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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.10.2020 um 13:44
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Jedenfalls sollten die Ermittler zu den Äußerungen von Schmidt Stellung beziehen, da darf man gespannt sein.
@schärlook deutlich genug?
Bei den am 12. September 2018 durch Beamte der bei der Kriminalpolizei Bayreuth gebildeten SoKo Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth durchgeführten Ermittlungshandlungen, zu denen auch die Vernehmung des Beschuldigten gehörte, wurde dieser nicht durch einen Anwalt vertreten. Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/staatsanwaltschaft/bayreuth/presse/2018/35.php
Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.

Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.

Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.
Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html?query=peggy&type=volltext&submit=Suchen%21&metaname=alles

Damit ist alles gesagt, und die haben Stellung bezogen, die Vernehmung korrekt durchgeführt und
Zitat von AndanteAndante schrieb:sind keine zur allgemeinen Volksbelustigung angestellten Hampelmänner
Eine Vernehmung ist halt kein Kaffeekränzchen, und das Unschuldslamm nehm ich ihm nicht ab, denn ein Unschuldslamm hätte wohl kaum eine Geschichte erfunden (erfinden können) die sich mit den Erkenntnissen deckt.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 13:44
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:er sollte es doch eigentlich kennen.. immerhin hatte er längst gedroht es zu veröffentlichen..
Natürlich kennt er es mittlerweile, die Frage ist doch, ob er das Video schon kannte, als er öffentlich erklärte, seinem Mandanten sei durchgehend ein Anwalt verwehrt worden.

Wenn er sich dabei lediglich auf die Aussagen seines Mandanten verlassen hatte - weil er das Video eben noch nicht kannte - dann dürfte Meringer doch zumindest einmal erkannt haben, dass MS ihn belogen hatte. Das meine ich damit!


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 13:47
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Damit ist alles gesagt, und die haben Stellung bezogen, die Vernehmung korrekt durchgeführt und
Ich verstehe auch nicht, warum hier immer wieder das Märchen von der angeblich unkorrekten Vernehmung aufgewärmt wird. Das bringt doch nichts, es ist längst gerichtlich festgestellt, dass die Vernehmung in Ordnung war, mag auch Hinz und Kunz oder sonstwer Gegenteiliges in der Gegend herumquaken.

Damit könnte es doch nun mal gut sein mit dem Thema.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 13:49
@Andante

Solange all die Lemmers, Rs,Ms und Ss diesen Mist behaupten bleibt das in den Köpfen!


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 13:57
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Solange all die Lemmers, Rs,Ms und Ss diesen Mist behaupten bleibt das in den Köpfen!
Schon merkwürdig, dass Leute meinen, sich an Gerichtsentscheidungen nur halten zu müssen, wenn es ihnen passt. Der Freispruch von Ulvi ist heilig, aber nicht die gerichtliche Feststellung, dass die Vernehmung des MS korrekt abgelaufen ist.

So selektiv kann es zugehen....


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 14:00
Da will ich doch mal aus dem sat1-Video zitieren, wie sich die Situation mit dem verweigerten Anwalt laut Angabe von MS darstellt hat:

Sprecherin: Nach eigenen Angaben von Schmidt fragt er wiederholt nach einem Anwalt.
Laut Schmidt bieten ihm schließlich die Polizisten einen Pflichtverteidiger an.

MS: Das war mir aber auch suspekt. Ich dachte mir, die arbeiten sowieso mit der Polizei zusammen

Sprecherin: Schmidt sagt, er misstraue den Beamten. Einen Pflichtverteidiger lehnt er ab.

MS: Ich wusste überhaupt nicht, was ich machen soll, oder wie ich mich zur Wehr setzen soll, oder was ich dazu sagen soll, also habe ich einfach überhaupt nichts gesagt im ersten Moment.

