waderlbeisser schrieb:Dateianhang: _2016-34-1_1412 (5).pdf (1119 KB)
Na, lest Euch halt mal ein, falls es Euch interessiert.
danke, passt aber nicht zum Fall hier
desmodium schrieb:Nur: Würdest du beschuldigt, angeklagt und durch ein Gericht freigesprochen, fändest du es sicher nicht notwendig, wenn 8 Jahre später eine Horde Ermittler bei deinen Nachbarn alte Verfahrensakten zücken, um deine oder irgendeine Täterschaft zu beweisen.
wer will das, wer macht das?
es geht um MS, um die frage ob und inwieweit er mit dem Tod der Peggy K.zu tun hat!
Um UK als Person und um die Frage ob UK schuldig oder unschuldig sit geht es nicht. Diese Frage ist per freispruch rechtskräftig geklärt und steht fest!
Andante schrieb:Es geht nicht um die Beschuldigung von UK, sondern um die Verifizierung oder Falsifizierung des Mordverdachts gegen MS, das wurde hier jetzt schon oft genug geschrieben. UK ist in der Ermittlungssache nicht von Bedeutung. Aber er hat nun mal mittels des abgehörten Gesprächs MS belastet, und dem muss nachgegangen werden. Nur deshalb spielt UK da eine Rolle.
word
Andante schrieb:Noch mal: Niemand will die Täterschaft des freigesprochenen UK beweisen. Die Hauptrolle spielt hier der einzige Beschuldigte MS, und UK hat da lediglich eine Quasi-Zeugen-Nebenrolle.
Und um wieder mal die Maßstäbe zurechtzurücken: Es geht darum, den unnatürlichen Tod eines neunjährigen Kindes aufzuklären. Und da dürfen und sollen die Ermittler verdammt noch mal durchaus wirksame Methoden anwenden. Nicht jede Methode ist schon deshalb rechtswidrig, weil sie dafür gehalten wird.
word
Andante schrieb:Es kann ja wohl nicht angehen, dass nur deshalb gegen einen TV nicht ermittelt werden darf oder sonstige Sachverhalte nicht aufgeklärt werden können, weil dafür Akten aus anderen Verfahren verwendet werden müssen. Aus guten Gründen sehen alle Prozessordnungen daher die Möglichkeit der Beiziehung von Akten (sowohl laufende wie auch abgeschlossene) aus anderen Verfahren vor.
word
Andante schrieb:Es ist völlig egal, ob im Zuge der Ermittlungen gegen MS eventuell herauskommt, dass UK doch an Peggys Tod beteiligt war. UK ist und bleibt freigesprochen, er wird nicht neu angeklagt, nicht verurteilt, ihm kann strafrechtlich gar nichts passieren. Diese ständige Besorgnis um ihn ist unter diesem Aspekt absolut unnötig und fürchterlich übertrieben
diese Besorgnis wird mit einer Vehemenz vorgetragen, dass man sich nur wundern kann.
Andante schrieb:Mit ist schleierhaft, wie angesichts dessen bei einigen trotzdem so wenig Interesse an der Aufklärung von Peggys Tod besteht und in Kauf genommen wird, dass ein möglicher (weiterer) Tatverdächtiger davonkommt
das scheint demUmstand geschuldet, dass der PErsonenkreis um Gudrun Rödel die Mutter des Mädchens als Ursache ihres Todes, sogar bis hin zu einem Auftragsmord!, ansieht.
Deswegen meint dieser Personenkreis vehement, es würde gegen die Falschen ermittelt.
Sie unterstellen ja im Gegenzug sogar den Ermittlern, dass sie an der Aufklärung des Todes von Peggy nicht interessiert seien, sondern die wahrhaft Schuldigen verschleiern.
Andante schrieb:Mit ist schleierhaft, wie angesichts dessen bei einigen trotzdem so wenig Interesse an der Aufklärung von Peggys Tod besteht und in Kauf genommen wird, dass ein möglicher (weiterer) Tatverdächtiger davonkommt. Jedenfalls ist das Rödelsche Interesse und dass der BI, nicht bis auf die Knochen blamiert zu sein, falls doch herauskommt, dass UK tatbeteiligt ist, nicht höher zu bewerten als die Strafverfolgungsinteressen des Staates in Bezug auf eine mögliche Tatbeteiligung von MS.
das Mantra, UK kann keinen perfekten Mord begangen haben, UK ist ein kindlicher Märchenerzähler, in Lichtenberg hat es keinen Mord gegeben wird noch lange gesungen werden von GR und ihren Anhängern.
Sollte eines Tages der am Tod Peggys Schuldige feststehen, dann wird man Mittel, Wege und Worte -- ja sogar ANWÄLTE finden, die dies bestreiten.