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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.03.2019 um 20:57
@BigMäc
Du meinst hoffentlich diese Passage aus einem Frankenpostartikel?

Frankenpost, 23.10.2002
https://web.archive.org/web/20030324212759/http://vermisste-peggy.de/
Mit Spannung wurden gestern auch offizielle Mitteilungen darüber erwartet, was nach dem Mord mit Peggys Leiche geschehen ist. Ulvi K. soll seinen Vater, den 56-jährigen Gastwirt Erdal K., beschuldigt haben, die Leiche in seinem Auto wegtransportiert zu haben. "Er hat aber keinerlei Angaben über den Ablageort gemacht", sagte Polizei-Einsatzleiter Osel. "Der Vater räumt das nicht ein", fügte Leitender Oberstaatsanwalt Tschanett hinzu. Er habe allerdings für die Zeit der möglichen Leichenbeseitigung kein gesichertes Alibi. Der Gastwirt habe sich zudem in unmittelbarer Nähe des Tatorts befunden und sein Wagen, ein anthrazitfarbener Opel-Astra-Kombi sei - entgegen den Aussagen aus der Familie - dort geparkt gewesen. "Wir haben keine Beweise, aber Indizien, dass uns aus der Familie, speziell vom Vater, nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde."
Eine Festnahme des Gastwirts, der seit 1988 in Lichtenberg wohnt, sei jedoch nicht möglich, da die Strafvereitelung zu Gunsten enger Angehöriger nicht strafbar sei. "Wir können ihn auch nicht zu einer Aussage zwingen." Darüber, ob die Mutter von Ulvi K., die 65 Jahre alte Elsa K., eingeweiht gewesen sei, wollte Dr. Tschanett nicht spekulieren.



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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 21:01
@jaska
Danke, genau diesen Artikel meinte ich und daraus die Passage :
Zitat von jaskajaska schrieb:Er habe allerdings für die Zeit der möglichen Leichenbeseitigung kein gesichertes Alibi. Der Gastwirt habe sich zudem in unmittelbarer Nähe des Tatorts befunden und sein Wagen, ein anthrazitfarbener Opel-Astra-Kombi sei - entgegen den Aussagen aus der Familie - dort geparkt gewesen.
"Wir haben keine Beweise, aber Indizien, dass uns aus der Familie, speziell vom Vater, nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde."


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 21:07
@BigMäc
@jaska

Der Florian berichtet eh`von einem roten Auto das er am Sachsenhäuschen beobachtet haben will.
Zitat von jaskajaska schrieb am 09.02.2015:Frankenpost, 23. Dezember 2003

Das Kind hatte im Dezember 2002 den Polizeibeamten zu einem Waldweg am nördlichen Ortsausgang von Lichtenberg in Richtung Lobenstein geführt. Hier, in der Nähe des so genannten "Sachsenhäuschens", einem leer stehenden alten Gebäude, zeigte er den Platz, an dem er Ulvi K. und dessen Vater gesehen haben will, als sie die in eine Plastikplane gewickelte Leiche von Peggy aus einem roten Auto ausluden und in den Wald trugen.
Das Sachsenhäuschen als Übergabeort würde aufgrund der Lage etwas außerhalb irgendwie auch mehr Sinn machen.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 21:10
Folge 4: Falsche Gewissheiten der Ermittler
https://www.antenne.de/programm/podcasts/geheimakte-peggy/ (Archiv-Version vom 24.03.2019)


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 21:40
@otternase
Zitat von otternaseotternase schrieb:Und hast Du den Artikel auch gelesen? Wenn dort davon die Rede ist, dass es problematisch und nur mit speziellen Methoden möglich sei, ‚eng beieinander liegende Zeitpunkte‘ auszulesen und als Beispiel für ‚eng beieinander liegend‘ 5 Sekunden angeführt werden, dann schließt Du daraus, dass der Gutachter sich um eine Viertelstunde vertan haben könne? Sehr steile These!
Das ist etwas ganz anderes. Dabei geht es allein nur um RELATIVE Zeiten, das könnte man dann sogar mikroskopisch messen. Da spielt nur der Abstand zwischen zwei Punkten auf der Skala einen Rolle bzw. die Länge einer Linie eine Rolle. Wie genau die Skala eingelegt wurde und wie dort der Spiel ist, spielt da aber gerade keine Rolle. Bei den absoluten Werten hat man aber einen ungenauen Fixpunkt.

