JosefK1914-2 schrieb:Ob etwas drauf war, kann man vor einer Beschlagnahme gar nicht wissen. Vielleicht hat man auch vor der Beschlagnahme nicht gewusst, dass dieses Handy im Besitz von UK war.
Da beschlagnahmen also die Ermittler ein Handy, von dem sie nicht wissen, wem es gehört und ob da was drauf ist? Da frage ich mich schon, wie man sich die Arbeit der Polizei so vorstellt
:D Da will ich doch mal zusammentragen, was uns so an Teilinfos zur Verfügung gestellt wurde, um hier ein schlüssiges Bild zu zeichnen.
Zunächst erstaunt, dass die Rödel kein Wort darüber verloren hat, als im August UKs Handy beschlagnahmt wurde. Kein Aufschrei darüber, dass da wohl Ermittler einfach so, obgleich ihnen anschaltschaftlich mitgeteilt worden ist, UK stünde nicht mehr für Vernehmungen zur Verfügung, am Wohnort UKs aufschlugen.
Von Lauer wird zunächst von 20 Abgehörten gesprochen, die Post von der Staatsanwaltschaft erhielten. Bei denen scheint es sich um Personen aus dem Umfeld, sprich dem Unterstützerkreis zu handeln. Das klingt schlüssig.
Was aufhorchen lässt, dass die Rödel nun einbringt, auch die geistig behinderten Mitbewohner von UK hätten Schreiben von der Staatsanwaltschaft wegen der Abhörmaßnahmen erhalten, was sie in Angst und Schrecken versetzt habe. Nur, welchen Bezug sollten die Bewohner der Einrichtung mit den Mordermittlungen haben? Das ist abwegig.
Sinn macht das Ganze nur, wenn es sich, so wie auch von Lauer angedeutet, um zwei völlig unterschiedliche Verfahren handelt und dass das kassierte Handy und die Behinderten nichts mit den Mordermittlungen zu tun haben.
Was könnte auf dem Handy drauf sein:
Um Telefonate abzuhören, benötigt man nicht das Endgerät.
Textdateien kann man bei UK getrost ausschließen.
Also bleiben da nur Bilder, z.B. Selfies oder Videos. (Da gehe ich aber nichts ins Detail.)