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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

27.11.2019 um 12:43
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Meiner Meinung nach wird G. Rödel nicht aufgeben sondern wird für ihren Schützling eine mindestens ebenso hohe Summe erstreiten wollen.
Ja, Herr Mollath... Ich dachte die stationäre Einweisung Ulvis erfolgte aufgrund der Anzeige seiner Mutter wegen der wiederholten sexueller Missbrauchsakte ihres Sohnes an kleinen Jungs?!


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 12:51
Zitat von emzemz schrieb:Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die Rödel es darauf ankommen lässt, dass der Inhalt nun doch noch öffentlich wird.
Ich glaube zwar, Frau Rödel ist aufgrund des Erfolgs ihrer Kampagne etwas der Realität enteilt, aber dass sie das riskiert, wäre nun ganz und gar nicht im Sinne ihres "Schützling" s.

Es ist schon bemerkenswert genug, wie gut es gelang, alle" unschönen " Informationen öffentlich unter den Teppich zu kehren.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 13:12
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Also erst müsste die Vergewaltigung -!!!nur Peggy Knoblochs Mißbrauch!!!- aus ≈ 20 Fällen mittels WAV ausräumen denn diese war ja lt. Geständnis ursächlich für den Mord. Die Vorgehensweise Klage an Prof. Kröber vor WAA verstehe ich da nicht wirklich.
So weit ich weiß, war Prof. Kröber damit beauftragt, die Glaubwürdigkeit des Geständnisses von UK in Bezug auf den Tod von Pegy zu beurteilen. Mit der Beurteilung von UKs Gefährlichkeit für Kinder in Bezug auf sexuelle Missbräuche hatte Kröber mW nichts zu tun.

Wegen der zunächst erfolgten Mordverurteilung und des dann folgenden Freispruchs von UK im Fall Peggy dachten Rödel u.a. wohl, dass sie jetzt Prof. Kröber auf Schadensersatz verklagen könnten wegen angeblicher falscher Begutachtung vn UKs Tötungsgeständnis.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 15:38
@Andante
Ja, das schon, nur ist und war Prof. Kröber nicht schuld an der Unterbringung. Und die BI-Seite suggeriert ja, daß UK zwangsweise untergebracht war wegen Mißbrauch und Mord an Peggy K.

Kröber sollte die Glaubwürdigkeit des widerrufenen Mordgeständnisses begutachten, die Vergewaltigung ist davon nicht betroffen, denn die hatte er ja nicht widerrufen. Oder? smiley 9


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 19:20
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Das muss dann aber schon weh tun, wenn eine Anwaltskanzlei zwei Jahre für UK die Klageschrift vorbereitet, keine PKH fließt und der Anwalt aber für seine Tätigkeit auch entlohnt werden will - bei dem Streitwert!
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Dann könnte Mollath natürlich ein "mögliches Vorbild" für GR sein, um eine mindestens ebenso hohe Summe erstreiten zu wollen.
Bei € 600.000,- Streitwert (Mollath) liegen die Anwalstskosten für ein PKH-Verfahren bei gerade einmal € 3.513,- plus € 20,- Postgebührenpauschale plus MWSt (VV 3335, § 13 RVG). Das halte ich für überschaubar für seine spendenfreudige Unterstützergruppe.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 19:44
ganz ehrlich sollten hier weder eine Rödel, ein Kulac, ein Kröber noch ein Mollath interessieren.. für mich viel wichtiger, wie es sein kann dass ein Manuel S. sich bisher nicht verantworten musste und sich wohl eher auch nicht verantworten muss..

warum an den entscheidenden Stellen jeweils der Schwanz eingezogen wird.. und das trotz offensichtlicher Lügen dieses Feiglings..


