@waderlbeisser Schau, ich versuch mich auch mal in der Erklärung weshalb ich davon ausgehe das M. S. in die Sache involviert ist.
Nach allem was wir wissen, gab er im Ermittlungsverfahren, daß 2001/2002 gegen ihn lief gab an:
1. am Tattag Pflanzarbeiten durchgeführt zu haben
2. nicht mit seinem Audi in Lichtenberg unterwegs gewesen und/oder nicht in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein
An weiteren Verdachtsmomenten kommen hinzu:
3. Gefundener Reste von Renovierungsmüll am Ablageort
Zu 1.:
Das man am Ablageort bzw. im Schädel der Peggy Torfpollen gefunden hat, die einen Bezug zu den von ihmgetätigten Pflanzarbeiten ergaben, ist Forensik und stellte den Bezug zusammen mit dem Renovierungsmüll (3.) zu ihm her
Zu 2.:
Da M. S. an diesem Tag Geburtstag und Urlaub hatte und sich dieser 7.5 damit schon von anderen gewöhnlichen Tagen unterschied, er zudem sich an die Behördengänge am Vormittag, die Umtopfarbeiten, sowie weitere Dinge in der Mittagszeit (den Besuch bei der älteren Lichtenbergerin und die Sichtung Ulvi K.) erinnerte wäre es jetzt überaus ungewöhnlich wenn er sich an den Nachmittag absolut nicht mehr erinnert hätte.
Als nicht in die Geschehnisse Involvierter hätte er keinen Grund falsche Angaben zu seinem Alibi zu machen.
zu 3.:
Er renovierte im Mai ein Haus drei Häuser neben Peggys Wohnung, ungefähr in diesem Bereich wurde Peggy wohl auch zuletzt lebend gesehen. Das jemand (irgendein XY) Renovierungsmüll und Torfpollen gemeinsam an den Ablageort bringt wäre sicher einzigartig.
In der
Pressemitteilung vom 13.09.2018 heißt es dazu:
Der Mann zählte im Zusammenhang mit dem Ver-schwinden der damals 9-jährigen Peggy K. für die Ermittler zu einem relevanten Personen-kreis. Er rückte auf Grund der Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Erkenntnisse zusammen mit jetzt vorliegenden Untersuchungsergebnissen von am Fundort in Rodacher-brunn sichergestellten Spuren wieder in den Fokus. Nach dem Fund der sterblichen Überreste der im Mai 2001 spurlos verschwundenen Peggy K. Anfang Juli 2016 schlossen sich aufwendige Spurensicherungsmaßnahmen am Fundort bei Rodacherbrunn an. Hierbei sicherten die Spezialisten auch umfangreiches Spurenmaterial, das im weiteren Verlauf mit unterschiedlichen Zielrichtungen untersucht wurde. Die Ergeb-nisse dieser wissenschaftlichen Untersuchungen haben die Ermittler in den vergangenen Monaten bewertet und mit bereits bestehenden Erkenntnissen aus den vorliegenden Ermitt-lungsakten abgeglichen. Hieraus ergaben sich Verdachtsmomente gegen den Mann. Diese konnten durch weitere Ermittlungsschritte untermauert werden, so dass auf Antrag der Staats-anwaltschaft Bayreuth Durchsuchungsbeschlüsse für mehrere Objekte erlassen wurden. Im Zusammenhang mit den Durchsuchungen wurde der Beschuldigte vernommen und im An-schluss entlassen.
Für mich ist das bis dahin mit den Infos die bekannt wurden durchaus nachvollziehbar.
Nun erfolgten die Razzien und eine Vernehmung des Beschuldigten, bei der er anders als von ihm bzw. seinem Anwalt angegeben, keinem Vernehmungsdruck unterlag, ihm kein Anwalt verwehrt wurde und er sich durchaus über die Schwere des Vorwurfes im Klaren war...
Selbst wenn sein Anwalt behauptet: „M. S. habe nur das gesagt was die Ermittler hören wollten“ HALLO!? 1.) wollten die die Wahrheit wissen und wenn dann ein Mordgeständnis und 2.) wenn das so war, weshalb log er die dann mit der hanebüchenen Geschichte an? Die konnte ja so nicht verifiziert werden. Und 3.) warum wollte er seine Rolle als Verbringer mit Beweisen untermauern die ebenjenes nicht stützen? 4.) Warum der Widerruf des Geständnisses erst 12/2018 und nicht sofort noch 09/2018 kurz nach der Vernehmung?
Verstehst Du?
1. Falsches Alibi
2. Forensische Spuren die einen Rückschluß auf ihn erlauben
3. Selbstbezichtigung unter Alkoholeinfluß
4. wiederholte Beschulding der Verbringung durch Ulvi K.
5. eigenes Geständnis
6. Sta Bayreuth bejaht dringenden TV (und kennt alle Details)
Vielleicht antwortest ja
@BigMäc und mir