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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

13.11.2019 um 22:33
@margaretha
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Weiß gerade jemand WANN das mit der „Spende“ für verweigerte PKH stattfand? Ging man da mit dem Kopf durch die Wand und blieb auf den Anwaltskosten hocken?
Du hast ein gutes Gespür für zeitliche Zusammenhänge: das war tatsächlich Ende Mai.
Hier kurz angerissen: Beitrag von FadingScreams (Seite 4.490)


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Peggy Knobloch

14.11.2019 um 06:36
@jaska
@margaretha
Es muss sich schon dabei schon um eine beängstigende Summe Geld gehandelt haben, wenn man bedenkt dass zu der Zeit der Pressesprecher "sofort" zurückgetreten ist.
Auch hier zu lesen.
Zitat von emzemz schrieb am 03.10.2019:Wie wir Ende Mai erfuhren, musste die Betreuerin Rödel erfahren, dass man UK für all die von ihr angeleierten Verfahren - und es waren derer viele - die Prozesskostenhilfe verweigert. Da beschloss der Sprecher der Unterstützer, Dirk Lauer, sich und seine Mitunterstützer ganz schnell aus der Schusslinie zu nehmen:
kätzchen4 schrieb am 21.05.2019:
Aus persönlichen Gründen treten Wir von allen „AKTUELL“ laufenden Verfahren im Fall Ulvi Kulac sofort zurück!
Was bedeutet, die Rödel bleibt auf diesen Kosten sitzen. Wenn man dann liest, dass sich der Bürovorstand einen Porsche gekauft hat ...
Gut für die Person der Betreuerin, dass es eine Spende gab. Wie man auf die Idee kommt hier zu spenden ist ein Thema für sich. Schade um das Geld. Wenn das mit dem Porsche stimmen sollte.


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Peggy Knobloch

14.11.2019 um 09:41
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:Es muss sich schon dabei schon um eine beängstigende Summe Geld gehandelt haben, wenn man bedenkt dass zu der Zeit der Pressesprecher "sofort" zurückgetreten ist.
Auch hier zu lesen.
Na klar kommt da was an Anwaltskosten zusammen, nicht nur für den eigenen Anwalt, sondern auch für den der anderen Seite, den man ja grundsätzlich auch bezahlen muss, wenn die Sache schiefgeht. Da wurde wohl ein schönes Stück an Geldern verbraten. Aber das zeichnete sich ja von Anfang an ab. Jeder vernünftige Mensch hat über das Gebaren von Frau Rödel und ihrer neuen Anwältin nur den Kopf geschüttelt.

Außer Spesen nichts gewesen......


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Peggy Knobloch

14.11.2019 um 10:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da wurde wohl ein schönes Stück an Geldern verbraten.
So wie sie Mollath unterstützt hat, wird er jetzt sicherlich die Kosten übernehmen ^^

Später, wenn sie die Millionen aus den angestrebten Prozessen erst hat, kann sie es ihm ja wieder geben. :)


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Peggy Knobloch

14.11.2019 um 10:34
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:So wie sie Mollath unterstützt hat, wird er jetzt sicherlich die Kosten übernehmen ^^

Später, wenn sie die Millionen aus den angestrebten Prozessen erst hat, kann sie es ihm ja wieder geben. :)
Haha
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jeder vernünftige Mensch hat über das Gebaren von Frau Rödel und ihrer neuen Anwältin nur den Kopf geschüttelt.
Vollkommen d'accord ... das Ganze sorgte schon vor drei Jahren für jede Menge Kopfschütteln ... von dem Trauma habe ich mich bis heute nicht erholt ... aber etwas Gutes hat das Ganze dann doch. Diesbezüglich herrscht erst einmal Funkstille :)

Mist ... nun habe ich mich doch wieder hinreißen lassen und bei Allmy was geschrieben ...


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ezhe ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

16.11.2019 um 18:49
@ezhe und alle anderen hier:
Guckt euch unbedingt den Film dazu an!
Der mit Abstand beste Thriller aller Zeiten (mit Sieben)

Filmtitel lautet: Memories of Murder

Krass, das man nach sovielen Jahren jetzt doch wirklich weiß, wer das alles getan hat.