Also da können die Ermittler jetzt auch nichts dafür, wenn er den ihm angebotenen Pflichtverteidiger ablehnt. MS hat ja offensichtlich auch keinen Wahlverteidiger genannt, den er an seiner Seite haben wollte. Er hatte sich lediglich darauf versteift, einen Pflichtverteidiger abzulehnen.

Ob da Meringer einen Lösungsansatz parat hat, wie die Ermittler dieses Problem hätten lösen können?


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 14:07
@emz
ich habe in Erinnerung, dass es damals hieß, für Rechtsfragen hätten sie auch einen Staatsanwalt im Haus.. vielleicht hat MS das in der Doku nur verwechselt - wer weiß wie oft der Dreh wiederholt werden musste, bis man überhaupt was halbwegs brauchbares im Kasten hatte.

Ganz klar jedenfalls, MS und Meringer basteln sich immer mal wieder neue Versionen zusammen..


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 14:14
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ch habe in Erinnerung, dass es damals hieß, für Rechtsfragen hätten sie auch einen Staatsanwalt im Haus..
Richtig. Und dieser Staatsanwalt kam danach ins Spiel, so wie in dem Video dargestellt.
Anscheinend war es aber auch ihm nicht vergönnt, MS einen Pflichtverteidiger schmackhaft zu machen.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 14:27
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich habe in Erinnerung, dass es damals hieß, für Rechtsfragen hätten sie auch einen Staatsanwalt im Haus
JAA, schrieb sogar der Lemmer :D :D
Ein Beschuldigter sitzt bei der Polizei und wird vernommen. Er verlangt einen Anwalt. Er bekommt einen Staatsanwalt. Der Staatsanwalt soll ihm gesagt haben, ein Rechtsanwalt könne jetzt auch nichts groß für ihn tun. Klingt schräg, ist aber so passiert: Vergangenen September, als die Polizei im oberfränkischen Naila einen gewissen Manuel S. vernahm. Das ist der Mann, den die Ermittler derzeit beschuldigen, im Jahr 2001 die neunjährige Peggy in Lichtenberg umgebracht zu haben. Und die Auskunft war auch Quatsch: Manuel S. hätte einfach aufstehen und gehen können, aber das scheint der Staatsanwalt ihm nicht gesagt zu haben.
https://www.bitterlemmer.net/story/pall-peggy-neue-ermittlungen-alte-fehler/15884/ (Archiv-Version vom 04.09.2019)

Und auch im preisgekrönten Podcast Teil 1 zu hören (ca. ab Min. 43.50)
-der Wunsch nach einem Anwalt wurde übergangen
- um 10.50 (nach 2 Std.) soll MS bereits gesagt haben er überlege sich nun ob er ned einfach ne Geschichte erzählt
-um 13.24 erneute Frage nach dem Anwalt weil MS überfordert… (bis dahin insgesamt mind. 5 x Frage nach Anwalt)
-in den Pausen wäre ihm der Anwalt ausgeredet worden (sei teuer), für Rechtsfragen wäre der Staatsanwalt da
https://www.antenne.de/programm/podcasts/geheimakte-peggy (Archiv-Version vom 26.10.2020)
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:Ganz klar jedenfalls, MS und Meringer basteln sich immer mal wieder neue Versionen zusammen..
Ihr Versuch der Öffentlichkeitsarbeit bewirkt nicht das was sie erreichen wollen!

Spoiler
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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 14:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich verstehe auch nicht, warum hier immer wieder das Märchen von der angeblich unkorrekten Vernehmung aufgewärmt wird.
Es ist richtig, die Stellungnahme der StA zur angeprangerten Verhörmethode ist eindeutig und wurde hier im Thread auch ausgiebig diskutiert. Viele hier haben sich das mit Sicherheit auch verinnerlicht.
Es dürfte allerdings genügend Menschen geben, die dann doch lieber den Ausführungen der Verteidigung Glauben schenken, zumal sie mit einer derartigen Vehemenz vorgetragen wurden.