Und die von Dir genannten +-120s/Tag ignorierst Du hier mal wieder vollständig. Ist die Uhr 5 Tage nicht gestellt worden, haben wir u.U. schon allein dadurch einen Abweichung von 10 Minuten. Wie gesagt, die aktuell gesicherte Sichtung ist nun mal 13:24 das kannst Du wenden wie Du willst, natürlich kannst Du es mit fiktiven noch nie in Erscheinung getretenen Zeugen behaupten, aber vielleicht sollte man schlicht und einfach mal etwas realistischer denken.

Ich denke, dass man das Thema jetzt auch schließen kann.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Und hat deshalb anschließend bei der Mutter nachgefragt, weil er sich an seine eigenen Worte nicht mehr erinnern konnte, aber die Mutter sich noch daran erinnerte? Sehr weit hergeholt...
Das kann durchaus sein, weil es u.U. für die Mutter von größere Bedeutung war. Und wie gesagt wird die Mutter schon sich einen zeitliche Vorstellung von dem Tag gemacht haben. Das wirst Du wohl kaum abstreiten können.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Das geht völlig am Thema vorbei. Keiner, jedenfalls ich nicht, will dem Zeugen oder der Mutter aus diesem Gespräch einen Strick drehen, keiner klagt den einen oder die andere an.
Du hast selber geschrieben "INSTRUIERT". Nach dem Duden bedeutet das "Anweisen". Vielleicht solltest Du da mit Deiner Wortwahl in Zukunft vorsichtiger sein! Instruieren war für mich so zu verstehen, dass die Mutter gesagt haben soll, dass der Zeuge diese Zeit jetzt zu sagen hat.

Wie gesagt, damals ist es dumm gelaufen. Man sollte bei solchen Dingen mit der Wortwahl schon etwas vorsichtiger sein.

@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ja, du hast Recht, ich habe keine Ahnung aber immerhin soviel das es ein seltsames Gschmäckle hat wenn man am Telefon Alibizeiten bespricht und da ist es mir wirklich mehr als scheißegal ob der Zeuge nach der Zeit gefragt hat oder ob die Mutter von sich aus ihn daran erinnert hat.
Scheißegal sollte es Dir eigentlich nicht sein, ob ein Zeuge fragt oder nicht. Und "Geschmäckle", naja in dem Fall gibt es viele Geschmäckle, leider auch besonders von Seiten der Ermittler, ausgerechnet an dem Tag wo UK sagt, dass er nicht verhört werden soll, geschehen seltsame Dinge. Wenn man allein das Wort "Geschmäckle" schon für Dich ausreichend ist, solltest Du auch mal an solchen deutlich wichtigeren Stellen anfangen.

Außerdem kennt niemand im einzelnen das Telefongespräch. Und ich denke, Du weißt nicht, wie man bei einer solchen Nachfrage selber reagiert. Man hat sich als quasi Betroffener intensiv damit auseinander gesetzt und - zumindest wie man sie sich vorstellt - im Kopf. Ja, es kann sein, dass die Antwort sehr spontan erfolgte oder es kann aber auch sein, dass die Mutter in Versuchung geführt wurde, da müsste man den Gesprächsverlauf kennen.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 21:54
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn man allein das Wort "Geschmäckle" schon für Dich ausreichend ist, solltest Du auch mal an solchen deutlich wichtigeren Stellen anfangen.
Achso und eins will ich Dir auch in Erinnerung bringen. Wenn bei Dir so ein Gespräch mit möglichen Zeugen ein "Geschmäckle" ist, Geier hat "aus versehen" nichts anderes versucht, als es um die Sache mit dem Blutfleck ging, obgleich er es auf jeden Fall hätte besser wissen müssen. Das muste er dann selber zugeben, sonst hätte es sicherlich für ihn schwere Konsequenzen bedeutet.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 22:31
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Ist die Uhr 5 Tage nicht gestellt worden, haben wir u.U. schon allein dadurch einen Abweichung von 10 Minuten.
Das ist genau das, was ich eingangs im allerersten Beitrag zum Thema schon schrieb:

