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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

26.02.2019 um 22:30
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Du hast da viermal das Wort "aber" drin stehen!
Das habe ich extra so geschrieben, weil ich diesem Band noch nicht über den Weg traue.
Ich möchte schon fast mit Dir wetten das das verpufft , der Fall ist doch wie verhext.


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 22:34
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Das habe ich extra so geschrieben, weil ich diesem Band noch nicht über den Weg traue.
Und warum nichzt? Bzw. aus welchen Gründen?


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 22:49
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und warum nichzt? Bzw. aus welchen Gründen?
Zuviel hochgepuscht ,wie @emz gerne schreibt durchstochen worden und das wir mit UK einen Geschichtenerzähler haben bei dem das wohl krankhaft ist , was bedeutet das das was er Mutter und Vater erzählt jetzt überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen muss , um dieses Problem wird es kaum ein herum mannövern geben .


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 23:02
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:was bedeutet das das was er Mutter und Vater erzählt jetzt überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen muss , um dieses Problem wird es kaum ein herum mannövern geben .
@CrimeHunter
Das Problem mit seiner Glaubhaftigkeit ist den Ermittlern doch durchaus bewusst aber dennoch hat man sich zu dieser etwas außergewöhnlichen Erm.-Methode entschlossen und wird Gründe dafür haben.

Jetzt nur mal als Beispiel; seitens der BI wird vehement bestritten, daß der UK mit dem derzeit Beschuldigten 2001 engeren Kontakt hatte. Der MS wird vermutlich im Falle des gemeinschaftl. begangenen Mordes gleiches behaupten. Sollte im Rahmen dieser Befragung noch als side effect herauskommen, dass mehr als 50% der Befragten es nicht ausschließen können, weil der UK manchmal dem MS auf der Baustelle bzw. im Renovierungshaus half oder weil die Beiden ziemlich oft im Zwick die Köpfe zusammen gesteckt haben. Dann haben die Ermittler doch 'ne Erkenntnis gewonnen und ein weiteres Teilchen.


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 23:05
@OpLibelle
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb am 22.02.2019:Zum einen, zur Verhältnismäßigkeit:
Offenbar wird oder wurde das Band ja nur einer sehr kleinen und vermutlich genau umrissenen Gruppe von Personen vorgespielt. Das ist ja nun etwas ganz anderes, als hätte man es einem lokalen Radiosender zur Ausstrahlung übergeben. Wie und durch wen das Band zu Herrn Lapp kam, weiß ich nicht. Von Lapp einmal abgesehen, ist die Aufzeichnung (nur!) durch die Presserklärung von U.K.s Anwältin öffentlich thematisiert worden, nicht von den Ermittlungsbehörden.
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb am 22.02.2019:Zum anderen, zu den Motiven der Ermittler:
Mag es sein, dass es den Ermittlern eben *nicht* darum geht, dass irgendwelche Ex-Nachbarn über die Glaubwürdigkeit einer auf einem 17 Jahre alten Tondokument festgehaltenen Aussage eines früheren Beschuldigten zu spekulieren, auch wenn sie dies vielleicht den Betroffenen gesagt haben? Sondern die Ermittler damit etwas ganz anderes bezwecken, und zwar *nicht* etwa nur "ein Schütteln der Box" oder den Versuch "doch noch jemanden zum Reden zu bringen"? Mehr als nur Stimmungsmache? Ich kann mir sehr gut einige andere Motive vorstellen.
Kann ich beiden Punkten nur vollumfänglich zustimmen!


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 23:30
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wie ist das jetzt mit der Strafanzeige &Co, die wurde lt. der Anwaltshomepage am 21.9., also letzten Donnerstag gestellt. Wie geht das jetzt weiter? Wie wird das geprüft und wie lange wird das ungefähr dauern?
Seriös kann Dir keiner sagen, wie die Staatsanwaltschaft damit umgehen wird. Zudem muss man bzgl. der von Frau RAin Henning bzw. Frau Rödel bzw. Herrn Kulac erhobenen Vorwürfe wohl etwas trennen:

Bei dem Vorwurf des § 385b StGB (Verletzung von Dienstgeheimnissen) ist keiner der drei Geschädigter oder Beschuldigter. Da ein tatbestandsmäßiges Verhalten nicht erkennbar ist, wird , mangels Anfangsverdachts auch kein Ermittlungsverfahren eröffnet werden. Vielmehr kann man den Vorgang zu den Akten legen, und zwar ohne, dass Frau Henning oder sonstwer darüber je eine Mitteilung erhält.

