintreten, oder?
Die Jungs von damals? Die wurden, wenn ich das richtig überblicke, seinerzeit gehört, ihre Angaben waren aber laut Urteil widersprüchlich. Dann sind sie grundsätzlich kein neuer Beweis, was den Wiederaufnahmeantrag anbelangt, da sie ja vom urteilenden Gericht berücksichtigt wurden.

Wird der positiv beschieden, dann könnten in der daran anschließenden Neuverhandlung die Aussagen der Jungs durchaus ein Rolle spielen, weil das dann urteilende Gericht die Aussagen frei bewerten kann.
Zitat von lawinelawine schrieb:du musst alles lesen bzw. zitieren; dir fehlt ein wichtiger Abschnitt..

2. §§ 359 Nr. 2, 362 Nr. 2 StPO: bei einem Eidesdelikt eines Zeugen oder Sachverständigen (zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten).
Nach § 364 StPO ist es jedoch erforderlich, dass diesbezüglich eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, so dass Fälle
nicht erfasst werden können, in denen der Angeklagte einen Zeugen unter Druck zu einer Aussage zwingt, der bei diesem die
Anwendbarkeit des § 35 StGB begründet.
Es wäre schön, wenn auch Du die Quellen angeben könntest. Ich tue das mal für Dich.
http://heinrich.rewi.hu-berlin.de/doc/stpo_2011/50-wiederaufnahme.pdf (Archiv-Version vom 21.10.2012)

Aber der Abschnitt spielt hier eh keine Rolle. Wie sollte man denn den § 35 StGB begründen. Aus der Psychiatrie rauszuwollen ist doch kein rechtfertigender Notstand im Sinne des § 35 StGB.


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:22
@LivingElvis
danke für die Quellenangabe, hatte ich vergessen.

ich lese den so, dass es eine rechtskräftige Verurteilung des falsch Aussagenden gegeben haben muss. Für sich allein begründet eine falsche Aussage kein Wiederaufnahmeverfahren.

(denn damit wären Tor und Tür für Wiederaufnahmeverfahren geöffnet.)


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:26
@pinkman du schreibst:
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:"Ich frag mich wieso er das tun sollte, falls es nicht der Wahrheit entspricht. Also die Aussage zurückziehen und dann gleich auch noch die Ermittler beschuldigen."
Der Mitinsasse hat angeblich nur den Auftrag gehabt, den Ulvi in der Anstalt etwas auszuhorchen. Aber er hatte garantiert nicht den Auftrag etwas zu erfinden, wenn der Ulvi ihm nichts Konkretes sagt. Er hat aber irgendwas erfunden und dies hat er widerrufen. Ich verweise dazu nur auf den Filmbericht !!!


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:29
ok, einen hätt ich dann noch. Nämlich das Gutachten bzw. den Gutachter anfechten. Was die BI ja auch auf ihrer Seite tut. (http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.html)
Das ist natürlich mit Vorsicht zu genießen, aber falls was dran sein sollte, wäre auch das vlt. eine Möglichkeit.

Kann mich da an einen Fall erinnern, nämlich Michael Peterson. Ist zwar ein amerikanischer Fall, aber egal. Da wurde er auch wegen Mordes verurteilt, paar Jahre danach wurde auf einmal der Gutachter als unfähig eingestuft (aufgrund anderer Fälle), und das hat schon gereicht. Falls jemand die Doku-Reihe zu dem Fall nicht kennt, unbedingt anschauen. Sehr gut gemacht, und extrem spannend ;)

Wikipedia: Michael Peterson (author)


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Peggy Knobloch

16.12.2012 um 00:33
@pinkman

Das Gutachten kann man nicht anfechten, denn der Professor ist ein anerkannter Fachmann auf dem Gebiet. Anfechten kann man gar nichts. Man kann allenfalls neue Zeugen aufbieten, sofern diese gesehen haben, dass Peggy nach dem "Mord" noch lebend auf den Straßen herumgelaufen ist.


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