Beitrag von otternase (Seite 4.390)
die absoluten Werte jedoch konnten, wenn der Fahrer vergessen hat, die Uhr zu stellen oder schludrig war, beliebig abweichen.
und ich bin auch darauf eingegangen, warum und wie ein Gutachter bei einem Linienbus diesen Effekt bemessen kann:
Bei einem Bus jedoch gibt es zusätzlich zu den Aufzeichnungen der Tachoscheibe auch den Fahrplan! Natürlich kann ein Bus Verspätung haben, aber zumindest grob dient das der Verfizierung der Aufzeichnung, zumindest in eine Richtung: zu früh fährt der Busfahrer an keiner Haltestelle ab, dann würde es sofort Beschwerden von Kunden hageln! Mindestens in eine Richtung kann also sicher die maximale Abweichung festgestellt werden.
Da zumindest am Startpunkt der Strecke der Bus zumeist pünktlich abfährt, kann dieser Punkt noch mehr als Korrekturmarke verwendet werden.
Wenn wir also mal annehmen, die Uhr ginge um 10 Minuten falsch, dann kann man das an einer Tagesscheibe eines Linienbusses ziemlich einfach ablesen, weil dann sämtliche Halte um rund 10 Minuten verschoben sind, wohingegen nur einzelne sich über eine Einzelfahrt ansammelnde, nach der nächsten Pause/Wende jedoch wieder verschwundene Abweichungen eben eine Verspätung kennzeichnen.

Das ist alles kein Hexenwerk.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, die aktuell gesicherte Sichtung ist nun mal 13:24
ganz genau! Nicht 13:14 aus dem Gutachten im ersten Prozess und nicht 13:30, die dazwischengerödelt wurden, sondern 13:24. Eine Angabe, die die Ermittler ganz genau seit dem Zeitpunkt so machen, seitdem MS ausgesagt hat! Ob da ein Zusammenhang besteht, wissen wir nicht, zeitliche Korrelation muss keineswegs Kausalität bedeuten, kann aber...
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Instruieren war für mich so zu verstehen, dass die Mutter gesagt haben soll, dass der Zeuge diese Zeit jetzt zu sagen hat.
hat sie ja auch. Sie hat ihm auf seine Frage hin eine Zeit genannt. Welche Motive dahinter steckten, wie überlegt das war, spielt dafür keine Rolle.

Es spielt eigentlich überhaupt keine Rolle, was sie gesagt hat und wie das Gespräch noch weiter verlief. Und ich will wie gesagt weder der Mutter noch dem Zeugen einen Strick daraus drehen. Der Gesprächsverlauf ist völlig ohne Belang!

Für mich der entscheidende Punkt war einzig und allein, dass der Zeuge gefragt hat, es nicht selbst wusste. Hätte er die Zeit selbst erinnert, hätte er nicht gefragt. Er hat aber gefragt, also ist klar, dass er sich nicht erinnerte oder mindestens unsicher war. Und mit genau dieser Unsicherheit muss seine Aussage dann auch gewertet werden. Es könnte so gewesen sein, wie er sagte, es könnte aber auch anders gewesen sein.
Es ist niemandem ein Vorwurf daraus zu machen, sich nicht zu erinnern oder nur vage zu erinnern. Der Zeuge hat ja auch schlussendlich deutlich genug gemacht in seiner Aussage, dass er keine genauen Angaben machen konnte. Ihm ist daher auch aus diesem Grunde keinerlei Vorwurf zu machen.
Und auch der Mutter kann man keinen Vorwurf machen, darüber mit dem Zeugen gesprochen zu haben, sie hat die Tragweite dessen vermutlich nicht sofort begriffen.

Einzig eines kann man aus der Episode zweifelsfrei ableiten: für den gesamten Zeitraum zwischen dem Zusammentreffen mit Hilmar K um ca. 13 Uhr und der Sichtung durch Nachbarn um ca. 16 Uhr hat UK keinerlei verlässliches Alibi. Irgendwann in diesem Zeitraum war er geraume Zeit beim Holzschichteln, aber definitiv nicht den gesamten Zeitraum, sondern nur einen Abschnitt davon, wann das war ist ungewiss und daher hat UK für keinen spezifischen Zeitpunkt ein sicheres Alibi.