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 19:50
@OpLibelle

Ich bekomme bei einem Streitwert von 600.000 € eine Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) plus Postgebührenpauschale plus MWSt in Höhe von 5.458,41 € raus.
Hinzu käme dann noch die Terminsgebühr, wenn der Anwalt einen Gerichtstermin wahrnimmt.
Wenn es dann zu einer Einigung kommt, erhält der Anwalt noch einmal zusätzlich eine Vergleichsgebühr. Das ergäbe locker eine fünfstellige Summe für den eigenen Anwalt. Der gegnerische Anwalt bekommt dasselbe. Hinzu kommen die Gerichtskosten.

Ich gehe nicht davon aus, dass Mollath PKH bekommen hat. Eingeklagt hat er ja viel mehr als die 600000, die er per Vergleich erhält, so dass sich die Anwaltsgebühren nach dem ursprünglich eingeklagten sehr viel höheren Streitwert richten. Aber von dem Geld, was er nun vom Freistaat Bayern bekommt, kann er ja seinen Anwalt bezahlen. Der Freistaat wiederum trägt wohl die eigenen Anwaltskosten, und man wird irgendeine Einigung bezüglich der Gerichtskosten getroffen haben.

Dass UK für seine Klage gegen Kröber PKH bekommen hat, ist angesichts der ohnehin größtenteils verjährten Forderungen auszuschließen. Aber wenn es edle Spender gibt, die ihm einen aussichtslosen Prozess finanzieren wollen: Nur zu. In diesem Land darf jeder sein Geld verbrennen wie er will.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 19:54
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:warum an den entscheidenden Stellen jeweils der Schwanz eingezogen wird..
Es ist hierzulande immer noch guter Brauch, dass einem Angeklagten seine Schuld nachgewiesen werden muss. Das gilt auch für Manuel S. Mit Schwanz einziehen hat das nichts zu tun.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:00
@Andante
ich frag mich schon, warum es so ruhig um Manuel S. und seinem Ra geworden ist.. da reichte wohl die 'Drohung' das Vernehmungsvideo zu veröffentlichen..


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:09
Weshalb sollten die „laut“ sein? Die werden auch abwarten müssen was da noch ermittelt wird bevor sie reagieren können. Im "Stillen" und ohne die mediale Aufmerksamkeit arbeitet es sich doch auch entspannter als wenn man täglich zur normalen Arbeit noch Presseanfragen beantworten muß weil man irgendwo ein Statement hinterließ.

Die Vorgehensweise einer BI ist ja eher atypisch, aber das sind ja auch "nur" Unterstützer.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:da reichte wohl die 'Drohung'
Hattest du das als Drohung aufgefasst? Für die Meisten war das eher sowas wie die Ankündigung für nen Film!


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:15
@FadingScreams
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:da reichte wohl die 'Drohung' das Vernehmungsvideo zu veröffentlichen..
Wen hatte er denn damit bedroht?


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:18
@margaretha
dann warten wir mal die kommenden sechs Monate ab und ob es am Ende einen Hauch von Gerechtigkeit für Peggy für Peggy gibt..


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:25
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:ich frag mich schon, warum es so ruhig um Manuel S. und seinem Ra geworden ist.. da reichte wohl die 'Drohung' das Vernehmungsvideo zu veröffentlichen..
Dass das Vernehmungsvideo, wie auch sonstige Inhalte aus laufenden Ermittlungsakten, natürlich nicht veröffentlicht werden darf, wissen alle Beteiligten, angefangen von RA Meringer bis hin zu den Ermittlungsbehörden. Da braucht es keine Drohungen von irgendwem.

Warum sollten sich der Beschuldigte und sein Anwalt derzeit äußern? Nicht jeder verspürt den Drang in die Öffentlichkeit, und über Schuld oder Unschuld wird durch das Gericht entschieden, nicht durch die Medienkonsumenten. Noch ist MS nicht verurteilt, es besteht also derzeit kein Bedarf für eine weitere Justizopferkampagne....