Deshalb erscheint es mir wichtig, die aus der Doku gewonnene Erkenntnis hier ebenso ausgiebig zu erläutern, damit das auch in die Köpfe der Zweifler geht.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 15:31
Zitat von AndanteAndante schrieb:Lies dir bitte endlich dies durch:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php


Dort ist von einer „umfassenden Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung“ die Rede. Jetzt alles klar?
Vielen Dank. Leider steht dort nichts über die Länge der Videoaufzeichnung... Zumal das Gericht keine Übermüdungssituation erkannt hat, gehe ich mal davon aus, dass die Ermittler so "schlau" waren und nicht die vollen 10 Stunden vorgelegt haben...


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 15:32
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Das LG prüfte umfassend die Gründe für eine Verwertbarkeit des Geständnisses, indem es die Vernehmung Punkt für Punkt durch ging und kam letztendlich zu anderer Bewertung als das AG.

Die nicht genannten Gründe, von denen du schreibst, scheinen mir deshalb gut nachvollziehbar, quasi durch die PM des LG's genannt.
"Nicht genannte Gründe" können grundsätzlich nicht nachvollziehbar sein. Warum wirklich das LG zu einer anderen Wertung kam ist im Dunkeln geblieben.

Was das LG dort beschreibt ist nur der Weg, wie es zu dieser Wertung kam. Wenn Du nun allein aus dieser Wegbeschreibung ausgehst, dass die Beurteilung des LG "nachvollziehbarer" sei, gehst Du implizit davon aus, dass das AG nicht diesen Weg gegangen ist und geschlampt hat.

Das einzige, das für mich zählen würde, ist nicht der Weg (ich gehe davon aus, dass beide es ähnlich genau untersucht haben), sondern dass das LG durch seinen andere Stellung eine andere Erfahrung haben kann und von der Wertung vielleicht richtiger liegt. Aber hier handelt es sich nur um einen reinen Vertauensbonus.

Der Vergleich der wirklichen Gründe zwischen AG und LG, der das LG-Beschluss erst "nachvollziehbar" lassen würde, liegt nicht vor.

Natürlich kann man sich hier fragen, warum bringt das nicht der Anwalt von MS? Vielleicht hat das AG doch nicht so genau gearbeitet?

Wesentliche Fragen bleiben leider unbeantwortet.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 15:41
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Es ist richtig, die Stellungnahme der StA zur angeprangerten Verhörmethode ist eindeutig und wurde hier im Thread auch ausgiebig diskutiert. Viele hier haben sich das mit Sicherheit auch verinnerlicht.
Das war ja nicht die StA, sondern es wardie Strafkammer, die im Rahmen der Haftbefehlsbeschwerden darüber zu entscheiden hatte, ob genug für eine U-Haft vorliegt. Die Haftrichter haben eine U-Haft für MS letztlich nur deshalb verneint, weil kein dringender Tatverdacht wegen Mordes bejaht werden konnte, nicht aber, weil das Verbringungsgeständnis von MS etwa unrechtmäßig zustandegekommen war.
Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben. Bezüglich einer weitergehenden Beteiligung des Beschuldigten hinsichtlich des Tatvorwurfes des Mordes besteht nach Überzeugung der Kammer nach derzeitigem Ermittlungs- und Aktenstand jedoch kein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten, der den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen würde.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.php

Also: Verbringungs-Geständnis verwertbar in Bezug auf dringenden Tatverdacht, aber für sich alleine nicht ausreichend für U-Haft.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 15:59
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das war ja nicht die StA, sondern es wardie Strafkammer,
zumindest hatten das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth bereits am 21.12.2018 eine Stellungsnahme zu den Vorwürfen der Verteidigung abgegeben:
Das Polizeipräsidium Oberfranken und die Staatsanwaltschaft Bayreuth teilten am heutigen Freitag (21. Dezember) ergänzende Sachverhalte zu der Vernehmung des Beschuldigten Manuel S. aus Marktleuthen (Landkreis Wunsiedel) am 12. September mit. Unterdessen legte S. am gestrigen Tag (20. Dezember) eine Haftbeschwerde ein. Dazu wird die Staatsanwaltschaft Bayreuth allerdings erst im nichtöffentlichen Haftprüfungsverfahren Stellung nehmen.

