Peggy Knobloch
13.02.2013 um 12:58Die BI haut mich nun wirklich nicht vom Hocker, aber ich versuche immer alle Seiten zu berücksichtigen. Das Buch wird einfach gekauft. :)
Wie ein Münchner Psychologe vor dem Landgericht Hof erklärte, habe der beschuldigte Gastwirtssohn einen Intelligenzquotienten zwischen 67 und 85. Gestern war der Intelligenzquotient des 26-Jährigen noch höher eingeschätzt worden.Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/mord-prozess-peggy-angeklagter-voll-aussagefaehig-a-284783.html
Mao1974 schrieb:ZB in Hinsicht darauf, daß Peggy nicht das einzige weibliche Opfer war.Der Korrektheit halber:
jaska schrieb:Zusätzlich zu den elf bekannten Opfern habe er sich scheinbar auch an drei Freundinnen der ermordeten Schülerin vergangen, berichtete die Hofer Polizei am Mittwoch.Ob das stimmt, weiß ich natürlich nicht.
Der Bundesgerichtshof lehnt 2005 die Revision abEs muss also mehr angezeigte Fälle und Opfer gegeben haben, als letzten Endes abgeurteilt wurden.
Der junge Mann aus Lichtenberg, der als Kind an Gehirnhautentzündung erkrankte, ist auch unter Polizeibeamten bekannt als argloser, freundlicher Mitbürger, der allerdings zum Exhibitionismus neigt. Doch obwohl die Staatsanwaltschaft ihn wegen mehrerer Fälle von sexuellen Missbrauch anklagte, wurde Ulvi K. aus Mangel an Beweisen von fast allen Vorwürfen freigesprochen. Einen Missbrauch aber hatte er angeblich begangen – den an Peggy Knobloch.
jaska schrieb:wurde Ulvi K. aus Mangel an Beweisen von fast allen Vorwüƒrfen freigesprochenDaraus lese ich, dass es deutlich mehr "Vorwürfe" gab als letztlich verurteilt wurden.
LivingElvis schrieb:Es kann also ALLENFALLS sein, dass es mehr Vorwürfe gab, wie angeklagt.So wollte ich das sagen ;)
LivingElvis schrieb:Da muss man sich dann aber schon fragen, warum das nicht angeklagt wurde.Das ist eine gute Frage. Wie handhaben das denn Ermittler und Staatsanwaltschaft? Spielen da die Beweiskraft der Vorwürfe eine Rolle, die Glaubwürdigkeit der Opfer, die Aussagefähigkeit (Alter, psychische Verfassung etc.)? Nach welchen Maßstäben wird eine Klage zugelassen?
jaska schrieb:Das ist eine gute Frage. Wie handhaben das denn Ermittler und Staatsanwaltschaft? Spielen da die Beweiskraft der Vorwürfe eine Rolle, die Glaubwürdigkeit der Opfer, die Aussagefähigkeit (Alter, psychische Verfassung etc.)? Nach welchen Maßstäben wird eine Klage zugelassen?Normalerweise muss eine Verurteilung aus Sicht der StA wahrscheinlicher sein, als ein Freispruch.