Bei dem Vorwurf des § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) liegt ebenfalls kein tatbestandsmäßiges Handen vor, so dass auch hier kein Anfangsverdacht gegeben ist und kein Ermittlungsverfahren eröffnet wird. Da Herr Kulac der (vermeintliche) Geschädigte ist, wird man dies seiner Anwältin per einfachen Brief mitteilen. Ohne Hast, in vielleicht sechs bis acht Wochen.

Prüfen könnte man ein Verfahren gegen Rödel und Henning wg. § 164 StGB (falsche Verdächtigung). Der Gesetzestext lautet: "Wer einen anderen bei ... einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger ... wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren ... gegen ihn herbeizuführen ..., wird ... bestraft."

Im Bezug auf den Vorwurf des § 201 StGB könnte das gegeben sein. Diese lautet: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ... das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt ...".

Nun dürfte Frau Rödel und auch Frau Henning vermutlich bekannt sein, dass die Aufnahme eben genau nicht unbefugt, sondern im Gegenzeil, auf Befugung durch einen richtlerlichen Beschluss erfolgte. Damit erfolgten ihre Anwürfe wider besseres Wissen. Mit dieser Argumentation könnte man wohl gegen die beiden ermitteln. Man kann es aber auch lassen. Es liegt wg. seiner relativen Bedeutungslosigkeit eher im Bereich des Ermessensspielraums.

Ich bin mir sicher, man kann aber auch zu anderen Prognosen über die Sache gelangen.


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Peggy Knobloch

26.02.2019 um 23:45
Danke @OpLibelle
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Prüfen könnte man ein Verfahren gegen Rödel und Henning wg. § 164 StGB (falsche Verdächtigung). Der Gesetzestext lautet: "Wer einen anderen bei ... einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger ... wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat ... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren ... gegen ihn herbeizuführen ..., wird ... bestraft."

Im Bezug auf den Vorwurf des § 201 StGB könnte das gegeben sein. Diese lautet: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt ... das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt ...".

Nun dürfte Frau Rödel und auch Frau Henning vermutlich bekannt sein, dass die Aufnahme eben genau nicht unbefugt, sondern im Gegenzeil, auf Befugung durch einen richtlerlichen Beschluss erfolgte. Damit erfolgten ihre Anwürfe wider besseres Wissen. Mit dieser Argumentation könnte man wohl gegen die beiden ermitteln. Man kann es aber auch lassen. Es liegt wg. seiner relativen Bedeutungslosigkeit eher im Bereich des Ermessensspielraums.
Muss man ja nicht tun aber die Betreuerin ein bisschen vom hohen Roß runter holen mit diesen unsäglichen Anschuldigungen täte ganz gut .


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 00:03
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:und das wir mit UK einen Geschichtenerzähler haben bei dem das wohl krankhaft ist , was bedeutet das das was er Mutter und Vater erzählt jetzt überhaupt nicht der Wahrheit entsprechen muss , um dieses Problem wird es kaum ein herum mannövern geben .
wir haben einen "Geschichtenerzähler" der seinen Vater anflehte, dass er ihm glauben möge, dass MS am Tod von Peggy beteiligt war.

ausgerechnet der MS, der nach den hochspezialisierten Untersuchungen der sterbl Überreste Peggys erneut in den Focus der Ermittler rückte und der gestand, Peggy entsorgt zu haben

UK sollte vielleicht ins Ermittlerteam wechseln, mit seiner zutreffenden Fantasie wäre er eine echte Bereicherung für ungelöste Fälle *Ironie*

ich erinnere mich im Übrigen gar nicht, dass in der Tathergansanalyse des Alexander Horn MS Erwähnung fand....