S. kontaktierte laut Polizei keinen Anwalt

S. wurde am 12. September durch Kripobeamte der SOKO Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth vernommen. Die Vernehmung fand ohne einen Anwalt statt. Der Beschuldigte wurde nach einer umfassenden Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass hierbei eine Videoaufzeichnung erfolgen würde, vernommen. Dies Vernehmung dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8:40 Uhr bis 18:32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten - so die Polizei - durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht nahm S. nicht wahr.
Quelle: https://www.tvo.de/fall-peggy-ermittler-aeussern-sich-zur-vernehmung-von-manuel-s-im-september-353813/
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Vielen Dank. Leider steht dort nichts über die Länge der Videoaufzeichnung... Zumal das Gericht keine Übermüdungssituation erkannt hat, gehe ich mal davon aus, dass die Ermittler so "schlau" waren und nicht die vollen 10 Stunden vorgelegt haben...
Die "vollen 10 Stunden" wurden durch längere Pausen unterbrochen, wie Du oben nachlesen kannst. Was soll denn deine Anspielung,
dass die Ermittler so "schlau" waren und nicht die vollen 10 Stunden vorgelegt haben..?
Meinst Du etwa, die haben nur einen Teil - vllt noch den für sie von Vorteil - zur Überprüfung vorgelegt?


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 16:03
Zitat von schärlookschärlook schrieb:Zumal das Gericht keine Übermüdungssituation erkannt hat, gehe ich mal davon aus, dass die Ermittler so "schlau" waren und nicht die vollen 10 Stunden vorgelegt haben...
Na, da werden schon, wenn es wirklich insgesamt 10 Stunden waren, Pausen dazwischen gewesen sein, und MS wird zu essen und zu trinken bekommen haben. Soooo dumm sind Ermittler nun wirklich nicht.

Was man aber bei der ganzen Diskussion nicht vergessen darf: MS stand damals unter Verdacht, Peggy ermordet zu haben. DAS (und nicht die Verbringung als solche) war der Vorwurf, der untersucht wurde, und wegen dieses Mordvorwurfs sollte MS (weiter) in U-Haft bleiben bzw. wieder hineinkommen. Natürlich hat sein Verteidiger, wie es jeder Anwalt in so einer Situation machen würde, versucht, MS zunächst weg von der U-Haft zu bekommen.

Eine der Argumentationslinien des Verteidigers war dabei, zu sagen, dass unter anderem deshalb kein dringender Tatverdacht gegen MS bestehe, weil das Teilgeständnis wegen der Verbringung nicht für den dringenden Tatverdacht wegen Mordes verwertet werden dürfe, weil es illegal erlangt sei.

Und genau DIESEN Teil der Argumentationslinie der Verteidigung hat das LG gekippt, wie wir gesehen haben. Aber für U-Haft hat es trotz Verwertbarkeit des Verbringungsgeszändnisses nicht gereicht, weil dieses Geständnis nach Ansicht der für Haftbefehlsbeschwerden zweitinstanzlich zuständigen Strafkammer eben zu wenig war in Bezug auf Mordverdacht.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 16:27
PS: Und genau wegen der geschilderten Lage hat MS dieses merkwürdige Verbringungsgeständniszunächst auch so abgelegt.

Er wusste erstens, dass er unter Mordverdacht stand, weil jedem Beschuldigten gesetzlich zu Beginn seiner Vernehmung zu eröffnen ist, welche Straftat(en) ihm zu Last gelegt wir/werden.