Kein Alibi zu haben, macht ihn nicht zum Mörder. Viele andere hatten auch kein Alibi (so hat zB. automatisch auch der Zeuge demnach kein Alibi, aber keiner wirft ihm den Mord vor).
Aber es ist unredlich, aus so unsicheren Angaben ein minutengenaues Alibi herphantasieren zu wollen!
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn bei Dir so ein Gespräch mit möglichen Zeugen ein "Geschmäckle" ist, Geier hat "aus versehen" nichts anderes versucht, als es um die Sache mit dem Blutfleck ging, obgleich er es auf jeden Fall hätte besser wissen müssen.
das finde ich nicht vergleichbar. Es gibt da in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Regeln dazu, ich persönlich finde es nicht unzulässig, wenn ein Ermittler auch mit Lügen einen Zeugen oder Beschuldigten aus der Reserve lockt (zB. behauptet, ein Komplize habe bereits gestanden o.ä.)
Einen Unschuldigen kann man damit nicht reinreiten, der weiss ja dann nicht, was er zugeben soll, wird also höchstens leicht wiederlegbare Angaben machen, nur ein Lügner lässt sich damit reinlegen, und das wiederum finde ich keineswegs verkehrt.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 22:39
Alex9247 hat heute aus einem Artikel zitiert:
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Gudrun Rödels Welt ist schwarz und weiß. Ulvi: gut. Alle anderen: böse.
Ich möchte dir nichts schlecht es unterstellen, aber irgendwie kommst auch du so rüber, als siehst du absolut keine Graustufen wenn es um Ulvi K. geht.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Scheißegal sollte es Dir eigentlich nicht sein, ob ein Zeuge fragt oder nicht. Und "Geschmäckle", naja in dem Fall gibt es viele Geschmäckle, leider auch besonders von Seiten der Ermittler, ausgerechnet an dem Tag wo UK sagt, dass er nicht verhört werden soll, geschehen seltsame Dinge. Wenn man allein das Wort "Geschmäckle" schon für Dich ausreichend ist, solltest Du auch mal an solchen deutlich wichtigeren Stellen anfangen.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wenn bei Dir so ein Gespräch mit möglichen Zeugen ein "Geschmäckle" ist
Es ist zweifelsohne sonderbar, wenn zwei Zeugen (Dieter T. und Hilmar K.) sich bzgl. der Alibizeiten rückversichern oder rückversichern müssen, und das hinterlässt bei mir mit Verlaub nunmal nicht nur ein Gschmäckle sondern schon einen Geschmack in Anbetracht der Tatsache das hier ein Mordvorwurf im Raum steht bzw. stand. Außerdem war damals noch unklar wo das Kind bzw. die Leiche ist, wenn das nicht wichtig ist, was dann?

Wenn das Schicksal des Kindes dir nicht „wichtig“ genug erscheint dann wäre vielleicht ein Thread über die „bösen anderen“ eine Alternative

Achso und eins will ich Dir auch in Erinnerung bringen. Bis ich von der Existenz des Tonbands erfuhr welches das Geständnis enthält welchem der Erdal K. nicht widerspricht, habe ich trotz dem ganzen verdächtigem Gerödel auf Facebook, Behördenstress usw. noch für möglich gehalten, dass der aktuell Tatverdächtige den Ulvi K. als Bauernopfer mit in die Sache reinzieht. Das kann hier auch nachgelesen werden. Erst als ich vom Tonband erfahren habe, habe ich nochmal objektiv draufgeschaut, und stell dir vor das tut nicht weh! Deswegen musst du ja auch kein Fan von der Soko 2 werden, die sicherlich einige Böcke zuviel geschossen hat.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 23:02
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Daher ist es letztendlich egal, ob UK ein belegbares Alibi hatte. Gerichte müssen das dann schon widerlegen
Nö, wieso müssen Gerichte ein nicht belegbares Alibi widerlegen? Wenn der Beschuldigte/Angeklagte kein Alibi hat, hat er keines. Soll das Gericht ihm eines herzaubern?

Dass UK zur mutmaßlichen Tatzeit das Gegenteil eines wasserdichten Alibis hatte, wurde ja nun wieder einmal ausführlich erörtert. Ein Motiv hatte er auch. Soooo abwegig war es ja nun nicht, ihn in den engeren Kreis der Verdächtigen miteinzubeziehen.


