Peggy Knobloch
19.02.2019 um 01:04emz schrieb:Kann das sein, dass du da irgendetwas gründlich durcheinander bringst?Nö.
Da geht es nicht um Aufzeichnungen aus Gerichtsverhandlungen.
Doch.
Es geht sogar um Spurenakten.
emz schrieb:Kann das sein, dass du da irgendetwas gründlich durcheinander bringst?Nö.
Da geht es nicht um Aufzeichnungen aus Gerichtsverhandlungen.
kätzchen4 schrieb:Seltsamerweise hat Florian aber bei all seinen Aussagen nie M.S. erwähnt. Oder täusche ich mich da?Namentlich jedenfalls nicht. Wobei ich es nicht für unnormal halte, dass 6jährige nicht jeden Erwachsenen und schon gar nicht namentlich kennen, auch nicht in einem kleinen Ort.
desmodium schrieb:Nö.Seit Jahren schon geht es der Rödel um Einsicht in die Spurenakten.
Doch.
Es geht sogar um Spurenakten.
BigMäc schrieb:Namentlich jedenfalls nicht. Wobei ich es nicht für unnormal halte, dass 6jährige nicht jeden Erwachsenen und schon gar nicht namentlich kennen, auch nicht in einem kleinen Ort.Ne, das muss echt nichts heißen.
BigMäc schrieb:Er sprach in seinen Versionen aber mindestens 2 Mal von einem Mann, der weder U. K. noch dessen Vater war.Betrifft eine die Verbringung? Bzw. könnte eine die Verbringung betreffen? Ich kenne die hier mehrfach veröffentlichte vom Sachsenhäuschen wo UK mit dem Vater die in eine Plane gewickelte Peggy aus einem roten Auto ausluden und in den Wald trugen. Und die vom Schloßturm, wo Ähnliches an der Schloßmauer geschah.
emz schrieb:Seit Jahren schon geht es der Rödel um Einsicht in die Spurenakten.Die Inhalte der Gesprächsaufzeichnungen sind Teil der Spurenakte im ersten Gerichtsverfahren und nach dessen negativen Bescheid durch Freispruch auch Teil der Spurenakte im laufenden Ermittungsverfahren. Nicht mehr, nicht weniger.
Aber was willst du nun mit diesem Post zum Ausdruck bringen?
desmodium schrieb:Die Inhalte der Gesprächsaufzeichnungen sind Teil der SpurenakteDann hatte das die Frau Rödel gar nicht, zum restlichen Inhalt der Akte nach dem sie lechzt, ich glaube kaum, daß sie sich um die Persönlichkeitsrechte anderer Personen scheren würde wenn sie die Spurenakte hätte und subjektiv zurechtgeschnitte "Fetzen" veröffentlichen würde insbesondere wenn der Dateiname eindeutige Rückschlüsse auf die aussagende oder betreffende Person zulässt.
desmodium schrieb:Die Inhalte der Gesprächsaufzeichnungen sind Teil der Spurenakte im ersten GerichtsverfahrenNach meinem Verständnis verbleiben in der Spurenskte genau die Dinge, die nicht Bestandteil eines Gerichtsverfahrens sind, weil sie beispielsweise andere Personen als den Angeklagten betreffen.
desmodium schrieb:Die Inhalte der Gesprächsaufzeichnungen sind Teil der Spurenakte im ersten Gerichtsverfahren und nach dessen negativen Bescheid durch Freispruch auch Teil der Spurenakte im laufenden Ermittungsverfahren. Nicht mehr, nicht weniger.Deine Rechtsauffassung hat weder Hand noch Fuß.
Ich bin nicht der Rechtsauffassung, dass mit diesen Spurenakten bei Lichtenbergern hausieren gegangen werden kann. Fragen wird man sich von der Verteidigung gefallen lassen müssen.
DoctorWho schrieb am 04.09.2018:Spurenakten werden von den Ermittlungsbehörden angelegt und meinen Aktenvorgänge über erfolglos gebliebene Ermittlungshandlungen. Ein Beispiel: am Tatort wird ein Knopf gefunden. Dieser ist eine Spur. Die Ermittlungen ergeben, dass dieser Knopf vor Urzeiten dort verloren wurde, mit der Tat also nicht in Zusammenhang steht. Diese Ermittlung wird beendet und in einer sog. Spurenakte dokumentiert. Diese Spurenakte wird daher auch nicht Gegenstand der Gerichtsakte, da nur solche Ermittlungsakten Gegenstand werden, die die Beweismittel zum Gegenstand haben.
desmodium schrieb:https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.htmlDa gibt es nichts auszusuchen. § 353d StGB ist hier offensichtlich nicht einschlägig.
