margaretha schrieb:Der Angeklagte habe im Prozess in einem Teilgeständnis zudem mehr als ein Dutzend Fälle von sexuellem Missbrauch an Peggy und mehreren kleinen Jungen aus Lichtenberg eingeräumt. Die Delikte hätten sich bis zu einem versuchten Geschlechtsverkehr mit der Neunjährigen immer mehr gesteigert.
Das er das selbst eingeräumt hat, das weiß ich.
margaretha schrieb:Dem Gastwirtssohn wurde darüber hinaus der zwölffache sexuelle Missbrauch von Kindern nachgewiesen.
margaretha schrieb:Ein Richter hatte ihn einweisen lassen, weil er in mindestens 22 Fällen Mädchen und Jungen sexuell belästigt haben soll.
Darum ging es mir auch nicht. Ich sprach nur von dem sexuellen Missbrauch und der Vergewaltigung von Peggy. Die anderen sexuellen Missbräuche die er begangen hat, sind nachgewiesen und ich würde das niemals abstreiten wollen.
jaska schrieb:Das Gerichtsurteil 2004 bestand aus zwei Teilen:
A) die Missbräuche inkl. Vergewaltigung an Peggy
Hier stellte das Gericht die Taten fest, wegen Schuldunfähigkeit gab es hier einen Freispruch; dieser Freispruch besteht weiterhin, hieran hat sich durch das Wiederaufnahmeverfahren nichts geändert; die Frau Rödel möchte gegen diesen gegen Teil des Urteils ein separates Wiederaufnahmeverfahren anstrengen, bis dato wurde noch kein Antrag dazu gestellt.
B) den Mord an Peggy
Dieser wurde 2004 abgeurteilt und durch das Wiederaufnahmeverfahren 2014 in einem Freispruch umgewandelt.
Andante schrieb:Das kann ich leider nicht, da mir das Urteil aus 2004 nicht vorliegt. Es gibt aber diverse Ankündigungen der BI/von GR/Anwältin Henning, in spätestens vier Monaten den WAV-Antrag gerade auch bezüglich des gerichtlich festgestellten Missbrauchs an Peggy einzureichen.
Da habt ihr beide recht. Ich habe einen logischen Denkfehler gemacht. Es ist natürlich richtig das U.K. nicht von dem sexuellen Missbrauch freigesprochen worden sein kann, wenn die BI noch ein erneutes Verfahren deshalb anstrebt.
der_wicht schrieb:Selbst wenn. Juristisch gesehen ist es weiterhin Tatsache und nicht Glaube. Darum ging es, denn Du wolltest hier anderes verlautbaren. Warum ist Euler nicht auch dagegen vorgegangen? Klär mich auf, wenn es doch nur Glaube ist
Ich möchte hier nichts verlautbaren. Ich diskutiere über den Fall und kann mich auch mal irren.
Warum RA Euler nicht gegen etwas vorgeht, das musst du ihn fragen und nicht mich.
Dennoch möchte ich mich weiter mit der Frage beschäftigen, ob der sexuelle Missbrauch und/oder die Vergewaltigung an Peggy bewiesen ist. Es geht mir wie gesagt nicht darum das zu relativieren oder U.K. besser da stehen zu lassen. Es geht mir darum herauszufinden ob es bewiesen ist oder nicht. Oder ob das alleine auf der Selbstbezichtigung von U.K. beruht.