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 23:20
@margaretha

Also der Beitrag um 16.40 ist der Hammer. Ich zitiere ihn jetzt nicht, er ist zu lang. So viel alten Kram zu finden, gute Arbeit. Sehr interessant (falls die Artikel wahrheitsgemäß berichten) wie widersprüchlich doch alle Aussagen der Fam K sind.
Muss auch nochmal betonen, dass ich es sehr stark finde, dass du umgedacht hast. Sogar wenn du immer mal andere Gedanken hast, die MIR nicht passen, dann erklärst du es so normal, dass ich es völlig plausibel finde. So geht es halt auch will ich damit sagen. Das verstehen die Fanatiker hier meist nicht...die denken immer man hat etwas gegen andere Ansichten... Dabei hat man nur was gegen Ignoranz.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:"Wir haben keine Beweise, aber Indizien, dass uns aus der Familie, speziell vom Vater, nicht die ganze Wahrheit gesagt wurde."
Das zieht sich bis heute. Der Vater kann sich nichtmal an ein so einschneidendes Erlebnis erinnern, wie es bei der heimlichen Aufzeichnung der Fall war.

@otternase
Sehr interessant die Sache mit dem Fahrtenschreiber, aber man wird nie den Kampf gegen einen Troll gewinnen. Und wenn, dann zeigt die Erfahrung, dass dann neue kommen.


Faszinierend, dass einer plötzlich viel mehr schreibt als sonst, während alle anderen gesperrt, oder ausgeschlossen sind:) Sprechen die sich ab? Nach dem Motto: übernimm du mal :)
Niedlich diese letzten Zuckungen...


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 23:40
Muss den zitierten Text nochmal von jaska aufgreifen:

Eine Festnahme des Gastwirts, der seit 1988 in Lichtenberg wohnt, sei jedoch nicht möglich, da die Strafvereitelung zu Gunsten enger Angehöriger nicht strafbar sei.

Ist es auch so, wenn einer der Täter nicht zur Familie gehört? Mal an die Juristen gerichtet.

Für mich ist der Vater allerdings irgendwie raus. Er war vorher interessant und weiß auch sicher mehr als er zugibt. Er müsste eigentlich unbeteiligt an der Verbringung sein, sonst wäre das abgehörte Gespräch anders verlaufen.

Er weiß sicher was sein Sohn getan hat, aber er kann das Gespräch nicht so geführt haben, wie es uns von der Presse berichtet wird, wenn er irgendwie geholfen hätte.
... Denkt man erstmal.

Andererseits ist er von der Schuld seines Sohnes überzeugt wie es rüberkommt. Aber dazu müssten sie ja mal darüber geredet haben. Dann hätte der Vater aber fragen müssen wo die Leiche ist, die UK niemals alleine wegschaffen konnte.
Er war aber über den Namen MS so erstaunt, also hört er dies in dem Gespräch das erste Mal.

Das ist etwas komisch. Habt ihr da Theorien?


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Peggy Knobloch

26.03.2019 um 23:41
mich interessiert mal eine ganz andere Frage:

angenommen, auf welche Art auch immer, es gelinge den Ermittlern, den Fall aufzuklären und rein hypothetisch angenommen, der Inhalt des Tonbandes, die Aussage des UK gegenüber seinem Vater würde sich als wahr herausstellen:

was würde dann MS drohen? Er wäre demnach zwar nicht der Täter, aber der Anstifter. Dem Anstifter zu einem Mord drohen doch im Prinzip die gleichen Strafen und es gelten die gleichen Verjährungsfristen wie bei dem Mörder selbst. Demnach also könnte auch danach MS noch verurteilt werden, selbst wenn er nicht der Mörder war? Habe ich das juristisch richtig verstanden?

und was würde UK drohen? Er wurde freigesprochen, eine erneute Anklage und Verurteilung würde ihm daher nicht drohen. Aber er sass ja nie wegen des Mordvorwurfs ein, sondern einzig aufgrund des sexuellen Missbrauchs an Kindern. Und er wurde aus der psychiatrischen Klinik entlassen nicht unmittelbar aufgrund des Freispruchs, sondern weil nach dem Freispruch eine neue Begutachtung seiner Gefährlichkeit unter Berücksichtigung des Freispruchs erfolgte. Würde nun bewiesen, dass er doch der Täter war, müsste doch folgerichtig erneut eine Begutachtung seiner Gefährlichkeit auch unter Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse erfolgen, welche dann auch eine erneute Unterbringung in der psychiatrischen Klinik zur Folge haben könnte?

