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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

29.01.2019 um 22:43
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:dort findet sich auch folgende Aussage von @Hörteissenior - erstmalige Erwähnung des Missbrauchs an Peggy 29.8. - was stimmt denn nun ?
Laut Vernehmungsprotokoll vom 23.05.2001 erwähnte er im Beisein seiner Mutter, vor Peggy onaniert zu haben - das ist der eine sexuelle Missbrauch und Peggy wurde hier bereits von U.K. ins Spiel gebracht.

Die erstmalige Erwähnung des Missbrauchs an Peggy am 29.08.2001 dürfte dann die Vergewaltigung betreffen.
Zitat von AVIOLIAVIOLI schrieb:über den finalen Ermittlungsstand der SOKO I bezüglich der Missbräuche
kann ich natürlich genauso wenig wissen wie du, aber ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass die SOKO I bis zu ihrer Ablösung durch die SOKO II nicht ganz tatenlos gewesen ist.

Die Kritik seitens Peggys Mutter bezieht sich doch eher auf Ermittlungen im Mordfall und nicht auf die Ermittlungen der sexuellen Missbräuche.


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Peggy Knobloch

29.01.2019 um 23:16
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb: Gibt es eigentlich eine verlässliche Quelle für diese sexuellen Beziehungen von UK zu erwachsenen und mündigen Frauen?
Verlässlich ist das Nachfolgende auch nicht und über die Aussage bei dem Prozess finde ich jetzt auch nichts auf die Schnelle.
Zitat von Mao1974Mao1974 schrieb am 08.12.2013:@ramisha

Es ist schlicht nicht wahr, daß ihn nur oder eher Jungs interessierten.
Du weisst doch, daß er eine Beziehung zu einer Frau hatte.
Und laut Buch soll er sich auch der Wirtin der Sonne in eindeutiger Absicht gezeigt haben.

Man kann mitnichten sagen, Mädchen hätten ihn nicht interessiert...
Aber vielleicht hilft dir das weiter,

https://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil/seite-2
Im alten Hofer Urteil, dass der ZEIT vorliegt, sind 13 Fälle zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs durch Ulvi Kulac dokumentiert.



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Peggy Knobloch

29.01.2019 um 23:19
@Konjunktiv
Schau mal: Beitrag von jaska (Seite 3.090)


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Peggy Knobloch

29.01.2019 um 23:40
Zitat von jaskajaska schrieb am 22.07.2016:Ok, Du magst Quellen für die Existenz einer erwachsenen Freundin haben?

Die Welt, 03. Februar 2004
http://www.welt.de/print-welt/article290586/Peggy-Prozess-Familie-des-Angeklagten-verweigert-Aussage.html

"So blieb es gestern beim Auftritt eines Psychiaters und der ehemaligen Freundin von Ulvi K. Die 28-Jährige bezeugte, ein normales Sexualleben mit dem geistig minderbemittelten Angeklagten gehabt zu haben.
Im Gegensatz dazu sprach der Arzt, der Ulvi K. im Bayreuther Bezirkskrankenhaus behandelte, von "ungesteuerter Triebhaftigkeit": "Er war in seiner sexuellen Präferenz nicht festgelegt, benutzte jedes Objekt." Der Psychiater nannte den Beschuldigten "intelligent". Er habe vorausplanend denken können und habe seine Eigenarten zu seinen Gunsten ausgenutzt. Zudem habe er es genossen, durch den Prozess im Licht der Öffentlichkeit zu stehen."
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Gibt es eigentlich eine verlässliche Quelle für diese sexuellen Beziehungen von UK zu erwachsenen und mündigen Frauen?
Die Freundin hat es tatsächlich gegeben, sie sagte im Prozess 2004 aus.


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Peggy Knobloch

29.01.2019 um 23:48
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:. Gibt es eigentlich eine verlässliche Quelle für diese sexuellen Beziehungen von UK zu erwachsenen und mündigen Frauen?
So blieb es gestern beim Auftritt eines Psychiaters und der ehemaligen Freundin von Ulvi K. Die 28-Jährige bezeugte, ein normales Sexualleben mit dem geistig minderbemittelten Angeklagten gehabt zu haben.
https://www.welt.de/print-welt/article290586/Peggy-Prozess-Familie-des-Angeklagten-verweigert-Aussage.html

Also den "Unterschied" kannte er.