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 00:44
Zitat von lawinelawine schrieb:wir haben einen "Geschichtenerzähler" der seinen Vater anflehte, dass er ihm glauben möge, dass MS am Tod von Peggy beteiligt war.

ausgerechnet der MS, der nach den hochspezialisierten Untersuchungen der sterbl Überreste Peggys erneut in den Focus der Ermittler rückte und der gestand, Peggy entsorgt zu haben
Dann hat er in diesem Fall möglicherweise die Wahrheit gesagt. In anderen Fällen hat er aber nachweislich nicht die Wahrheit gesagt. Man kann sich da ja nicht nur die Rosinen rauspicken und seine Lügen ignorieren.
Es ist nach wie vor sehr schwierig herauszufinden wann U.K. die Wahrheit sagt und wann nicht. Umso mehr kann man froh sein, wenn sich Zeugen oder Beweise finden, die seine Aussagen entweder bestätigen oder als unwahr entlarven.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 01:27
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:Ich bin mir sicher, man kann aber auch zu anderen Prognosen über die Sache gelangen.
Ich denke nicht. Auf keinen Fall ist hier § 353 b StGB einschlägig, der lautet (Auszug):



„§ 353b
Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht

(1) Wer ein Geheimnis, das ihm als

1. Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder
3. Person, die Aufgaben oder Befugnisse nach dem Personalvertretungsrecht wahrnimmt,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft....“.



Man kann schon darüber streiten, ob das Band „unbefugt“ gewissen Zeugen vorgespielt wurde, immerhin geht es es ja um Zwecke der Strafverfolgung, und da sind Ermittler nun mal zu so manchem befugt.

Auf keinen Fall aber werden durch das Vorspielen des Bandes „wichtige öffentliche Interessen gefährdet“. Welche sollten das sein? § 353 b StGB schützt seinem eindeutigen Wortlaut nach überhaupt nicht die Privatspäre, sondern ausschließlich wichtige öffentliche Belange. Ergo: § 353 b StGB ist hier, was sich auf den allerersten Blick ergibt, nicht verletzt.

Auch § 201 StGB ist nicht berührt, da nun mal für die Aufnahme eine richterliche Genehmigung vorlag. Diese Anzeige wird mit Gewissheit ebenfalls im Sande verlaufen.

Und was die erhobenen Dienstaufsichtsbeschwerden angeht, wird es wie üblich ablaufen: Es werden dienstliche Äußerungen der betroffenen Beamten zu den erhobenen Vorwürfen eingeholt, und dann wird entschieden. Ein paar Wochen kann auch das dauern.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 04:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Auch § 201 StGB ist nicht berührt, da nun mal für die Aufnahme eine richterliche Genehmigung vorlag. Diese Anzeige wird mit Gewissheit ebenfalls im Sande verlaufen.
Da würde mich aber interessieren, warum der Richter das dann nicht gewürdigt hat im Urteil. Auch würde mich interessieren, zu was denn dieser Tonbandmitschnitt überhaupt gedacht war, wenn er so dann überhaupt keine Rolle spielte im Ermittlungsverfahren.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 08:53
@OpLibelle

Herzlichen Dank für die ausführliche und gut verständliche Antwort. Um abschätzen zu können wie es im Hinblick auf eine Prozess gegen MS evtl. weitergehen kann muss man wohl ein paar Annahmen treffen.


Erste Annahme: MS und UK - und nur diese beiden - sind tatbeteiligt und hatten sich kurz- oder mittelfristig zum Missbrauch an Peggy für den 7.5.2001 verabredet.
Zweite Annahme: Es kam nicht zum Missbrauch, da Peggy zunächst fliehen konnte, kurz darauf aber eingeholt und wegen ihre Schreie von den beiden 'ruhiggestellt' wurde. Bei dieser 'Ruhigstellung' kam sie zu Tode, wer von den beiden die Schuld daran trägt ist unerheblich da die Tat gemeinschaftlich begangen wurde.

Könnte nun die Staatsanwaltschaft auf Basis dieser Annahmen überhaupt eine erfolgversprechende Anklage wg. Mordes zur Verdeckung einer Straftat formulieren?
Hätten wir es hier nicht eher mit einer grobfahrlässigen Tötung zu tun? Auch diese wäre nach meinem Verständnis noch nicht verjährt und MS könnte also für dieses Verbrechen angeklagt werden.