Könnte dies der Grund sein, warum die BI momentan auf allen Kanälen rumrödelt?


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 00:18
@otternase
So wie ich als Laie das verstehe müsste sich im Fall von Ulvi K. entweder eine Urkunde als falsch erweisen, die im Wiederaufnahmeverfahren verwendet wurde oder er müsste glaubhaft gestehen. Dieses "glaubhaft" ist sicher das größte Problem, zumal gerade an der Glaubhaftigkeit jahrelang effektiv gesägt wurde, so dass hier ein zweifelsfreies Urteil nicht zu erwarten wäre.
Ich sehe da eine sehr sehr geringe bis nicht-existente Wahrscheinlichkeit an, dass hier noch juristisch etwas gegen ihn unternommen werden kann. Inwiefern die aktuellen Entwicklungen Einfluss haben können auf die Einschätzung der Gefährlichkeit und eine mögliche "Entlassung" in die unüberwachte Freiheit weiß ich nicht. Die Bewährungsauflagen sind noch bis Sommer nächsten Jahres in Kraft, dann muss wohl neu entschieden werden, oder gibt es einen Automatismus, wonach ohne weitere Untersuchungen eine Entlassung erfolgt?

Im Fall von Manuel S. gibt es Stand jetzt keine Beweise, die ihm eine Tatbeteiligung nachweisen. Dann verbleibt erst mal die Verbringung und die wäre mittlerweile verjährt. Bei einer beweisbaren Anwesenheit während der Tat müsste erst mal eruiert werden, inwiefern hier wirklich eine Anstiftung zur Tötung aus der Bemerkung "halte ihr den Mund zu" nachzuweisen ist oder doch nur eine Art "Missverständnis", also keine Absicht, das Mädchen tatsächlich töten zu lassen.

Das alles ist super hypothetisch, ich seh da keine großen Chancen momentan, juristisch einwandfrei den Fall noch zu lösen.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 00:25
Zitat von jaskajaska schrieb:Ich sehe da eine sehr sehr geringe bis nicht-existente Wahrscheinlichkeit an, dass hier noch juristisch etwas gegen ihn unternommen werden kann.
das sehe ich ganz genau so. Aber darum ging es mir nicht. Mir geht es um die Frage, wie eine Begutachtung abläuft und welche Aspekte dabei Berücksichtigung finden bzw. finden dürfen. Meiner persönlichen Meinung nach müssten dort absolut alle Erkenntnisse über die Person einfliessen, egal ob juristisch verwertbar oder nicht. Also auch wenn er aufgrund Strafklageverbrauch nicht erneut angeklagt und verurteilt werden kann, sollten meiner Ansicht nach bei der Begutachtung hinsichtlich möglicher Gefährlichkeit mögliche Indizien oder gar Beweise für seine Tatbeteiligung Berücksichtigung finden.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 00:38
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Sehr interessant (falls die Artikel wahrheitsgemäß berichten) wie widersprüchlich doch alle Aussagen der Fam K sind.
Davor verschließen halt manche die Augen, werden aber nicht müde, immer wieder zu betonen, wie wenig verläßlich die Angabe der Mutter von MS, dass diese UK mittags auf der Bank gesichtet hat, sei. Und das, obwohl UK selbst eingeräumt hat, um dieses Zeit dort gesessen zu haben. Aber klar, das war sicher wieder eine von UKs Phantasiegeschichten.
Zitat von otternaseotternase schrieb:Würde nun bewiesen, dass er doch der Täter war, müsste doch folgerichtig erneut eine Begutachtung seiner Gefährlichkeit auch unter Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse erfolgen, welche dann auch eine erneute Unterbringung in der psychiatrischen Klinik zur Folge haben könnte?
„Bewiesen“ im eigentlichen Sinne würde dem UK da ja nichts (mehr). Lediglich im Zuge des Strafverfahrens gegen MS könnten sich neue Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung des UK ergeben, was für diesen aber strafrechtlich folgenlos wäre. Ob die neuen Erkenntnisse bedeutsam für die gegen UK verhängten Maßregeln im Missbrauchsprozess sind, hängt von den Umständen ab.

