Peggy Knobloch
27.02.2019 um 22:39Wie wäre es, wenn wieder weniger in Einzeilern diskutiert werden würde, bevor wir anfangen zu löschen?
jaska schrieb:da können sämtliche Elternteile nicht nachher behaupten, sie würden die jeweils anderen Kinder nicht kennen.Zum Zeipunkt des Vater-Sohn-Gesprächs war das Ermittlungsverfahren gegen MS schon abgeschlossen, über das die Mutter von MS nach eigenen Angaben stocksauer war, weil die Polizei ihren Sohn „wie einen Mörder“ behandelt hatte. Ursache für dieses Ermittlungsverfahren waren bekanntlich Angaben von UK.
jaska schrieb:Zum Beispiel zu Deinem Statement, dass das Teilgeständnis von Manuel S. falsch war.@waderlbeisser
Pkj schrieb:Dass das Tonband publik geworden ist bzw. potentiellen Zeugen vorgespielt wurde, kann meines Erachtens zwei Implikationen haben: Einmal kann es natürlich so sein, dass es einfach nüchtern und sachlich Ermittlungszwecken dient, so wie das hier von einigen beschrieben ist und wie das selbstverständlich auch völlig legitim ist.Du hast offenbar die Implikationen dieses Vorgangs nicht verstanden.
desmodium schrieb:Es war eine Aufforderung der Ermittler, dass der Vater mit UK telefonieren sollte, um den Sacherhalt zu klären.Selbstverständlich hat man Vater und Sohn nicht gesagt, dass sie abgehört wurden. Dann wäre ja der Sinn der Maßnahme in Frage stellt gewesen.
Unweigerlich stellt sich hier die Frage, ob dem Vater offenbar wurde, dass dieser Gesprächsvorschlag nur dem Zweck des Abhörens und der Abschöpfung galt.
desmodium schrieb:Vor dem Hintergrund, dass UK freigesprochen wurde, muss man wohl erhebliche Zweifel haben, ob nicht nachweislich Freigesprochene durch Behörden unrechtmäßig beschuldigt werden.Es geht nicht um die Beschuldigung von UK, sondern um die Verifizierung oder Falsifizierung des Mordverdachts gegen MS, das wurde hier jetzt schon oft genug geschrieben. UK ist in der Ermittlungssache nicht von Bedeutung. Aber er hat nun mal mittels des abgehörten Gesprächs MS belastet, und dem muss nachgegangen werden. Nur deshalb spielt UK da eine Rolle.
desmodium schrieb:Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.Noch mal: Niemand will die Täterschaft des freigesprochenen UK beweisen. Die Hauptrolle spielt hier der einzige Beschuldigte MS, und UK hat da lediglich eine Quasi-Zeugen-Nebenrolle.
margaretha schrieb:Vielleicht magst du das ja bitte mal erklären, warum der Manuel S. hinsichtlich der Verbringung gelogen haben soll, trotz der Indizien die das aus forensischer und ermittlungstechn Hinsicht stützen?Die Antwort lautet
waderlbeisser schrieb:Na, lest Euch halt mal ein, falls es Euch interessiert.Nur ist der Dateianhang "Volbert und May: Falsche Geständnisse in polizeilichen Vernehmungen" doch sehr allgemein gehalten und keinesfalls geeignet, konkret etwas zu erklären.
desmodium schrieb:Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.Wenn jemand freigesprochen ist, ist ja wohl davon auszugehen, dass der wahre Täter noch frei irgendwo herumläuft. Und wenn sich aus einem Teil der alten Verfahrensakten Hinweise auf den möglichen wahren Täter ergeben, kann es notwendig sein, diese Hinweise zu verwenden, um dem Verdacht gegen den neuen Beschuldigten nachzugehen. Das müsste jedem einleuchten.
Andante schrieb:Und um wieder mal die Maßstäbe zurechtzurücken: Es geht darum, den unnatürlichen Tod eines neunjährigen Kindes aufzuklären. Und da dürfen und sollen die Ermittler verdammt noch mal durchaus wirksame Methoden anwenden. Nicht jede Methode ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie dafür gehalten wird.Da hast du 100%ig recht.