https://www.verjaehrungsfristen.org/totschlag




@OpLibelle
Natürlich käme die Tatbeteiligung von U.K. zur Sprache und müsste ggf. auch bewiesen werden, wenn die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord lautet.
Um eine Tatbeteiligung des UK beweisen zu können müsste also in diesem Fall (Anklage auf gemeinschaftlichen Mord) auch (wieder) gegen ihn ermittelt werden. Sollte dies tatsächlich eintreten, wird das sicher Herzrasen bei einigen Protagonisten auslösen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 08:58
@Dwarf
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Es ist nach wie vor sehr schwierig herauszufinden wann U.K. die Wahrheit sagt und wann nicht. Umso mehr kann man froh sein, wenn sich Zeugen oder Beweise finden, die seine Aussagen entweder bestätigen oder als unwahr entlarven.
Genau.
Aber wenn das versucht wird ist es auch wieder nicht recht.


@Hercule-Poirot
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Um eine Tatbeteiligung des UK beweisen zu können müsste also in diesem Fall (Anklage auf gemeinschaftlichen Mord) auch (wieder) gegen ihn ermittelt werden.
Das ist ohne ein erneutes Wiederaufnahmeverfahren (diesmal zuungunsten des (ehem.) Verurteilten) nicht möglich.
Und die Gründe dafür sind wenig aussichtsreich: https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 10:10
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Auch würde mich interessieren, zu was denn dieser Tonbandmitschnitt überhaupt gedacht war,
Na dazu:
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Es ist nach wie vor sehr schwierig herauszufinden wann U.K. die Wahrheit sagt und wann nicht. Umso mehr kann man froh sein, wenn sich Zeugen oder Beweise finden, die seine Aussagen entweder bestätigen oder als unwahr entlarven.
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:wenn er so dann überhaupt keine Rolle spielte im Ermittlungsverfahren.
Im Ermittlungsverfahren spielte er schon eine Rolle. Vielleicht meinst du den Prozess im Jahre 2004. Da bist du ja im Besitz der Unterlagen und des Urteils und kannst selber nachlesen, welche Rolle der Tonbandmitschnitt dort damals spielte. In der Hauptverhandlung wurde er ja erwähnt
Zitat von jaskajaska schrieb:Aber wenn das versucht wird ist es auch wieder nicht recht.
Eben. Aufklärung darf gerne sein, aber bitte nur zu den Bedingungen, die sich gewisse Leute vorstellen. Vor allen Dingen darf diese Aufklärung nicht dazu führen, dass dabei etwas herauskommt, was nicht sein darf.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 11:07
Zitat von jaskajaska schrieb:Genau.
Aber wenn das versucht wird ist es auch wieder nicht recht.
Wem ist das nicht recht? Der BI? Das ist deren Problem. Es geht darum aufzuklären was mit Peggy geschehen ist.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 11:36
@Dwarf
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Man kann sich da ja nicht nur die Rosinen rauspicken und seine Lügen ignorieren.
Es ist nach wie vor sehr schwierig herauszufinden wann U.K. die Wahrheit sagt und wann nicht.
Genau das ist das Problem - es bleibt nichts anderes übrig als die Rosinen - welche aber im besten Fall auch die Wahrheit sein sollten - aus den Lügen herauspicken.

ich vermute das keine Version in Gänze der Wahrheit entspricht - da können verschiedene Situationen an verschiedenen Tagen durcheinander gewürfelt sein - dann noch die zahlreichen Vernehmungen in denen Anteile der Handlung mir stark von Ermittlern geprägt erscheinen und die UK auch weiterhin in " die Wahrheit " eingebaut haben könnte.


@Andante

das sehe ich genauso .
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da ist also nun ein Beschuldigter, nämlich Manuel S. Gegen diesen hat man bisher nicht genug in der Hand, um ihn des Mordes an Peggy anzuklagen. Man hat vielleicht genug, um ihm die Verbringung nachzuweisen, aber keinen Mord.

Und nun wird das Band mit dem Vater-Sohn-Gespräch aus dem Archiv geholt, auf dem UK den MS der Mittäterschaft beschuldigt. Das erste brauchbare Indiz auf einen möglichen Mord durch den Beschuldigten mit Einzelheiten zum möglichen Tatverlauf!

Aber natürlich wird die Verteidigung des Beschuldigten diesen Hinweis im Prozess zerpflücken, indem sie, absolut nicht zu Unrecht, darauf hinweist, dass der Zeuge, nämlich UK, aus verschiedenen Gründen ja nun nicht gerade der zuverlässigste und die Geschichte auf dem Band gelogen ist. Und das wäre das Ende des Prozesses, Freispruch in dubio pro reo.

