Peggy Knobloch
27.10.2020 um 13:44schärlook schrieb:Jedenfalls sollten die Ermittler zu den Äußerungen von Schmidt Stellung beziehen, da darf man gespannt sein.@schärlook deutlich genug?
Bei den am 12. September 2018 durch Beamte der bei der Kriminalpolizei Bayreuth gebildeten SoKo Peggy und der Staatsanwaltschaft Bayreuth durchgeführten Ermittlungshandlungen, zu denen auch die Vernehmung des Beschuldigten gehörte, wurde dieser nicht durch einen Anwalt vertreten. Die Vernehmung wurde nach umfassender Belehrung über seine Rechte und den Umstand, dass eine Aufzeichnung erfolge, als auf Video aufgezeichnete Vernehmung durchgeführt und dauerte, durch längere Pausen unterbrochen, von 8.40 Uhr bis 18.32 Uhr. Dabei wurde dem Beschuldigten durchgehend die Möglichkeit eingeräumt, einen Verteidiger zu kontaktieren. Dieses Recht wurde vom Beschuldigten nicht wahrgenommen.Quelle:
Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.Quelle: https://www.polizei.bayern.de/unterfranken/news/presse/aktuell/index.html?query=peggy&type=volltext&submit=Suchen%21&metaname=alles
Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden. Die Hinzuziehung eines Verteidigers ist auch nicht von Amts wegen geboten gewesen.
Damit ist alles gesagt, und die haben Stellung bezogen, die Vernehmung korrekt durchgeführt und
Andante schrieb:sind keine zur allgemeinen Volksbelustigung angestellten HampelmännerEine Vernehmung ist halt kein Kaffeekränzchen, und das Unschuldslamm nehm ich ihm nicht ab, denn ein Unschuldslamm hätte wohl kaum eine Geschichte erfunden (erfinden können) die sich mit den Erkenntnissen deckt.