JoniBoni schrieb:Wenn UK an Peggys Tot beteiligt sein sollte, dann soll er bitte seine gerechte Strafe erfahren.Es ist völlig egal, ob im Zuge der Ermittlungen gegen MS eventuell herauskommt, dass UK doch an Peggys Tod beteiligt war. UK ist und bleibt freigesprochen, er wird nicht neu angeklagt, nicht verurteilt, ihm kann strafrechtlich gar nichts passieren. Diese ständige Besorgnis um ihn ist unter diesem Aspekt absolut unnötig und fürchterlich übertrieben.
Ebenso aber auch andere möglichen Täter.
Andante schrieb:Diese ständige Besorgnis um ihn ist unter diesem Aspekt absolut unnötig und fürchterlich übertrieben.Finde ich zwar nicht.
Andante schrieb:Im Fokus steht der derzeitige Beschuldigten MS. Und wer wirklich möchte, dass Peggys Tod endlich aufgeklärt wird und ihre Familie Frieden finden kann, sollte es begrüßen, dass da die Ermittlungen vorangetrieben werden. Die jetzigen Bemühungen der Ermittler werden hoffentlich Klarheit darüber bringen, ob und wieviel dieser Beschuldigte mit dem Tod des Kindes zu tun hat.Danke für deine Worte @Andante.
Unter dem Datum vom 21.02. 2019 habe ich, beauftragt von der Betreuerin meines Mandanten Herrn Kulac, Strafantrag gegen ...Der Vater von Ulvi Kulac den das ja auch betrifft, der hat nichts gemacht!
Pkj schrieb:Soweit mir bekannt, wurde keines seiner Urteile im Nachhinein korrigiert oder aufgehoben – ich glaube das gilt sogar für alle während des dritten Reiches gefällten Urteile der deutschen Justiz.Das ist falsch. Das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile (NS-AufhG) oder kurz NS-Unrechtsurteileaufhebungsgesetz in der Strafrechtspflege wurde 1998 verabschiedet und beinhaltete ua die pauschale Aufhebung aller Urteile des Volksgerichtshofs, an dem Roland Freisler als Richter zu trauriger Berühmtheit gelangte. Dh, das alle Urteile Freislers am Volksgerichtshof aufgehoben wurden. Darüber hinaus konnten auch Urteile anderer Gerichte aus der Nazi-Zeit nach Einzelfall-Prüfung aufgehoben werden. Durch Änderungen des Gesetzes von 2002 und 2009 wurden die Gruppen der pauschal aufgehobenen Urteile erweitert um Urteile der Militärgerichte gegen Derserteuere der Wehrmacht, Urteile wegen homosexueller Handlungen und schließlich Urteile gegen Kriegsverräter.
Pkj schrieb:Ich habe diese Diskussion schon oft mit Juristen geführt: Für einen Juristen ist jemand schuldig oder unschuldig je nach Richterspruch und das ist dann für den Juristen allgemeingültig und unantastbar. Ich kann diese Haltung bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen: Nur so kann in einem Rechtsstaat Rechtssicherheit geschaffen werden.Ja, das Ziel Rechtssicherheit und Rechtsfrieden wird nun einmal nur dann erreicht, wenn irgendwann einmal Entscheidungen da sind, die nicht jahrzehntelang immer wieder mit weiteren Rechtsmitteln angefochten werden können. Jedem, natürlich auch Juristen (!), ist dabei klar, das dabei in einigen Fällen zwar formell richtige, materiell aber falsche Entscheidungen dabei sein können. Sie sind also auf gesetzlich richtigem Wege zustande gekommen, vom wirklichen Sachverhalt aus aber falsch.
Bei diesen Ermittlungen geht es ja gerade nicht um neue Ermittlungen gegehen den Freigesprochenen, sondern um solche gegen den wahren Täter.Mir scheint in diesem Fall kann man nicht vom wahren Täter sprechen. Hier liegt ein gemeinschaftlich begangenes Verbrechen vor und wessen Handlung todesursächlich war wird sich wohl nicht mehr klären lassen, selbst bei einem Geständnis des MS werden Zweifel bleiben.
Hercule-Poirot schrieb:UK wurde und wird also bei den Ermittlungen gegen MS also tatbeteiligter Zeuge einvernommen,Hast du einen Beleg dafür, dass Uk als Zeuge im Ermittlungsverfahren gegen MS befragt wurde? Mir ist davon bisher nichts bekannt.