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Peggy Knobloch

16.11.2019 um 21:36
@ezhe
ja, ein Jahr nachdem ich schrieb, der Fall sei unaufgeklärt, wird er doch noch geklärt. Und das nach fast 30 Jahren!

Ich will mal versuchen, ob dies auch hier funktioniert, jetzt schreibe ich mal "der Mord an Peggy ist bis heute unaufgeklärt" und hoffe nun, dass das ein gutes Omen ist, dass der Fall in einem Jahr auch endlich aufgeklärt sein wird...


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 00:32
Unterstützer des vom Mordverdacht freigesprochenen Ulvi K. erhielten in den letzten Tagen eine brisante Mitteilung der Staatsanwaltschaft Bayreuth. Ihre Telekommunikation wurde auf richterliche Anordnung abgehört, die Daten würden nun entsprechend „gesetzlichen Bestimmungen“ gelöscht. Von Anfragen solle man absehen.

Ausführliche Informationen zu diesen skandalösen Vorgängen bringen wir am Montag in einer Sondersendung auf Pressecop24 und Opposition24.
Dirk Lauer meldet sich im Fall Peggy wieder mal zu Wort! Was es da wohl für ausführliche Informationen geben wird?


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 00:58
Wie jetzt? Hat die Staatsanwaltschaft den Unterstützern mitgeteilt, wir haben euch abgehört und nun löschen wir die Aufzeichnungen? :D

Auf FB heißt es bei der Rödel:
die korrupte Bayern-Justiz hat Gespräche abgehört. In welchem Umfang ist noch nicht klar. Man möge von Anfragen absehen, "bittet" die Staatsanwaltschaft Bayreuth - von wegen! Hier bahnt sich ein weiterer Justizskandal an.
Wahrscheinlich nur heiße Luft. Die haben doch nie was gegen die Staatsanwaltschaft gerissen.


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 00:59
Eine Mitteilung, die an Brisanz nicht zu überbieten ist. Und der größte Skandal dabei:
Von Anfragen solle man absehen.
Ich hatte eigentlich gehofft, der meldet sich auch so nicht mehr zu Wort.

Aber zur Sache:

Überwachung der Telekommunikation und das ganze drumherum findet man in den §§ 98 ff StPO, hier kommen § 100a Telekommunikationsüberwachung und nach § 101 Abs. 5 die Mitteilung der Betroffenen nach Beendigung der Maßnahme zum Tragen.

Schade, dass er sich nicht äußert, weshalb die Überwachung angeordnet wurde.

Die Liste der möglichen Straftaten ist lang: Von Wertzeichenfälschung über Bestechung ist alles dabei. Schlechter Schreibstil nicht.

https://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 01:16
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Schade, dass er sich nicht äußert, weshalb die Überwachung angeordnet wurde.
warten wir mal ab, am Montag soll es ausführliche Informationen zu diesen "skandalösen Vorgängen" geben. Dann wissen wir mehr.


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 01:16
Gibt es dafür den Fristen? Also werden die Datenträger nach einer bestimmten Frist gelöscht und ist diese jetzt verstrichen?

Oder wurden die abgehört und es kam nichts wesentliches dabei raus? Aber werden die Betroffenen dann informiert?


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 01:19
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:und nach § 101 Abs. 5 die Mitteilung der Betroffenen nach Beendigung der Maßnahme zum Tragen.
Genau, die StA hat getan, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist: Die Betroffenen nach dem Ende des Abhörens über die durchgeführten Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung zu informieren.

Was an der bloßen Information jetzt so skandalös ist, muss sich noch zeigen.

Oder ist eher skandalös, DASS bei bestimmten Leuten die Telekommunikation überwacht wurde? Klar, ein neuer Megaskandal bahnt sich da an...... :-)


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 01:26
Jetzt wäre halt interessant warum die bei den Unterstützern (bei welchen genau) diese Maßnahme duchgeführt haben. Gegen UK kann/darf doch nicht mehr ermittelt werden. Hoff(t)en die, daß man den U.K. anruft und ihm nochmal einen alternativen Tathergang einredet, oder das man sich mit den Alibizeugen o. Eltern nochmals abspricht?! Wie passt M. S. da rein?


