Andante schrieb:Wer jetzt sagt "Aber das ist im Kern doch nichts anderes als eine Empfehlung" hat selbstverständlich in der Sache recht. Trotzdem hat der RA hier nichts ausdrücklich per Ratschlag nahegelegt ;-)
Im Kern hat sich die Variante doch auch nie geändert, oder?
Abgesehen von der Version aus dem BKH, daß Peggy nach der Schule zu ihm kam und dort zu Tode kam.
Ansonsten ist der Ablauf geggenüber den Ermittlern doch immer der Gleiche, oder?
Das Aufeinandertreffen am Marteauplatz
Die Flucht entlang der Schrebergärten bis zur Burgmauer
Die Todesursache war auch immer das Zuhalten von Mund und Nase, da änderte er nie auf bspw. Erwürgen oder Erschlagen.
Die tote Peggy und ihr Schulranzen wurden immer soweit ich mich erinnere an der
Burgmauer abgelegt und mit Ästen abgedeckt bis ein Verbringer
AUSSCHLIESSLICH DIESER VERÄNDERTE SICH den Leichnam „verräumte“.
Ich rede Ulvi Kulac nicht ab, daß er gut im Erfinden von Geschichten ist und sich gerne im Mittelpunkt sieht (er erzählte doch auch seiner Mutter er habe eine Freundin die er schwängerte...), aber gerade deshalb, (und auch weil er bestimmt Krimis im TV sah) hätte der doch die Versionen gewechselt in bspw mal überspitzt:
Ich habe der Peggy in ihrer Wohnung/ihrem Haus aufgelauert (bin mit dem Dietrich eingebrochen)
Ich habe sie erschlagen oder erstochen (mit dem mitgebrachten Taschenmesser)
„Verräumung“ in der heimischen Gefriertruhe (in Anlehnung an die schlimmen Geschichten des Vatertagsausflugs)
Sowas war's worauf der RA Schwemmer „hoffte“ als er ihm erlaubte alle Vernehmungen mitzumachen, aber das tat er nicht. Er blieb konstant bei einer Version.