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Dass das Vernehmungsvideo, wie auch sonstige Inhalte aus laufenden Ermittlungsakten, natürlich nicht veröffentlicht werden darf, wissen alle Beteiligten, angefangen von RA Meringer bis hin zu den Ermittlungsbehörden.
na dann ging es dem Meringer wohl nur um ein paar Facebook Klicks..


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 20:40
@FadingScreams
wen soll RA Meringer denn bedroht haben mit der Ankündigung, das Video zu veröffentlichen?


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 21:35
vielleicht ist ja was dran:
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb am 06.03.2019:dass manche Fehler nie wieder gut gemacht werden können
- auch weil oft der Mut zur Wahrheit fehlt..

mich jedenfalls amüsiert es jedenfalls nicht, dass Peggys Mörder frei herumlaufen..


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 22:06
@Andante
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich bekomme bei einem Streitwert von 600.000 € eine Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) plus Postgebührenpauschale plus MWSt in Höhe von 5.458,41 € raus.
Der Kollege @OpLibelle bezog sich auf die von @kätzchen4 korrekterweise angesprochenen Kosten, die UK allein bei versagter PKH entstehen könnten. Der RA erhält hier die vom Kollegen @OpLibelle angesprochene Verfahrensgebühr für die Durchführung des PKH-Verfahrens und diese ist in der Tat noch überschaubar, da auch bei versagter PKH für das PKH-Verfahren darüber hinaus weder Gerichts- noch gegnerische Anwaltskosten anfallen. Sollte dann trotz versagter PKH geklagt werden, ist die Gebühr für den eigenen Anwalt natürlich höher, wobei die Gebühr für die Durchführung des PKH-Verfahrens voll angerechnet wird.

Besonders schlau ist es natürlich nicht, trotz versagter PKH trotzdem noch Klage erheben zu wollen, weil das Gericht dann die Klage tatsächlich für aussichtslos hält und das heißt schon einiges. Bei der ohne PKH geführten Klage fallen dann natürlich auch Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten zusätzlich zu den Gebühren für den eigenen Anwalt an.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 22:30
@DerGreif
Zitat von DerGreifDerGreif schrieb:Besonders schlau ist es natürlich nicht, trotz versagter PKH trotzdem noch Klage erheben zu wollen, weil das Gericht dann die Klage tatsächlich für aussichtslos hält und das heißt schon einiges.
Das heisst, man kann am gleichen Gericht, das die Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, dennoch die Klage einreichen und es könnte dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen?


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 22:38
Zitat von jaskajaska schrieb:Das heisst, man kann am gleichen Gericht, das die Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, dennoch die Klage einreichen und es könnte dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen?
Ja sicher doch. Im Prozesskostenhilfeverfahren wird - neben der wirtschaftlichen Bedürftigkeit - die Erfolgsaussicht der Klage ja nur kurz angeprüft. Das Gericht hört dazu z.B. in aller Regel keine Zeugen (könnte es schon, kommt nur praktisch nicht vor), sondern entscheidet nach Aktenlage. Ggf. kann man aus der Ablehnung sogar etwas Honig saugen, wenn das Gericht detailiert darlegt, dass dieses oder jenes nicht hinreichend begründet erscheint oder das Beweisangebot zu dünn ist. Dann kann man an dieser Stelle nochmals nachbessern.


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Peggy Knobloch

27.11.2019 um 22:45
Zitat von jaskajaska schrieb:Das heisst, man kann am gleichen Gericht, das die Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit ablehnt, dennoch die Klage einreichen und es könnte dennoch zu einer Hauptverhandlung kommen?
Ja, das geht, wie @OpLibelle schon schrieb. Die Ablehnung von PKH ist ja kein Verbot der Klage oder ein Klagehindernis. Wenn die PKH abgelehnt wird, heißt das halt nur, dass eben der Steuerzahler weder Anwalts- noch Gerichtskosten übernimmt, wenn man den Prozess verliert.


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