Leser_ schrieb:Sollte es stimmen, dass er im Verhör 10 Stunden lang den Tatvorwurf bestritten hat und dann vom Staatsanwalt einen Deal als Verbringer der Leiche angeboten bekommen hat, mit dem Hinweis darauf, dass diese Tat bereits verjährt wäre und er daher nichts zu befürchten habe und dann wieder frei kommt, ist das Geständnis für mich nichtmal mehr das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.
Das ist die Wiedergabe von MS. Man weiß nicht, ob die StA das in dieser Form gesagt hat. Er kann es auch nur so verstanden haben. Wenn die StA wirklich gesagt hat, dass "er daher nichts zu befürchten habe und dann wieder frei kommt", dann ist das schon fast als Deal anzusehen. Hier müsste man die wirklich die wörtliche Aussage der StA vorliegen haben.
Ich stelle mir vor, dass die StA rein das Gesetzliche gesagt hat, was auch sinnvoll war. Eine Verbringung war verjährt.
So ganz eindeutig scheint das nicht zu sein. Ein Gericht der vorherigen Instanz hatte das Geständnis als nicht gütltig angesehen. Ganz ohne Grund machen Gerichte das nicht. Und es kann daher durchaus sein, dass MS diesen Grund für die unterschiedliche Entscheidung der Gerichte hier nennt. Gerichte besitzen einen Beurteilungsspielraum, daher konnte das der ursprüngliche Grund sein, das Geständnis als nicht mehr nutzbar anzusehen. Die Gründe für diese unterschiedliche Bewertung sind nie veröffentlicht worden.
Andante schrieb:Nein, UK ist wegen des Strafklageverbrauchs raus, auch wenn er defintitiv überführt würde. Ich rate jedem, sich dazu den sehr lehrreichen Fall Frederike von Möhlmann anzusehen.
So ist es. Aber es gibt deutliche Unterschiede. So macht die StA im Fall Möhlmann keinen Hehl daraus, wer der Täter war. Zur Erinnerung: Die Begründung für die U-Haft von MS war, dass er ein dringender Tatverdacht vorliegen solle, dass er als Einzeltäter oder Mittäter am einem Mord von Peggy verantwortlich sei. Das ist ein erheblicher Unterschied zum Fall Möhlmann.