Die für UK zuständige Vollstreckungskammer kann jederzeit prüfen und muss dabei immer eine Gefährlichkeitsprognose erstellen, ob eine erneute Unterbringung von UK im BKH erforderlich ist oder ob es dabei bleiben kann, dass er als milderes Mittel in der betreuten Wohngruppe bleibt, wo er seit 2015 ist. Wenn es in dieser geschlossenen Wohngruppe relativ gut läuft, wird UK wohl nicht ins BKH zurückmüssen, egal welche Erkenntnisse das Ermittlungsverfahren gegen MS bringt. Sicher ist die Allgemeinheit (sprich Kinder) vor UK ja durch die Unterbringung in der Wohngruppe. Letztlich sind da aber wieder die Gutachter gefragt.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 05:38
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ulvi Kulac ist mitnichten so wie er von seiner Betreuerin dargestellt wird. Man könnte ja fast schon böse behaupten, daß er ihr da in den Rücken gefallen ist, da er sich recht gut präsentiert hat, und keinesfalls als der trottelige Geschichtenerzähler der er ja lt. GR ist. Zeitweise kann er vielleicht nicht immer dem Gespräch folgen, aber er versteht schon worum es geht und hat auch genug IQ o. Anstand den Namen des Mollath erstmal nicht zu sagen. Das eigentlich doch komplexe Wort „Fußfessel“ benutzt er spontan. Vielleicht sind das aber auch die Erfolge der Therapien?
So ist es. Wer die Sequenzen aus dem Tathergangs-Rekonstruktionsvideo kennt wird sicherlich einen Unterschied erkennen, wie Ulvi damals und heute reagiert. Damals sagte er bei diesem Bild, dann hat die Peggy die Augen zugemacht. Was er ja gar nicht hätte sehen können. Aber selbst auf diese Ungereimtheit sind die Ermittler nicht eingegangen. Ist doch nur ein kleiner "Schönheitsfehler" gewesen bei dem Geständnis?


Ulvi Video-Tatrekonstruktion

Und auf dem Bild ist auch nicht zu ersehen, dass sich U.K. in irgendeiner Form auf Peggy gelegt haben könnte, damit er sie ohne Gegenwehr hätte ersticken können.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 06:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Davor verschließen halt manche die Augen, werden aber nicht müde, immer wieder zu betonen, wie wenig verläßlich die Angabe der Mutter von MS, dass diese UK mittags auf der Bank gesichtet hat, sei. Und das, obwohl UK selbst eingeräumt hat, um dieses Zeit dort gesessen zu haben. Aber klar, das war sicher wieder eine von UKs Phantasiegeschichten.
Sagt Otto Lapp. Aber woher will er das wissen? Wieso brauchte man die Zeugin E.S. dann für eine glaubhafte Sichtung, wenn U.K. das ausgesagt hätte. Und wie ich schon schrieb, wäre es doch notwendig gewesen, dass U.K dann Peggy hätte hinter rennen müssen und dann beide zusammen in die Richtung der Gärten gelaufen sein müssten. Was niemand gesehen hat, bzw. auch unsinnig ist.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 06:37
Zitat von WaidmannWaidmann schrieb am 11.04.2014:Die Zeugin sah Ulvi auf der Bank sitzen,als sie auf ihre Einkaufsfahrt ging und sagte aus,dass er in Arbeitskleidung war und einen Essensträger dabei hatte.

Das heisst also,Ulvi ist mit dem Essensträger an der Kirchgasse vorbeigelaufen (wo er das Essen hätte abgeben sollen) und hat sich auf die Bank am Henri-Marteau-Platz gesetzt.Nachdem die Zeugin vorbeifuhr und ihn gesehen hat,ist ihm wohl wieder eingefallen,dass er ja Essen dabei hat,ist dann wieder zurückgelaufen zur Kirchgasse,hat das Essen an die Tür gehängt,um dann rechtzeitig wieder auf der Bank zu sitzen,damit ihn die Zeugin auf ihrer Rückfahrt wieder sehen konnte.

Ist doch alles schlüssig,oder?
Und dann soll U.K. auch noch den Essensträger dabei gehabt haben. Ist ja klar. Den hat aber U.K. dann auch noch schnell an die Tür gehängt, bevor die Jagd auf Peggy begann!


