Peggy Knobloch
10.11.2019 um 23:33Wow.. herzlichen Dank!
... beantragte Ulvi Kulac – Anwalt Thomas Saschenbrecker im Auftrag und Absprache mit seinem Mandanten, dessen Eltern und seiner Betreuerin Gudrun Rödel beim Landgericht Hof die Akteneinsicht in den Missbrauchsfall Peggy Knobloch.Frankenpost, 10. November 2015 - Vorsicht: Bezahlartikel, u.g. Info frei zugänglich
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Kulac Betreuerin Gudrun Rödel bestätigte am Nachmittag auf TVO-Anfrage die Maßnahme. Saschenbrecker reichte den Schriftsatz mit heutigem Datum bei der Staatsanwaltschaft in Hof ein. Er beantragte die Einsicht in alle Fallakten, Nebenakten und Spurenakten um die im Jahr 2001 in Lichtenberg (Landkreis Hof) verschwundene Peggy Knobloch um ein Wiederaufnahmeverfahren anzustreben.
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Ulvi Kulac will zweiten Freispruch
Nächste juristische Runde im Fall Ulvi Kulac: Am Montag hat Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker beim Landgericht Hof ein Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchs an Peggy Knobloch beantragt,
AnwaltswechselWas bedeuten würde, daß RA Saschenbrecker nur Akteneinsicht beantragte.
Für weitere juristischen Schritte wird Frau Rechtsanwältin Hanna Henning aus Kassel das Mandat übertragen; sie stellt am 13. Dezember 2016 anläßlich einer Pressekonferenz die weitere Entwicklung im Fall Ulvi vor:
Wiederaufnahmeverfahren
Die Anwälte sind beauftragt mit einem Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich des angeblichen sexuellen Missbrauchs von Peggy Knobloch.
Bekanntgabe von Gudrun Rödel am 9.11.2015
"Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker beantragt mit Schriftsatz vom 9.11.2015 in Absprache mit seinem Mandanten Ulvi Kulac, dessen Eltern und Betreuerin sowie dem Unterstützerkreis beim Landgericht Hof ein Wiederaufnahmeverfahren hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchs an Peggy Knobloch; ebenfalls beantragt er die Einsicht in sämtliche Fallakten, Nebenakten sowie Spurenakten. In einem erneuten Verfahren soll gerichtlich festgestellt werden, dass kein Missbrauch der Peggy Knobloch durch Ulvi Kulac erfolgt war."
jaska schrieb:dieses Unterfangen war aus juristischer Sicht nicht realistischSeh‘ ich doch genauso. Einen einzelnen sex. Mißbrauch aus rund 20 Fällen ( [autourl (https://www.ksta.de/im-fall-peggy-anklage-wegen-mordes-erhoben-13830894[/autourl]]Quelle)) widerlegen zu wollen dürfte nahezu unmöglich sein, bzw. nachdem das Opfer tot ist eigentlich aussichtslos.
In der Hauptverhandlung plötzlich kann sich Frau Knobloch erinnern, dass Peggys gravierenden Verhaltensänderungen seit dem Abend des 3.5.01 waren und bringt Ulvi somit ins Spiel!https://web.archive.org/web/20090529172903/http://www.ulvi-kulac.de/peggy_verschwindet.html
In der Vernehmung nach dem Verschwinden von Peggy berichtet die Mutter, dass sie nicht wisse, wo sich Peggy am 3.5.01 (angeblicher Tag der Vergewaltigung von Peggy) aufgehalten hat.
In der Hauptverhandlung weiß sie plötzlich, dass Peggy zu Hause im Wohnzimmer auf der Couch, im Dunkeln zusammen gekauert saß. In den nächsten Tagen sei Peggy nicht zu bewegen gewesen, nach draußen zu gehen.
Tatsächlich ist aber bekannt, dass Peggy am Nachmittag des 3.5.01 bei ihrer Freundin und dann zum Kinderturnen war.
Frau Knobloch erklärt, schon am Freitag vor ihrem Verschwinden habe Peggy nicht mehr aus dem Haus gewollt.
Tatsächlich hatte die Mutter von Peggys Schulfreundin berichtet, dass Peggy an diesem Freitag mit ihrem Ranzen gleich nach der Schule mit zu ihnen kam.
Anschließend war Peggy an diesem Tag zum Bogentragen und wollte nicht nach Hause, da ihre Mutter nicht zu Hause sei und sie Angst vor dem Stiefvater habe.
Hörteissenior schrieb am 09.07.2015:Was war am Donnerstag vorher nochmal?
Ach ja, die "erfundene" Vergew.......!
kätzchen4 schrieb:Eventuell trennte man sich von RA Saschenbrecker, wie man sich zuvor schon von RA Euler, wegen Passivität trennte. Immerhin ist es möglich, dass RA Saschenbrecker nach erfolgter Akteneinsicht die Aussichtslosigkeit eines WAA erkannte und Frau Rödel sich damit nicht zufrieden gab und demzufolge einen Anwaltswechsel vornahm.So sehe ich das auch, RA Euler wird ihr das erklärt haben und daraufhin wurde der RA Saschenbrecker verpflichtet, der mit den vorhanden Akten zu dem gleichen Schluß kam, und dann ging das Gejammer um die „zurückgehaltenen“ Spurenakten los die RA Saschenbrecker halt auch nicht erhielt und man suchte sich neue Anwälte und hat wohl immer noch keine Spurenakten aber immerhin Anwälte die das tun was verlangt wird.
In spätestens vier Monaten will die Anwaltskanzlei einen zweiten Wiederaufnahmeantrag bei Gericht einreichen. Mit ihm soll erreicht werden, dass der im Raum stehende sexuelle Missbrauch von Ulvi K. an Peggy aufgeklärt werde. "Den hat es nicht gegeben", versicherte Betreuerin Gudrun Rödel. Dies könne man beweisen. Ulvi war zwar vom Mordvorwurf freigesprochen worden, der gerichtlich festgehaltene sexuelle Missbrauch am Kind vier Tage vor ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001 ist aber weiter aktenkundig.
In der Hauptverhandlung plötzlich kann sich Frau Knobloch erinnern, dass Peggys gravierenden Verhaltensänderungen seit dem Abend des 3.5.01 waren und bringt Ulvi somit ins Spiel!
Peggys Freundin hatte ausgesagt, Peggy habe ihr gegenüber einmal geäußert, dass sie sich an dem Freund ihrer Mutter rächen will.
In der Vernehmung nach dem Verschwinden von Peggy berichtet die Mutter, dass sie nicht wisse, wo sich Peggy am 3.5.01 (angeblicher Tag der Vergewaltigung von Peggy) aufgehalten hat.
In der Hauptverhandlung weiß sie plötzlich, dass Peggy zu Hause im Wohnzimmer auf der Couch, im Dunkeln zusammen gekauert saß. In den nächsten Tagen sei Peggy nicht zu bewegen gewesen, nach draußen zu gehen.
Tatsächlich ist aber bekannt, dass Peggy am Nachmittag des 3.5.01 bei ihrer Freundin und dann zum Kinderturnen war.
Frau Knobloch erklärt, schon am Freitag vor ihrem Verschwinden habe Peggy nicht mehr aus dem Haus gewollt.
jaska schrieb:Dort wurde wohl angekündigt, den Antrag im Mai (circa) stellen zu wollen.Weiß gerade jemand WANN das mit der „Spende“ für verweigerte PKH stattfand? Ging man da mit dem Kopf durch die Wand und blieb auf den Anwaltskosten hocken?