@jaska ich hatte vor einigen Seiten die Erklärung des Gericht der 1. Instanz zitiert bzgl. den angeblichen Blutspuren an der Jacke geliefert. Jetzt mal eine konkrete Frage, war diese Behauptung des Gerichts für Dich nachvollziehbar? (Im übrigen war auch im Fall Knobloch der 1. Strafsenat des BGH zuständig).
Beitrag von JosefK1914-2 (Seite 4.164)Geistige Behinderungen erfordern sicherlich ein hohes Maß an Vorsicht. Ob diese ab er ausreichend war, ob man ohne Beisein eines Anwalts einen Menschen befragen darf und dabei noch nicht mal ein Wortprotokoll anfertigt, widerspricht eigentlich Deiner Annahme, dass man ausreichend vorsichtig vorgegangen ist. Wie weit diese erste Befragung und auch die folgenden dann die weiteren Aussagen Kulacs geprägt hatten, konnte daher nicht mehr ermittelt werden, die Folge davon war der Freispruch.
jaska schrieb:Die menschliche Komponente aber ist es, die für Dich jede Verurteilung angreifbar machst (das zieht sich durch einige Threads hier durch). Und auch hier wirst Du mit Deinen theoretischen und praxisfernen Überlegungen nichts erreichen.
Du irrst, ich greife nicht jedes Urteil an, das habe ich Dir in einem anderen Thread schon versucht klar zu machen.
Angegriffen habe ich die Urteile Kercher, Mollath, Knobloch, die U-Haft im Fall Daniela Kammerer, aktuell ist es noch der Hausmeisterfall. Das sich angeblich jedes Urteil angreife ist mal wieder eine der bekannten Unterstellungen von Dir. Sicherlich werde ich durch meine Überlegungen nichts erreichen, ob die wirklich so praxisfremd sind, wie Du behauptest, bezweifle ich. Schlage mal nach, dann wirst Du erkennen, dass ich doch gar nicht so schlecht darin bin. Im Fall Kercher wurde Frau Knox freigesprochen, im Fall Mollath gab es offensichtliche schwerwiegende Fehler, im Fall Knobloch gab es den Freispruch für Kulac, im Fall Daniela Kammerer wurde der Verdächtige aus der U-Haft entlassen. So praxisfremd sind meinen Überlegungen offenbar nicht.
Ich greife nur die an, wo das Urteil in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar sind oder die bekannten Tatsachen eine U-Haft nicht rechtfertigen und die StA Äußerungen macht, welche die Neutralität vermissen lassen.