Die Frage die sich mir stellt ist dieses angestrebte WAV, wie haben die sich das vorgestellt? Bei sovielen dokumentierten Missbräuchen?
Geht das denn rechtlich den von Peggy der da mitverhandelt wurde auszuklammern? Bzw. wie muss ich mir das vorstellen?

Peggys Mißbrauch ist in dieser Liste der Einzige der auf Indizien bzw. eines fragwürdigen Geständnisses beruht, da ihre Stimme/Aussage fehlte? GR hat Akten die das Gegenteil beweisen sollen?


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Peggy Knobloch

29.01.2019 um 23:58
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Geht das denn rechtlich den von Peggy der da mitverhandelt wurde auszuklammern?
@DoctorWho hatte das schon mal beantwortet:

Beitrag von DoctorWho (Seite 2.926)
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb am 02.05.2016:und man kann natürlich einzelne taten isoliert anfechten und betrachten. sie stehen zwar in einem gewissen kontext, aber das bedeutet nicht, dass, wenn jemand eine tat begangen hat, er zwangsläufig auch eine andere begangen haben muss.



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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:18
Zitat von jaskajaska schrieb am 22.07.2016:Im Gegensatz dazu sprach der Arzt, der Ulvi K. im Bayreuther Bezirkskrankenhaus behandelte, von "ungesteuerter Triebhaftigkeit": "Er war in seiner sexuellen Präferenz nicht festgelegt, benutzte jedes Objekt." Der Psychiater nannte den Beschuldigten "intelligent". Er habe vorausplanend denken können und habe seine Eigenarten zu seinen Gunsten ausgenutzt.
Er war in seiner sexuellen Präferenz nicht festgelegt, benutzte jedes Objekt

Das hört sich jetzt so an wie der Hund der an jedem Hosenbein juckelt!

Da wird einem Angst und Bange. Da wird immer vom armen unschuldigen U.K gesprochen, der nur beim „Doktorspielen“ erwischt worden ist.
Und die Kinder, hätten keinen Schaden davongetragen,
sondern sogar Spaß daran gehabt!
So wurde schon rumgetrödelt, wenn ihr wisst, was ich meine!?

Ein geistiger Zurückgebliebener im Körper eines Erwachsenen.
Kein Wunder das sie den zurecht weggesperrt haben...
Wegen dem Missbrauch der Kinder, nicht wegen dem Mord an Peggy...


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:23
@jaska Danke

DoctorWho schrieb auch
Zitat von DoctorWhoDoctorWho schrieb am 02.05.2016:um es vollkommen erfolgreich durchzuführen, müsste man letztlich alle taten in frage stellen und zumindest zweifel an der damaligen verurteilung wecken. das dies möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
GR "jammert" doch immer noch das sie keine Spurenakte hat, bzw. ist das mein letzter Stand, was könnte(n) die denn nun haben um zu beweisen das es den Mißbrauch an Peggy nicht gegeben hat? Nur weil Peggy an dem Donnerstag beim Kinderturnen war das reicht doch nicht.

Irgendeinen Trumpf müssen die doch haben über den die jetzt halt nicht plaudern, oder sind die Anwälte wirklich so unseriös?

@Menetekel
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Er war in seiner sexuellen Präferenz nicht festgelegt, benutzte jedes Objekt

Das hört sich jetzt so an wie der Hund der an jedem Hosenbein juckelt!
In der Tat! Er war "intelligent" genug sich die Schwächsten (Kinder) auszusuchen um seiner ungesteuerten Triebhaftigkeit nachzugehen.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:26
Letztendlich müssten ein erfolgreicher WA-Antrag und dann ein ebenso erfolgreiches wiederaufgenommes Verfahren ja, kurz gesagt, am Ende das Ergebnis bringen, dass UK zu Unrecht im BKH untergebracht war. Denn nur so käme man ja dann wieder zu einer Schadensersatzforderung.

Wieviele oder vielmehr wie wenige der in Rede stehenden Missbrauchsfälle es brauchen würde, um die verhängte Maßregel (BKH) als von Anfang an unrechtmäßig erscheinen zu lassen, ist aber aus meiner Sicht völlig unklar. Selbst wenn es gelingen würde, Beweise dafür zu bringen, dass sich der eine oder andere Missbrauch nicht ereignet hat, bleiben womöglich genug, um im wiederaufgenommen Verfahren wiederum zur Verhängung einer Maßregel (ggf. unter gelockerten Umständen wie der heute praktizierten Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe) zu kommen.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:36
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Ein geistiger Zurückgebliebener im Körper eines Erwachsenen.
Kein Wunder das sie den zurecht weggesperrt haben...
Wegen dem Missbrauch der Kinder, nicht wegen dem Mord an Peggy...
Genau, aber wenn es gelingt, zu beweisen, dass UK niemals Kinder missbraucht hat, gab und gibt es keinen Grund für das Wegsperren.

