@OpLibelle Ich bekomme bei einem Streitwert von 600.000 € eine Verfahrensgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) plus Postgebührenpauschale plus MWSt in Höhe von 5.458,41 € raus.
Hinzu käme dann noch die Terminsgebühr, wenn der Anwalt einen Gerichtstermin wahrnimmt.
Wenn es dann zu einer Einigung kommt, erhält der Anwalt noch einmal zusätzlich eine Vergleichsgebühr. Das ergäbe locker eine fünfstellige Summe für den eigenen Anwalt. Der gegnerische Anwalt bekommt dasselbe. Hinzu kommen die Gerichtskosten.
Ich gehe nicht davon aus, dass Mollath PKH bekommen hat. Eingeklagt hat er ja viel mehr als die 600000, die er per Vergleich erhält, so dass sich die Anwaltsgebühren nach dem ursprünglich eingeklagten sehr viel höheren Streitwert richten. Aber von dem Geld, was er nun vom Freistaat Bayern bekommt, kann er ja seinen Anwalt bezahlen. Der Freistaat wiederum trägt wohl die eigenen Anwaltskosten, und man wird irgendeine Einigung bezüglich der Gerichtskosten getroffen haben.
Dass UK für seine Klage gegen Kröber PKH bekommen hat, ist angesichts der ohnehin größtenteils verjährten Forderungen auszuschließen. Aber wenn es edle Spender gibt, die ihm einen aussichtslosen Prozess finanzieren wollen: Nur zu. In diesem Land darf jeder sein Geld verbrennen wie er will.