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 06:51
@MrSpocks
Hattest Du schon mal mit Geistig Behinderten zu tun?
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Sagt Otto Lapp. Aber woher will er das wissen? Wieso brauchte man die Zeugin E.S. dann für eine glaubhafte Sichtung, wenn U.K. das ausgesagt hätte.
Das sagt nicht Lapp, das sagte Ulvi K. Der schon früh erzählte, auf Peggy gewartet und mit ihr gesprochen zu haben. Die Anwesenheit im Ortskern zwischen 12.50 und mind. 13.45 (eher später) ist durch mehrere Zeugenaussagen bestätigt. Elke S. war eine davon. Aber auch Ulvi K.s Eltern gehören dazu, die ihn ja zum Holzschlichten und zum Essen austeilen geschickt haben um diese Zeit. Manuel S. hat angegeben, Ulvi K. gesehen zu haben und Hilmar K. hielt sogar ein Schwätzchen mit ihm.
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:wäre es doch notwendig gewesen, dass U.K dann Peggy hätte hinter rennen müssen
Nicht zwangsläufig. Das hängt nur davon ab wie das Mädchen die Situation eingeschätzt hat. Was bei Neunjährigen völlig falsch sein kann.
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Was niemand gesehen hat, bzw. auch unsinnig ist.
Ist zwar schwer zu kapieren, aber gerne noch einmal: keinen Zeugen zu haben für irgendetwas beweist gar nichts. Fakt ist, das Mädchen wurde am 7. Mai 2001 in Lichtenberg ermordet. Unabhängig vom Täter. Dafür gibt es ausser dem/den Täter/n keine Zeugen. Das kann bedeuten, dass wirklich zu dieser Zeit niemand in der Nähe war oder dass Jemand eine Beobachtung machte und diese nicht für wichtig hielt, der Polizei mitzuteilen oder aber Jemand sah etwas und traute sich nicht, mit der Polizei zu sprechen oder aber wie im Fall von Florian L., der etwas sah, es aber nicht in vernünftige Worte fassen konnte.
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Und dann soll U.K. auch noch den Essensträger dabei gehabt haben. Ist ja klar. Den hat aber U.K. dann auch noch schnell an die Tür gehängt, bevor die Jagd auf Peggy begann!
Woher hätte denn Frau S. von Ulvi K.s Auftrag wissen sollen? Und schau Dir gern mal die Entfernungen an, das sind so kurze Strecken, dass dieses Lächerlichmachen einfach fehl am Platz ist. Auf der einen Seite will man Ulvi K. als völligen Traumtänzer beschreiben und auf der anderen soll er dann in der Lage sein, effektiv seine Wege und Stationen zu planen, um Zeit zu sparen.
Die "Jagd auf Peggy" ist geschmacklos und völlig unnötig. Da muss man schon ne überbordende Phantasie haben.


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Peggy Knobloch

27.03.2019 um 07:03
Zitat von jaskajaska schrieb:MrSpocks schrieb:
Und dann soll U.K. auch noch den Essensträger dabei gehabt haben. Ist ja klar. Den hat aber U.K. dann auch noch schnell an die Tür gehängt, bevor die Jagd auf Peggy begann!
Woher hätte denn Frau S. von Ulvi K.s Auftrag wissen sollen? Und schau Dir gern mal die Entfernungen an, das sind so kurze Strecken, dass dieses Lächerlichmachen einfach fehl am Platz ist. Auf der einen Seite will man Ulvi K. als völligen Traumtänzer beschreiben und auf der anderen soll er dann in der Lage sein, effektiv seine Wege und Stationen zu planen, um Zeit zu sparen.
Die "Jagd auf Peggy" ist geschmacklos und völlig unnötig. Da muss man schon ne überbordende Phantasie haben.
Hast du nicht den engen Zeitplan in Erinnerung? Peggy hätte doch längst die Wohnung erreicht, wenn U.K. noch den Essensträger an die Tür von H.K. gehängt hätte. Warum sind solche "Kleinigkeiten" hier so unwichtig? Wo wäre der Essenträger denn jetzt, wenn U.K. ihn nicht mehr an die Tür hätte hängen können?

Höre dir den Podcast 4 an.... dann wirst du merken, dass es so überhaupt nicht gewesen sein kann.


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