Weitere Zeugen bzw. Beweise für einen Mord durch MS gibt es nicht. Es gibt nur das Band.



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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 11:41
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:@OpLibelle

Natürlich käme die Tatbeteiligung von U.K. zur Sprache und müsste ggf. auch bewiesen werden, wenn die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord lautet.
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Um eine Tatbeteiligung des UK beweisen zu können müsste also in diesem Fall (Anklage auf gemeinschaftlichen Mord) auch (wieder) gegen ihn ermittelt werden. Sollte dies tatsächlich eintreten, wird das sicher Herzrasen bei einigen Protagonisten auslösen.
Zitat von jaskajaska schrieb:Das ist ohne ein erneutes Wiederaufnahmeverfahren (diesmal zuungunsten des (ehem.) Verurteilten) nicht möglich.
Und die Gründe dafür sind wenig aussichtsreich: https://dejure.org/gesetze/StPO/362.html
Muss man hier nicht unterscheiden zwischen Ermittlungen im Mordfall, indem der Freigesprochene für eine Tatbeteiligung in Frage kommt und somit ganz automatisch in die Ermittlungen einbezogen werden muss, und einer erneuten Anklage des U.K.?


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 12:02
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Könnte nun die Staatsanwaltschaft auf Basis dieser Annahmen überhaupt eine erfolgversprechende Anklage wg. Mordes zur Verdeckung einer Straftat formulieren?
Hätten wir es hier nicht eher mit einer grobfahrlässigen Tötung zu tun? Auch diese wäre nach meinem Verständnis noch nicht verjährt und MS könnte also für dieses Verbrechen angeklagt werden.
Fahrlässige Tötung ist nicht gleich Totschlag (und Totschlag ist nicht Mord), auch nicht in Bezug auf die Verjährungsfirsten.

Aber davon ab: Die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit ist nicht immer einfach. Ich hole mal etwas aus:

Man unterscheidet grundsätzlich drei Formen von Vorsatz: 1.) Absicht: Der Täter will das Ergebnis, 2.) Direkter Vorsatz: Der Täter weiß, was als Ergebnis seiner Tat herauskommen wird, 3.) billigende Inkaufnahme: Dem Täter ist das Ergebnis egal. Und dann kommt erst die Fahrlässigkeit.

Nehmen wir einmal an, Du willst Deinen Erbonkel umbringen, um sein Vermögen zu erben. Dazu mischt Du ihm Gift unter sein Kaffeepulver. Am nächsten Tag kocht er sich Kaffee, trinkt und stirbt. Vorsatzform: Absicht. Du wolltest ja seinen Tod.

Zweiter Fall: Wie vor, nur dass Dein Erbkonkel seinen Kaffee immer zusammen mit seiner Nachbarin trinkt, was Du auch weißt. Ergebnis: Beide Tod. Vorsatzform bzgl. der Nachbarin: Direkter Vorsatz. Du hast im Voraus gewußt, dass es so kommen würde, auch wenn die Tötung der Nachbarin nicht Deine unmittelbare Absicht war, weil für Dein Erbe egal.

Dritter Fall: Wieder wie vor, nur dass diesmal beim Kaffetrinken nicht nur die Nachbarin dabei ist, sondern auch noch die Schwester der Nachbarin, von der Du weißt, dass sie ab und an mal - aber nicht immer - beim Kaffeetrinken dabei ist. Ergebnis: Alle drei Tod. Vorsatzform bzgl. der Schwester der Nachbarin: Billigende Inkaufnahme, es war Dir schlichtweg egal.

Vierter Fall: Wieder wie vor, nur das diesmal gerade der Postbote an der Tür klingelt und sich - was er sonst nie tut - ausnahmsweise auch auf einen Kaffee einladen läßt. Ergebnis: Alle vier Tod. Vorsatz bzgl. des Postboten: Eher keiner, hier dann eher fahrlässige Tötung.

Der Unterschied liegt allein im sog. "subjektiven Bereich". Was hat sich der Täter gedacht? Hat er sich gedacht "mir doch egal", ist es billigende Inkaufnahme, hat er sich gedacht "wird schon gutgehen" ist es Fahrlässigkeit.