Der ganze Zirkus um das WAV wird wegen des Wegsperrens gemacht, weil genau daran allerhand hängt.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:55
PS: Offenbar schwebt den Akteuren hier so etwas vor wie im Fall Mollath.

Mollath wurde 2006 - bei als erwiesen angesehenen Taten - wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und zugleich seine Unterbringung nach § 63 StGB angeordnet, also genau das, was bei UK im Fall der Missbräuche geschehen ist.

Das weitere im Fall Mollath kennen wir: Erfolgreicher WA-Antrag, dann angeordnete Wiederaufnahme des Verfahrens, 2014 Freispruch von Mollath ohne Maßregel, zugleich Verurteilung des Freistaats Bayern zu Zahlung von Entschädigung für die Zeit der Unterbringung im BKH.

Mollath hat angekündigt, weitere Schadensersatzforderungen gegen den Freistaat erheben zu wollen, aber bisher ist es offenbar bei der Ankündigung geblieben.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 00:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:aber wenn es gelingt, zu beweisen, dass UK niemals Kinder missbraucht hat
Also wenn M. S. und U.K ihre Körper im zarten Alter von 13 erkundet haben, dann gibt es da wohl nichts einzuwenden... Die waren gleichaltrig.

Die anderen Vorkommnisse sind doch aber nachzuweisen...
Vor allem als U.K deutlich älter war als seine „Spielgefährten“
Da wären da noch Simon S. der jüngere Bruder von M.S
Florian L. der Junge der den Mord gesehen haben will und behauptete am Tattag mit Peggy gespielt zu haben...
Und beim Missbrauch ( nicht die besagte Vergewaltigung) von Peggy sollen ja noch andere Kinder dabeigesessen sein.
Dann gibts doch noch die Frau die spazieren ging und U.K mit einen Jungen und heruntergelassenen Hosen vorfand. Diese brachte den Jungen doch nach Hause und erzählte das Geschehene der Mutter des Jungen...
In all diesen Fällen war U.K so um die 23/24 Jahre alt.

Und wenn ein körperlich erwachsener Mann, geistig zurückgeblieben oder nicht - sich sexuell mit kleinen Kindern vergnügt, dann ist da was nicht in Ordnung.
Dann braucht dieser Jemand Hilfe und es muss dafür gesorgt werden , das sowas nicht vorkommt.
Schon zum Schutz der Kinder.
Und wohin außer in die forensische Psychatrie sollte man den so jemanden bringen?


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 01:11
Zitat von MenetekelMenetekel schrieb:Und wenn ein körperlich erwachsener Mann, geistig zurückgeblieben oder nicht - sich sexuell mit kleinen Kindern vergnügt, dann ist da was nicht in Ordnung.
Dann braucht dieser Jemand Hilfe und es muss dafür gesorgt werden , das sowas nicht vorkommt.
Schon zum Schutz der Kinder.
Ich glaube ja auch nicht, dass es hier gelingt, mit dem WA-Antrag durchzukommen. Die Hürden sind ziemlich hoch, und so einfach wie bei Mollath mit dem ärztlichen Attest auf dem Rezeptblock der Mutter, welches der Sohn dann unterschrieb, womit man seitens des OLG einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO hatte, ohne sich noch mit anderem auseinandersetzen zu müssen, wird es hier wohl nicht werden.

Und selbst wenn der WA-Antrag im Fall UK durchgehen sollte, was unwahrscheinlich ist, müsste er dann im nunmehr wiederaufgenommenen Verfahren freigesprochen werden ohne Maßregel. Und das ist ebenso unwahrscheinlich.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 01:33
Zitat von AndanteAndante schrieb:Die Hürden sind ziemlich hoch, und so einfach wie bei Mollath mit dem ärztlichen Attest auf dem Rezeptblock der Mutter, welches der Sohn dann unterschrieb, womit man seitens des OLG einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 1 StPO hatte, ohne sich noch mit anderem auseinandersetzen zu müssen, wird es hier wohl nicht werden.
und wenn tatsächlich ein damaliger Zeuge existiert, der bereit ist auszusagen, dass alles ganz anders war und dass er unter Druck gesetzt wurde..

was würde eine solche Aussage bewirken können?