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 01:36
Auf jeden Fall bietet sich da wieder ein reiches Betätigungsfeld für Anwälte. Denn die Abgehörten können gemäß § 101 Abs. 7 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung der StA die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Telekommunikationsüberwachung beantragen. Gegen die Entscheidung des Gerichts ist dann sofortige Beschwerde beim zuständigen Gericht möglich.

Oh ja, da kann man jetzt schön publikumswirksam was draus stricken. Das reicht wieder für einige Schlagzeilen.....
StPO
§ 101 Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen

(1) Für Maßnahmen nach den §§ 98a, 99, 100a bis 100f, 100h, 100i, 110a, 163d bis 163f gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die nachstehenden Regelungen.......

(4) Von den in Absatz 1 genannten Maßnahmen sind im Falle

3.
des § 100a die Beteiligten der überwachten Telekommunikation, .....

zu benachrichtigen. Dabei ist auf die Möglichkeit nachträglichen Rechtsschutzes nach Absatz 7 und die dafür vorgesehene Frist hinzuweisen....

(5) Die Benachrichtigung erfolgt, sobald dies ohne Gefährdung des Untersuchungszwecks....... möglich ist.

(6) Erfolgt die nach Absatz 5 zurückgestellte Benachrichtigung nicht binnen zwölf Monaten nach Beendigung der Maßnahme, bedürfen weitere Zurückstellungen der gerichtlichen Zustimmung.....

(7) Gerichtliche Entscheidungen nach Absatz 6 trifft das für die Anordnung der Maßnahme zuständige Gericht, im Übrigen das Gericht am Sitz der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die in Absatz 4 Satz 1 genannten Personen können bei dem nach Satz 1 zuständigen Gericht auch nach Beendigung der Maßnahme bis zu zwei Wochen nach ihrer Benachrichtigung die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme sowie der Art und Weise ihres Vollzugs beantragen. Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft.....

(8) Sind die durch die Maßnahme erlangten personenbezogenen Daten zur Strafverfolgung und für eine etwaige gerichtliche Überprüfung der Maßnahme nicht mehr erforderlich, so sind sie unverzüglich zu löschen. Die Löschung ist aktenkundig zu machen.



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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 02:00
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Wie passt M. S. da rein?
Ich denke, es geht nach wie vor um die Verifizierung oder Falsifizierung dessen, was UK bei dem abgehörten Vater-Sohn-Gespräch zu den Handlungen von MS gesagt hat. Die Ermittler haben ganz bewusst einigen Lichtenbergern das Band vorgespielt, um Reaktionen darauf zu provozieren und diese abzuhören.

Ob sie was Brauchbares gefunden haben? Wer weiß.


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 06:40
Zitat von emzemz schrieb:die korrupte Bayern-Justiz hat Gespräche abgehört.
Korrupt! Denen geht wahrscheinlich ganz schön die Muffe. Wird man sonst gleich so ausfällig? DIE wollen doch auch, dass der Fall geklärt wird. Behaupten sie jedenfalls.

Ehrlich. Wenn sie mich abgehört hätten, würd ich sagen: " Ja mei... " :D Was hat eine alte Frau schon zu verbergen?


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 14:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ob sie was Brauchbares gefunden haben? Wer weiß.
Hätten sie dann die personenbezogenen Daten gelöscht? Heisst das zbsp, dass alle Aufzeichnungen gelöscht werden?
Dann würde dies bedeuten, dass sie nicht gebraucht werden.


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Peggy Knobloch

17.11.2019 um 15:35
@Blaubeeren

Es müssen nach § 101 Abs. 8 StPO (nur) personenbezogene Daten gelöscht werden. Was tatbezogen ist bzw. sein könnte, muss natürlich nicht gelöscht werden.

Der Begriff der personenbezogenen Daten ist in Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung definiert. Danach sind dies alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.

Die Betroffenen sind identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden können, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Personen sind.

In der Praxis fallen darunter also Daten, die auf irgendeine Weise einer Person zugeordnet werden oder zugeordnet werden können, zB die Telefonnummer, die Kreditkarten- oder Personalnummern einer Person, die Kontodaten, ein Kfz-Kennzeichen, das Aussehen, die Kundennummer oder die Anschrift zu den personenbezogenen Daten.


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