@margarethaSehr interessanter Beitrag, danke dafür.
Die Palynologin sagt eben hier nochmal, dass die Pollenhüllen an allem heften bleiben, Millionen von Jahren überstehen, 90 Grad Wäschen, selbst Brände überstehen.
Nur gegen einige Bakterien und Pilze seien sie nicht resistent.
Ich würde gerne wissen, ob an dem Blaumann des Freigesprochenen und ob in dem Schuhsohlen Relief des Kindes ähnliche Pollenanhaftungen gefunden wurden.
War es nur die Nase des Kindes, und nicht die Schuhe, an der diese Pollen gefunden wurden, spricht das eher zbsp. für ein Ersticken in einer mjt Pollen kontaminierten Folie.
Sind diese auch an den Schuhen zu finden, könnte das zbsp dafür sprechen, dass sie sich quasi zuletzt stehend im Beet befand. Und wenn die Renovierungsrückstände sich an den Schuhsohlen befänden wäre ihr letzter Aufenthaltsort, an dem sie noch lebend stand, ebenfalls nachvollziehbarer.
Ich bin gespannt, wie sich die Aussage des RA M, es sei kein einziger belastbarer Beweis gegen seinen Mandanten vorhanden, wie er es dem ihm vorliegenden Schlussbericht entnehmen bzw interpretieren will, mit der Auffassung der Staatsanwaltschaft widersprechen muss.
Die Überzeugung der Ermittler, den Verbringer der Leiche Peggy Knobloch's gefunden zu haben und die richterlichen Einstufungen bzgl des TV als höchst wahrscheinlicher Verbringer, müssen ja wohl auf belastbaren Beweisen beruhen. Die können ja nicht auf Vermutungen beruhen.