@jaskaDanke für Deine ausführliche Kommentierung.
jaska schrieb:Das heutige Statement des Landgerichts Bayreuth hingegen stellt klar, dass das Teilgeständnis durch weitere Informationen gestützt wird. Das können auch Informationen sein, die zwischenzeitlich den Gerichten vorgelegt wurde, um den Tatverdacht bzgl. Mordes zu untermauern, richtig?
Diese Informationen werden vom Gericht jedoch als Untermauerung der Verbringungstat gewertet, nicht des Mordes?
jaska schrieb:Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben.
Heute wurde erklärt, dass weite Teile des Teigeständnisses durch die
bisherigen Ermittlungen bestätigt werden.
So wird meiner Meinung nach hier von den Ermittlungen von vor dem 21.9.2018 gesprochen, dh. Von dem Spurenbild am Ablageort, welche lt PM vom 24.12.2018 den Verdacht der Verbringung unterstütze.
das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründehttps://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/36.phpWyattE schrieb:Ich finde es aber schon eine kleine Sensation, dass man nach all den Jahren wohl höchst wahrscheinlich einen Tatbeteiligten an der Verbringung identifiziert hat.
Empfinde ich auch so.
Nach einem Stochern im Nebel sieht es nicht mehr aus, auch wenn die Lösung des Falls noch nicht vorliegt.
Ich frage mich, wie man in Zukunkt mit dieser Information, MS als Verbringer der Leiche, umgehen würde. Die Verbringung würde, sollte es zu keinem Prozess kommen, nicht juristisch prozessiert und richterlich beurteilt werden. Und somit nicht zu der vor Gericht ausverhandelten und eben per Urteil erklärten Gewissheit, dass MS Peggy's Leiche verbracht hat.
Ohne Urteil dürfte man den TV folglich auch nicht als Täter der Verbringung bezeichnen. Zumindest nicht öffentlich.
Ich hoffe der Knoten platzt und es kommt zu plausiblen und erklärbaren Ermittlungsergebnissen.
In diesem Zustand wäre eine Anklage salopp gesagt doof. Ich sehe den Grund nicht, die UHaft durch Beschwerde bei weiteren Instanzen zu verteidigen.