Zweitens hatten die Beamten ihn mit den Pollenfunden an der Leiche und den am Fundort vorhandenen Renovierungsresten konfrontiert, gleichzeitig auch damit, dass er - MS - ja am Verschwindetag von Peggy mit Torf hantiert hatte und zu der Zeit damals auch sein Haus renovierte, welch ein „Zufall“.

Dadurch nervös geworden, musste MS, so empfand er es selbst wohl (der berühmte „Druck“) nun den Beamten eine Story liefern, die zwar einerseits die Pollen und Renovierungsreste bei der Leiche erklärte, andererseits a ihn selbst - MS - beim eigentlichen Mordgeschehen als Beteiligten außen vor ließ.

So kam es zur der Verbringungsgeschichte, eigentlich ziemlich nachvollziehbar. Ein „härterer“ Typ als MS hätte sich von den Ermittlern wohl nicht in Bockshorn jagen lassen und einfach weiter geschwiegen.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 17:02
@Andante
Nicht zu vergessen, dass er viele Jahre Zeit gehabt hat, eine passende Geschichte auszudenken.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 17:19
@jaska

Ich bin mir nicht schlüssig, wie sicher er sich wann gefühlt hat. Damals während der ersten Ermittlung gegen ihn wusste er, dass man nichts gegen ihn in der Hand hatte, man hatte ja nicht einmal eine Leiche.

Unruhig müsste er in 2016 geworden sein, als man die Leiche fand. Bis zum Ergebnis der Pollenanalyse verging dann noch mal einige Zeit. Diese Analyse wurde, so weit ich mich erinnere, öffentlich nicht kommuniziert, auch nicht die Renovierungsreste. Ich glaube, das (im Zusammenhang mit weiteren neuen Ermittlungsergebnissen, die wir kennen oder auch nicht, etwa Sparkassenfoto und weitere Alibifragen) kann ihn dann in der Vernehmung im September 2018 wirklich überrumpelt haben.

Wäre er lange vorbereitet gewesen, hätte er sich wohl besseres ausgedacht als die Geschichte vom Bushäuschen.....


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 17:21
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Meinst Du etwa, die haben nur einen Teil - vllt noch den für sie von Vorteil - zur Überprüfung vorgelegt?
Naja, die Pausen werden sie vermutlich nicht vorgelegt haben.


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Peggy Knobloch

27.10.2020 um 17:24
C
Zitat von WyattEWyattE schrieb:war verwundert, dass M.S. die Peggy angeblich damals gar nicht oder kaum kannte. So ein Schmarrn. U.K. und M.S. haben doch kurz vor der Tat in der Kneipe über das Kind gesprochen. Auf einmal kennt keiner keinen mehr. Der Junge ist sowas von involviert in die Tat
Dem kann ich nur zustimmen! MS hätte doch frei heraus in die Kamera sagen können, wie Peggys Verschwindetag ab Mittag für ihn verlief. Es war sein Geburtstag! Er hatte Urlaub. Auch wenn er den Vormittag mit Behördengängen verbrachte, muss es doch irgendwann die "Torte mit Kerzen" gegeben haben. Umtopfen, Gesprächsversuch mit älterer Dame, Begegnung mit Ulvi, Renovieren?..., Sparkassenbesuch per Auto... Und dann? Kein Geburtstagsbierchen mit Kumpels oder Fw-Kameraden?
Wie war sein Verhältnis zu Peggys Nachbar (nur 2 Häuser vom Renovierungshaus entfernt!) und dessen Halbbruder? Kannten sie sich? Kam beim Feierabendbier das Gespräch auf Peggy? Wo doch sogar mit Plappermaul Ulvi über sehr spezielle Wünsche gesprochen wurde!

Das Alibi des Nachbarn ist ja auch lückenhaft ("Eingabe-Pause" am Computer).

Insgeheim hoffe ich, dass der Junge (Florian? Der den Notruf wählte.) irgendwann das Gesehene/Erlebte richtig begreifen und zuordnen kann und sich selbstständig äussert, ohne von seiner Mutter korrigiert zu werden.


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