Peggy Knobloch
17.11.2019 um 16:28@Andante
Noch dazukommend die Sensibilisierung (durch die Benachrichtigung) aller, die mit der BI nichts zu tun haben, aber ebenfalls tatermittlungsrelevant sind.
Andante schrieb:Was tatbezogen ist bzw. sein könnte, muss natürlich nicht gelöscht werden.Das ist bestimmt schwierig, die Daten der Person von denen der Tat zu trennen, wenn sich aus den abhörbezogenen Ermittlungen ein relevantes Indiz ergibt. Wahrscheinlich gibt es Beispiele für solche Situationen allerdings wundert es mich schon, dass jetzt "schon" die Abhörmaßnahmen beendet wurden. In der letzten Zeit wurde es zudem ziemlich ruhig was die BI angeht.
Noch dazukommend die Sensibilisierung (durch die Benachrichtigung) aller, die mit der BI nichts zu tun haben, aber ebenfalls tatermittlungsrelevant sind.