Such' dir was aus.
emz schrieb:Und das ist es, was mich - und mir scheint, da bin ich nicht allein - geradezu fassungslos macht. Wir haben endlich die Lösung, um die wir uns ewig bemüht haben.Ja das denke ich auch.
lawine schrieb:Man bedenke, als dieses Gespräch aufgezeichnet wurde, galt Peggy K. als vermisst!Da mag richtig sein, aber die Ermittler hatten Kulac vorher sehr bearbeitet bis er irgendwann die vermeintliche Tat zugab, und es stehen schwere Anschuldigungen nicht gesetzeskonformer Verhörmethoden der Ermittler nach wie vor im Raum, die nicht wirklich von der Justiz aufgeklärt wurden.
Superflyon schrieb:Und das ist es, was mich - und mir scheint, da bin ich nicht allein - geradezu fassungslos macht. Wir haben endlich die Lösung, um die wir uns ewig bemüht haben.Es sollte aber auch die sein, welche der Wahrheit wirklich Nahe kommt und möglichst durch Sachbeweise gestützt ist. So ist es nur eine Möglichkeit, mehr nicht.
DerGreif schrieb:Zweitens wurde die Verwendung vom Vorgesetzten gestattet. Drittens müsste aber auch eine Gefährdung öffentlicher Interessen durch die Verwendung des Tonbandes vorliegen. Das ist hier nicht ersichtlich.Das ist richtig. Aber es liegt aber definitiv eine Persönlichkeitsverletzungen Kulacs und seines Eltern vor. Hier hätte es triftige Gründe geben müssen, dass diese berechtigt und nicht durch weniger das Persönlichkeitsrecht einschneidende Maßnahmen ersetzt werden konnten. Bisher fehlt dazu jegliche Begründung - trotz Nachfrage der SZ - von Seiten der StA. Ich hoffe, dass diese die noch nachliefert.
Andante schrieb:§ 363 d StGB passt auf den vorliegenden Fall bereits deshalb nicht, weil a) das Verfahren gegen UK, aus dem das Band stammt, abgeschlossen ist und b) es in der Hauptverhandlung 2004 behandelt wurde.Und wieso gehen die Ermittler damit jetzt hausieren, in einem laufenden Ermittlungsverfahren?
Capito?
MrSpocks schrieb:Und wieso gehen die Ermittler damit jetzt hausieren, in einem laufenden Ermittlungsverfahren?Das würde ich auch gern wissen, bisher hat die StA sich zu den Gründen nicht geäußert.
JosefK1914-2 schrieb:Das würde ich auch gern wissen, bisher hat die StA sich zu den Gründen nicht geäußertVor allem frage ich mich, warum man das ehemaligen Nachbarn von MS und Peggy vorgespielt haben, um zu erfragen, ob das möglich wäre. Hätte man da nicht eher Nachbarn von Ulvi befragen sollen? Ich finde die Aktion total sinnlos, wenngleich das wohl ein Versuch war, mit Bürgern ins Gespräch zu kommen.
JosefK1914-2 schrieb:Da mag richtig sein, aber die Ermittler hatten Kulac vorher sehr bearbeitet bis er irgendwann die vermeintliche Tat zugab, und es stehen schwere Anschuldigungen nicht gesetzeskonformer Verhörmethoden der Ermittler nach wie vor im Raum, die nicht wirklich von der Justiz aufgeklärt wurden.Diese Anschuldigungen stehen gar nicht im Raum. Nur weil Du das meinst ist es nicht so.
JosefK1914-2 schrieb:So ist eben weiterhin alles offen.Nein. Nicht wenn man die üblichen Schwankungsbreiten berücksichtigt. Im Kern ergibt sich ein glasklares Bild.
MrSpocks schrieb:Und wieso gehen die Ermittler damit jetzt hausieren, in einem laufenden Ermittlungsverfahren?Na wann denn bitte sonst? Wenn kein Ermittlungsverfahren (mehr) läuft???
MrSpocks schrieb:Hätte man da nicht eher Nachbarn von Ulvi befragen sollen?Besser man hätte gleich Frau Rödel gefragt, was? :D
JosefK1914-2 schrieb:Aber hier müsste die StA sich mal erklärenDann stellt doch einen Antrag, wenn sie das MÜSSTEN.
jaska schrieb:Nein. Nicht wenn man die üblichen Schwankungsbreiten berücksichtigt. Im Kern ergibt sich ein glasklares Bild.Wenn es glasklare Videos aus 6 verschiedenen Perspektiven gäbe, würde man auch noch dagegen anstreiten. Jetzt soll das Band ja schon getürkt sein. Nichts als Rechthaberei. Man hat sich festgelegt, U.K. kann es nicht gewesen sein, sich weit aus dem Fenster gelehnt und jetzt fehlt die Größe zu sagen: " Ich habe mich geirrt" So sehe ich das.