Wie problematisch die Abgrenzung sein kann, siehst Du in der Diskussion um Opfer von privaten Autorennen auf öffentlichen Straßen. Die unteren Instanzen haben auf Mord erkannt, weil es den Fahrern doch offenbar egal war, ob sie jemanden über den Haufen fahren. Der BGH hat gesagt, so einfach ist das ja nun nicht. Wer ein Rennen fährt, will es auch gewinnen und also heil ankommen und also ist seine innere Haltung eher "wird schon gutgehen".

Der Gesetzgeber hat bei einigen Tötungsdelikten hier eine recht elegante Lösung eingebaut, nämlich bei der Körperverletzumg mit Todesfolge und auch der sexuellen Nötigung mit Todesfolge. Hier kommt es nur auf das Ergtebns an - ein Mensch ist tot -, und nicht, was sich der Täter gedacht hat (der ja tatsächlich in dem Moment vermutlich gar nicht viel gedacht hat). Aber wie Du weiter oben nachlesen kannst, sind sich @Andante
und ich schon nicht einig, wie eng der Zusammenhang (die Kausalität) zwischen dem einen und dem anderen sein muss. Bei Körperverletzung mit Todesfolge z.B. ist der BGH von einer früher postulierten, engen Kausalität inzwischen abgekommen.
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:m eine Tatbeteiligung des UK beweisen zu können müsste also in diesem Fall (Anklage auf gemeinschaftlichen Mord) auch (wieder) gegen ihn ermittelt werden.
Nein, gegen ihn ermitteln darf man nicht. Aber die Anklage müsste schon das gesamte Tatgeschehen einigermaßen schlüssig darlegen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 12:03
Zitat von MrSpocksMrSpocks schrieb:Da würde mich aber interessieren, warum der Richter das dann nicht gewürdigt hat im Urteil. Auch würde mich interessieren, zu was denn dieser Tonbandmitschnitt überhaupt gedacht war, wenn er so dann überhaupt keine Rolle spielte im Ermittlungsverfahren.
Du stellst Fragen zu einem Urteil, das einzig dir vorzuliegen scheint und in das du auch sonst keinem Einblick gewähren möchtest. Irgendwie schon eigenartig :D
Zitat von Hercule-PoirotHercule-Poirot schrieb:Um eine Tatbeteiligung des UK beweisen zu können müsste also in diesem Fall (Anklage auf gemeinschaftlichen Mord) auch (wieder) gegen ihn ermittelt werden. Sollte dies tatsächlich eintreten, wird das sicher Herzrasen bei einigen Protagonisten auslösen.
Gegen UK ermitteln, der Zug ist abgefahren. Da sehe ich UK nur in der Position des Zeugen. Aber auch so lässt sich doch eine Klärung herbeiführen, würde ich mal so sehen.


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Peggy Knobloch

27.02.2019 um 13:03
@all

Dass das Tonband publik geworden ist bzw. potentiellen Zeugen vorgespielt wurde, kann meines Erachtens zwei Implikationen haben: Einmal kann es natürlich so sein, dass es einfach nüchtern und sachlich Ermittlungszwecken dient, so wie das hier von einigen beschrieben ist und wie das selbstverständlich auch völlig legitim ist. Die andere oder ergänzende Möglichkeit ist, dass die Ermittler eventuell ihre letzte Möglichkeit gesehen haben, der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, was tatsächlich passiert ist und dass ihre Arbeit zu Unrecht diskreditiert wird bzw. wurde.

Aus meiner Sicht ist doch folgendes ganz klar: UK und / oder MS haben den Tod von Peggy bewirkt.

UK ist wahrscheinlich nicht mehr haftbar zu machen. Der aus meiner Sicht leichtfertige Freispruch im WAV von Richter Eckstein hat hohe Hürden gelegt, UK eventuell doch noch zur Verantwortung ziehen zu können.