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 09:56
https://m.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/verdaechtiger-76-festgenommen-nach-22-jahren-mord-an-ramona-10-aufgeklaert-59840464,view=amp.bildMobile.html

Laut "Bild" wurde gestern ein 76- jährider Rentner in Mühltroff im Voigtland festgenommen, der dringend tatverdächtig im Mordfall Ramona Kraus 1996 ist. Mühltroff ist nur 31km von Lichtenberg entfernt!


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 10:58
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und wenn tatsächlich ein damaliger Zeuge existiert, der bereit ist auszusagen, dass alles ganz anders war und dass er unter Druck gesetzt wurde..

was würde eine solche Aussage bewirken können?
Du kannst dir selber Gedanken machen, ob das dem Wiederaufnahmegericht als überzeugender Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 5 StPO (lesen!) ausreichen würde.

Wobei das Wiederaufnahmegericht keine mündliche Verhandlung und keine Beweisaufnahme durchführt, sondern ohne Schöffen durch Beschluss entscheidet.

Befindet es den Wiederaufnahmeantrag für zulässig UND begründet, ordnet es die Erneuerung der kompletten Hauptverhandlung vor dem dann zuständigen Gericht an. Erst dieses dann für die Erneuerung der Hauptverhandlung zuständige Gericht kann Beweisaufnahmen und ein Urteil in der Sache machen.

Befindet das Wiederaufnahmegericht den WA-Antrag für unzulässig oder für unbegründet, wird der Antrag eben ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss verworfen (bei Unzulässigkeit) oder zurückgewiesen (bei Unbegründetheit). In beiden Fällen gibt es dann KEINE erneuerte Hauptverhandlung. Es bleibt bei der Rechtskraft des ursprünglichen Urteils.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 11:12
@FadingScreams

Nachtrag:

Die Rechtskraft ein Urteils, so will es der Gesetzgeber, soll nicht schon jedes Mal per WA-Antrag einfach dadurch ausgehebelt werden können, dass sich irgendwann ein Zeuge findet, der womöglich in einer erneuerten Hauptverhandlung was anderes aussagen wird als im rechtskräftig abgeschlossenen Prozess.

Es braucht vom Verurteilten schon mehr, um insoweit das Wiederaufnahmegericht vom Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes nach § 359 Nr. 2 StPO (lesen!) zu überzeugen.


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 11:22
Ich ergänze mit dazugehörigem Lesestoff:

https://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
§ 359 - Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
...
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zuungunsten des Verurteilten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
...
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,



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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 11:30
@emz

Danke fürs Einstellen. Ich gestehe, ich war zu faul, es zum soundsovielten Mal zu tun, nachdem im Babenhausen-Thread der Gang eines WA-Verfahrens mit allen Verästelungen ausgiebig diskutiert wurde.

Wer mag, kann auf der HP von RA Strate nachlesen, wie so ein WA-Antrag in Bezug auf ein rechtskräftiges Urteil aussehen kann (Strate hat da u.a. nicht nur das Urteil, sondern auch seine 140 Seiten WA-Antrag in Sachen Mollath komplett veröffentlicht).


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Peggy Knobloch

30.01.2019 um 11:31
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:https://www.zeit.de/2014/21/ulvi-kulac-peggy-urteil/seite-2

Die Staatsanwältin wirft der Verteidigung im Schlussplädoyer deshalb vor, die sexuellen Übergriffe zu vertuschen, sie zu "Hoppe-Hoppe-Reiter-Spielchen" heruntergeredet zu haben.
Ob es der BI gelingt die Staatsanwaltschaft von ihrer Überzeugung, die sie mit dem Schlusspädoyer im WAV 2014 kund gab, abzubringen?
Zitat von hawohawo schrieb am 05.05.2012:Obwohl seine Mutter mehrfach beteuerte, dass sie Ulvi den sexuellen Umgang mit Kindern verboten hatte und er bereits deswegen in einer Therapie war, hat es offensichtlich nicht viel genutzt. Zumindest behauptet Ulvi mit einem milden, kindlichen Lächeln noch 2011 bei Herrn Müller, dass er nie gedacht hätte, dass das verboten war.
Spielt alles keine Rolle für G.R. & Co. - ihr Koffer muss doch platzen vor lauter Beweisen


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