Und MS für den Tod haftbar zu machen scheint auch sehr schwer zu sein: Alle haben sich doch gefragt, warum MS nach seinem Geständnis auf freiem Fuss belassen wurde und erst später verhaftet wurde – Stichwort: Vorerst kein dringender Tatverdacht wegen Mordes. Auch jetzt wieder: Das Amts- und Landgericht hat den Haftbefehl gegen MS ja wieder aufgehoben – obwohl laut einem Zeitungsbericht sich im Körper von Peggy (Atemwege) sogar die Torfspuren wiederfanden, welche forensisch scheinbar eindeutig MS zugeordnet werden können.

Will sagen: Wie kann das sein, dass MS zugibt die Leiche verräumt zu haben, sich die Torfspuren in Peggys Atemwegen befinden und er somit ja definitiv als Mörder in Betracht zu ziehen ist: Wer hat Peggy denn in die Kompostierdecke eingewickelt und abtransportiert? Das kann doch nur MS laut seinem Geständnis gewesen sein. Das wiederum würde bedeuten, dass Peggy noch geatmet und am Leben war beim Abtransport und wahrscheinlich erst durch Ersticken im Kofferraum des Wagens zu Tode gekommen.

Es gibt allerdings ein noch schrecklicheres, vorstellbares Szenario: Dass MS gegenüber UK so getan hat, als wäre Peggy tot und sie abtransportiert hat und dann noch an der halbtoten oder toten Peggy sich vergangen hat. Auch dafür gibt es leider ein paar Anhaltspunkte: Der Unterteil des Körpers / der Knochen von Peggys Körper fehlte anscheinend in der Auffindesituation. Auch die Hose fehlte. Das kann natürlich, wie einige hier schon schreiben, auf „Wildfrass“ / Tiere zurückzuführen sein – es könnte aber auch andere Gründe haben, nämlich dass die Leiche von MS zerteilt wurde um zu verbergen, dass er sich an ihr vergangen hat. MS hat ja auch später, als Helfer, bei Bestattungen gearbeitet. Von mir vermutete Nekrophilie an dieser Stelle noch mal als Stichwort.

In jedem Fall wäre, von dem was die Öffentlichkeit weiss, eigentlich MS eindeutig tat- bzw. mordverdächtig. Trotzdem haben Amts- und Landgericht einen dringenden Tatverdacht jedoch verneint – wie passt das zusammen? Auch hier gibt es meines Erachtens nur zwei Erklärungen: Entweder es gibt noch irgendeinen weiteren Aspekt / Beweis, der stark dafür spricht, dass MS nicht der Täter gewesen sein kann – oder: Amtsgericht und Landgericht haben vorsichtig formuliert – schwer einen an der …. Ich geh mal von Ersterem aus. Und damit wird es dann für die Ermittler ganz schwer bis unmöglich die Sache noch endgültig beweiskräftig aufzuklären / aufzuarbeiten. - Die arme Peggy, die arme Mutter.

p.s. GR, BI und ihrer Unterstützer-Truppe ist nicht mehr zu helfen. Es lohnt sich nicht sich mit denen zu beschäftigen / auseinanderzusetzen. Selbst wenn es einen absolut schlagenden und zuverlässigen Beweis für UK als Mörder gäbe, würden diese ihn weiterhin verteidigen, in Schutz nehmen und alles abstreiten. Sie zweifeln ja selbst die Tonbandaufnahme als gefaked an. Das ist natürlich irre. Und der Vater von UK, der sich während Baggerarbeiten im Dorf hinstellt und sagt: „Da werdet ihr Peggy bestimmt nicht finden“ – nachdem sein Sohn ihm mit tränenerstickter Stimme und beschwörend erzählt hat, dass er Peggy umgebracht hat – und sich nun heute nicht mehr an dieses Gespräch erinnern will: verabscheuungswürdig – aber nicht zu ändern, wenn man das Gesetz nicht selbst in die Hand nehmen will – und das wollen wir ja alle nicht. Wenn ich der Vater von Peggy wäre würde ich bei MS/UK überlegen eventuell eine Ausnahme von dieser Regel zu machen - aber der hat sich ja selbst der BI zur Verteidigung von UK damals angeschlossen, wie mir berichtet wurde.

Es gibt schon himmelschreiende Ungerechtigkeiten auf dieser Welt. So hat z.B. die Witwe von Roland Freisler auch nach dem Krieg noch viele Jahre Rente aus der Tätigkeit ihres Mannes bezogen – ein Schlag in das Gesicht jedes Opfers – aber das ist ein anderes, weites Feld.


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